Norm: EO §379 AEO §381 AZPO §226 V
Rechtssatz: Ein Eventualbegehren kann durch eine einstweilige Verfügung nicht gesichert werden (vgl 1 Ob 1021/31,1022/31 = NZ 1931,240). Entscheidungstexte 7 Ob 83/63 Entscheidungstext OGH 03.04.1963 7 Ob 83/63 Veröff: EvBl 1963/415, 554 2 Ob 173/74 Entscheidungstext OGH 20.06.1974 2 Ob 173/74 Verö... mehr lesen...
Norm: EO §379 CEO §381
Rechtssatz: Zur Frage der Gefährdung bei einer einstweiligen Verfügung zur Beseitigung der von den Gegnern verursachten Behinderung des Wasserbezuges. Entscheidungstexte 1 Ob 360/61 Entscheidungstext OGH 30.08.1961 1 Ob 360/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0005391 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 BEO §381
Rechtssatz: Auf Geldleistung lautende Unterhaltsforderungen sind keine "anderen Ansprüche" (Jud 32 neu). Entscheidungstexte 1 Ob 422/60 Entscheidungstext OGH 21.12.1960 1 Ob 422/60 EvBl 1961/102 S 155 = JBl 1961,328 3 Ob 179/78 Entscheidungstext OGH 16.05.1979 3 Ob 179/78 ... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung des Anspruchs auf Ersatz des aus dem Kraftfahrzeugunfall vom 30. Jänner 1960 erwachsenen Schadens von 2.688 S 80 g hat das Erstgericht der gefährdeten Partei eine einstweilige Verfügung bewilligt. Es hat angenommen, dass ein gegen den Antragsgegner ergehendes Urteil im Ausland vollstreckt werden müsste (§ 379 Abs 2 Z 2 EO). Das Rekursgericht hat angenommen, dass die gefährdete Partei ihre Forderung durch Pfändung des dem Gegner gegen die inländische Versich... mehr lesen...
Norm: EO §379 ff DKFG §56
Rechtssatz: Eine Gefährdung des Anspruches ist nicht anzunehmen, wenn der Lenker des ausländischen Kraftfahrzeugs, das den Schaden des Inländers verursacht hat, im Besitz einer "Internationalen Haftpflichtversicherungskarte für Kraftverkehr" (sogenannte "grüne Karte") ist. Das gleiche gilt, wenn das Kraftfahrzeug mit einem amtlichen deutschen Kennzeichen (DBR) ausgestattet ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §379 A
Rechtssatz: Keine einstweilige Verfügung zur Sicherung einer voraussichtlichen Prozeßkostenforderung. Entscheidungstexte 5 Ob 257/59 Entscheidungstext OGH 01.07.1959 5 Ob 257/59 6 Ob 817/77 Entscheidungstext OGH 19.01.1978 6 Ob 817/77 1 Ob 2089/96d Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §379 AEO §381 AEO §382 Z6 II6
Rechtssatz: Eine von vorherein zwecklose einstweilige Verfügung ist nicht zu bewilligen, weil wie jeder Anspruch auch ein solcher auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung eines Rechtsschutzinteresses bedarf (betrifft: Veräußerungsverbot und Belastungsverbot). Entscheidungstexte 2 Ob 441/57 Entscheidungstext OGH 04.09.1957 2 Ob 441/57 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 BEO §381
Rechtssatz: Der (hier: durch einen Vergleich) in Geld bestimmte Unterhaltsanspruch der Ehefrau nach Auflösung der Ehe ist kein "anderer" Anspruch, sondern eine Geldverpflichtung. Entscheidungstexte 2 Ob 13/57 Entscheidungstext OGH 16.01.1957 2 Ob 13/57 JBl 1957/8 S 218 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten gegenüber der Maria Sch. zustehenden Forderung von 12.000 S zur Hereinbringung der vollstreckbaren Unterhaltsforderung von 200 S und zur Sicherung des Anspruchs auf Leistung der künftig fällig werdenden Unterhaltsbeträge für die Zeit vom 1. September 1955 bis 31. August 1958 bewilligt. Das Rekursgericht hat den Antrag der betreibenden Parteien auf Bewilligung der Sicherungsexekution abgewiesen. ... mehr lesen...
