Norm
EO §379Rechtssatz
Besteht keine gesetzliche Unterhaltspflicht, sind Geldleistungen, auf die auch sonst kein Rechtsanspruch des Empfängers besteht, unabhängig von der von den Parteien gewählten Bezeichnung als Schenkungen zu qualifizieren, die zwar nach § 379 EO gesichert werden können, nicht aber durch die Sonderbestimmung des § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO privilegiert sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115789Dokumentnummer
JJR_20011108_OGH0002_0060OB00228_01Z0000_004