Die klagende Partei hat mit der beklagten Partei einen Handelsvertretungsvertrag abgeschlossen, womit sie den Beklagten für ganz Österreich, ausgenommen Groß-Wien, mit der Alleinvertretung "für ihre sämtlichen Artikel an Kunstblumen" betraute. Nach Inhalt des Vertrages ist es dem Beklagten nicht gestattet, Kunstblumen jeglicher Art mitzuführen oder mit solchen Handel zu treiben, d. h. keine andere Firma in Kunstblumen zu vertreten. Die klagende Partei behauptet eine Übertretung des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101 DEO §379 AEO §389 IX
Rechtssatz: Die pfandweise Beschreibung kann als einstweilige Verfügung schon vor Anbringung der Zinsklage beantragt werden. Eine solche pfandweise Beschreibung unterliegt aber allen Vorschriften der Exekutionsordnung über einstweilige Verfügung. Entscheidungstexte 3 Ob 705/54 Entscheidungstext OGH 03.11.1954 3 Ob 705/54 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101 DEO §379 A
Rechtssatz: Der Mietzinskläger hat das Recht, daß die vom Mieter in den Bestandgegenstand eingebrachten Fahrnisse "nach eingereichter Klage auf sein Verlangen sogleich gerichtlich beschrieben werden sollen, daher es außer besonderen obwaltenden Bedenklichkeiten hiezu keiner Tagsatzung bedarf". Es ist weder die Bescheinigung des Anspruches, noch die Glaubhaftmachung einer Gefahr erforderlich. Entsc... mehr lesen...
Der Kläger brachte beim Arbeitsgericht Voitsberg die Klage auf Bezahlung verschiedener Entgeltsforderungen in der Höhe von 16.712.66 S ein und verband damit den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch Verwahrung beweglicher Sachen der Beklagten, Veräußerungs- und Verpfändungs- sowie Drittverbot. Das Erstgericht bewilligte die einstweilige Verfügung. Aus Anlaß des Rekurses der beklagten Partei hob das Rekursgericht die einstweilige Verfügung und das vorausgegangene... mehr lesen...
Durch den Auszug aus dem Markenregister ist bescheinigt, daß für die gefährdete Partei die Wortmarke "Tiefenstrahler" für elektromedizinische Bestrahlungsgeräte und Teile derselben eingetragen ist. Durch Beilage E ist bescheinigt, daß die Antragsgegnerin ihre gleichartigen Apparate als "Profundus-Tiefenstrahler" bezeichnet. Die gefährdete Partei erhebt Klage auf Unterlassung und begehrt gleichzeitig die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. In der gleichzeitig eingebrachten Klage w... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt von der Verlassenschaft ihres verstorbenen Gatten gemäß § 796 ABGB. den anständigen Unterhalt und begehrt, zur Sicherung dieses Anspruches der Antragsgegnerin aufzutragen, ihr ab 1. Februar 1950 eine monatliche Alimentation von 500 S zu leisten. Das Erstgericht hat den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung abgewiesen, weil mit dem Tode des Gatten der Antragstellerin der gesetzliche Unterhaltsanspruch erloschen sei. § 117 ABGB. komme nicht zur Anwend... mehr lesen...
Die Klägerin, die das Gasthaus des Beklagten gepachtet hatte, begehrte in der Klage seine Verurteilung, sie zu seinem gewerberechtlichen Stellvertreter zu bestellen, und beantragte gleichzeitig die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der dem Beklagten aufgetragen werden sollte, seine Gast- und Schankgewerbekonzession der Klägerin zur Verfügung zu stellen, und zwar derart, daß er sie bei der zuständigen Gewerbebehörde zum gewerberechtlichen Stellvertreter bestelle. Das Erstg... mehr lesen...
Die Ehe der Streitteile wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien mit Urteil vom 17. Oktober 1944 aus dem Alleinverschulden des Ehegatten Hans D. geschieden. Mit der am 26. November 1948 eingebrachten Klage begehrte Maria D., ihrem geschiedenen Ehegatten die Zahlung einer monatlichen Unterhaltsrente von 400 S aufzutragen. Der im Zuge dieses Prozesses gestellte Antrag, dem Beklagten (Gegner der gefährdeten Partei) im Wege einer einstweiligen Verfügung die Auferlegung einer pro... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat im Verlauf des vom Kläger gegen den Beklagten geführten Prozesses wegen Anerkennung der außerehelichen Vaterschaft und Leistung des Unterhaltes dem Beklagten im Wege einer einstweiligen Verfügung aufgetragen, dem Kläger einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 130 S zu bezahlen. Infolge Rekurses des Beklagten hat das Rekursgericht diesen Beschluß abgeändert und den Antrag des Klägers auf Erlassung der einstweiligen Verfügung abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof h... mehr lesen...
Die zwischen R. E. und M. E. am 7. Februar 1921 nach römischkatholischem Ritus geschlossene Ehe wurde mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes Freistadt vom 16. November 1934, 1 Nc 495/34, auf Grund des von den Ehegatten einverständlich gestellten Ansuchens gemäß § 103 ABGB. von Tisch und Bett geschieden. Die Unterhaltsansprüche der Ehefrau wurden durch einen gerichtlichen Vergleich vom gleichen Tage geregelt, in welchem sich R. E. verpflichtete, seiner geschiedenen Gattin einen Unterhal... mehr lesen...
Norm: EO §379 E3
Rechtssatz: Einstweilige Verfügung durch "Zweitverbot" zur Sicherung eines Aufrechnungsanspruches. Entscheidungstexte 1 Ob 1021/28 Entscheidungstext OGH 04.12.1928 1 Ob 1021/28 Veröff: SZ 10/339 1 Ob 520/92 Entscheidungstext OGH 19.02.1992 1 Ob 520/92 Beisatz: Das sicherungsweise Zweitverbot soll gerade... mehr lesen...
Norm: EO §379 C
Rechtssatz: Zur Frage des "Verhaltens" im Sinne des § 379 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 926/26 Entscheidungstext OGH 14.12.1926 3 Ob 926/26 SZ 8/338 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0005408 Dokumentnummer JJR_19261214_OGH0002_0030OB00926_2600000_001 mehr lesen...
Norm: EO §379 F3EO §386
Rechtssatz: Haft ist kein Sicherungsmittel für Geldforderungen. Entscheidungstexte 1 Ob 244/26 Entscheidungstext OGH 23.03.1926 1 Ob 244/26 SZ 8/109 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0005560 Dokumentnummer JJR_19260323_OGH0002_0010OB00244_2600000_001 mehr lesen...
Norm: EO §379 C
Rechtssatz: Zur Sicherung von Geldforderungen kann eine einstweilige Verfügung nicht bewilligt werden, wenn nur die objektive Gefährdung der Befriedigung bescheinigt ist. Entscheidungstexte 2 Ob 628/25 Entscheidungstext OGH 14.07.1925 2 Ob 628/25 SZ 7/241 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:192... mehr lesen...
Norm: EO §379 BZPO §41
Rechtssatz: Einstweilige Verfügungen zur Sicherung eines voraussichtlichen Prozeßkostenanspruches vor Einbringung der Klage sind unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 849/23 Entscheidungstext OGH 28.11.1923 3 Ob 849/23 SZ 5/285 1 Ob 2089/96d Entscheidungstext OGH 04.06.1996 1 Ob 2089/96d ... mehr lesen...
Norm: AO §10EO §379 C
Rechtssatz: Auch nach Eröffnung und während des Ausgleichsverfahrens sind bei Bescheinigung konkreter Gefahr einstweilige Verfügungen zulässig. Die Tatsache der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens genügt hiezu nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 1108/22 Entscheidungstext OGH 05.12.1922 3 Ob 1108/22 SZ 4/136 1 Ob 531/79... mehr lesen...
Norm: EO §379 C
Rechtssatz: Im § 379 EO wird nicht ein geradezu auf Gefährdung der Anspruchsbefriedigung gerichtetes (doloses) Handeln des Schuldners vorausgesetzt. Entscheidungstexte 1 R 159/19 Entscheidungstext OGH 18.11.1919 1 R 159/19 SZ 1/76 6 Ob 38/73 Entscheidungstext OGH 15.02.1973 6 Ob 38/73 Beisatz: Ein vor... mehr lesen...
Norm: EO §379 D
Rechtssatz: Die im § 379 EO vorausgesetzte Gefährdung der Hereinbringung einer Geldforderung wird beim Mangel ausländischen Rechtsschutzes auch durch die Annahme begründet, daß der im Ausland wohnhafte Schuldner über sein im Inlande befindliches Vermögen nach den Gewohnheiten des Verkehres verfügen und es so dem Zugriffe inländischer Gläubiger entziehen werde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...