Begründung: Mit Beschluss vom 16. Dezember 2005 bewilligte das Erstgericht dem Betreibenden zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Kostenforderung von 18.523,81 EUR (er obsiegte als beklagte Partei im Verfahren AZ 29 Cg 157/03b des Landesgerichts St. Pölten in zwei Instanzen) die Fahrnisexekution. Die Exekution wurde über Antrag der verpflichteten Partei mit dem rechtskräftigen Beschluss des Erstgerichts vom 9. Jänner 2006 bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die außerordent... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der noch zu Lebzeiten des ursprünglich Beklagten, der am 16. März 2004 verstarb, erhobenen Klage verhielt das Erstgericht mit Urteil vom 2. Februar 2005 dessen Verlassenschaft zur Zahlung von 50.870,98 EUR sA an die klagende und nun betreibende Partei. Dasselbe Gericht bewilligte der betreibenden Partei gegenüber der Verlassenschaft auf Grund deren Besorgnis, ohne diese Maßnahme in der Hereinbringung ihrer Forderung behindert „oder verlustig" zu werden, mit Be... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Einkaufszentrum, in dem (ua) ein Lebensmittelmarkt, ein Textilhandelsgeschäft und ein Schuhgeschäft untergebracht sind. Die Erstbeklagte hatte bis 3. 9. 2002 ein Geschäftslokal im Einkaufszentrum für ihren Drogeriemarkt gemietet; nunmehr ist sie Mieterin in einem nur 600 m entfernten Fachmarktzentrum. Das Fachmarktzentrum wurde auf den Grundstücken 870/2, 870/3, 870/4, 870/5, 658/2 und 658/3, jeweils KG ***** W*****, errichtet. Auf dem Grundst... mehr lesen...
Norm: EO §370EO §371EO §371aZPO §528 Abs2 Z3
Rechtssatz: Bei bestätigenden Entscheidungen können auch die Kostenentscheidungen des Berufungsgerichts nach § 371 EO gesichert werden. Entscheidungstexte 15 R 241/02z Entscheidungstext OLG Wien 20.11.2002 15 R 241/02z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:2002:RW000... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die nunmehr verpflichtete Partei begehrte im Erkenntnisverfahren von den beiden Beklagen ***** und ***** die Bezahlung von S 251.060,- sA. Das Klagebegehren wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 3.5.2001, ON 25, abgewiesen. Diese Entscheidung wurde mit Urteil des OLG Wien vom 6.12.2001, ON 35, bestätigt, wobei die ordentliche Revision zunächst für unzulässig erklärt wurde. Die Klägerin brachte am 1.2.2002, ON 36, die ordentliche Revision ein, verbunden mit einem... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin hatte vier Kinder, nämlich Maria G***** (die Revisionsrekurswerberin), Franziska K*****, Felicitas Z***** und Carl Z*****. Die Töchter Felicitas Z***** und Franziska K***** verzichteten mit Notariatsakt jeweils vom 22. 12. 1997 auf ihre Pflichtteile, nachdem ihnen jeweils eine Eigentumswohnung von der Erblasserin geschenkt wurde. Die Erblasserin hinterließ zwei Testamente. Im Testament vom 28. 5. 1998 setzte sie Franziska K***** zur Erbin ihres gesa... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung ihres Anspruchs auf Bezahlung eines Betrages von $ 300.000,-- sA, wozu der Gegner der gefährdeten Partei aufgrund eines Schuldbeitritts verpflichtet sei, begehrte die gefährdete Partei die Erlassung einer einstweiligen Verfügung des Inhalts, a) dem Gegner der gefährdeten Partei zu verbieten, über seine Bankguthaben bei der C*****-Bank***** bis zu einem Betrag von S 3,600.000,-- zu verfügen und b) der *****-Bank*****, ***** und deren Filialen zu verbiete... mehr lesen...
Norm: EO §43EO §44 CEO §147EO §196EO §200 Z1EO §204 Abs1EO §220 Abs1EO §229 Abs2EO §266EO §271 Abs1EO §280 Abs1EO §304EO §306EO §355 Abs2 XVIIEO §371aEO §377EO §390 IVDEO §398EO §399EO §400AktG §197 Abs4AktG §216 Abs4AO §16AO §46Geo §252 Abs1 litfGeo §340Geo §382 Abs1 Z4Geo §529GmbHG §42 Abs3KO §16KO §131KO §150ZPO §38ZPO §56ZPO §57ZPO §407ZPO §458ZPO §524
Rechtssatz: Auch eine befristete Bankgarantie ist als Sicherheitsleistung geeignet, wenn ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 5.7.1995 im Ehescheidungsverfahren vor dem Erstgericht zu 1 C 62/94b nachstehenden Vergleich: "1.) Die Obsorge über den minderjährigen Philipp W***** wird allein der Kindesmutter übertragen. 2.) Der Kindesvater Alfred W***** verpflichtet sich bei sonstiger Exekution und im Hinblick darauf, daß er zur Zeit arbeitslos ist, für den minderjährigen Philipp W***** zu Handen der Kindesmutter ab 1.8.1995 einen monatlichen Unterhalt von S 4.00... mehr lesen...
Norm: EO §370 C1EO §371EO §371aVollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art5Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art6Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art10 Abs2
Rechtssatz: Ob bei deutschem Titel für die Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung die Gefährdung des zu sichernden Anspruches glaubhaft gemacht werden muß, ist vom österreichischen Gericht nach den §§ 370 bis 371a EO zu beurteilen. Auf ein im Urkundenverfahren nach den §§ 59... mehr lesen...
Norm: EO §371a
Rechtssatz: Wurden Exekutionshandlungen vor dem Erlag der Sicherheit vollzogen, so sind sie über Antrag selbst dann aufzuheben, wenn in der Zwischenzeit der Exekutionstitel in Rechtskraft erwuchs oder nach dem Exekutionsvollzug die Sicherheit erlegt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 23/94 Entscheidungstext OGH 07.09.1994 3 Ob 23/94 Veröff: SZ 67/143 ... mehr lesen...
Norm: EO §371a
Rechtssatz: Auch für die dem Beklagten zuerkannten Prozeßkosten kann nach § 371a EO Exekution bewilligt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 23/94 Entscheidungstext OGH 07.09.1994 3 Ob 23/94 Veröff: SZ 67/143 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0102854 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte beim Gerichtshof erster Instanz als Titelgericht, ihr auf Grund eines Urteils, gegen das der Verpflichtete Berufung erhoben hatte, zur Sicherung der Forderung von 938.058,23 S sA die Exekution durch Zwangsverwaltung einer dem Verpflichteten gehörenden Liegenschaft zu bewilligen. Sie brachte zur Bescheinigung der Gefährdung ihres Anspruchs vor, daß auf der zu verwaltenden Liegenschaft mehrere Pfandrechte und ein Veräußerungs- und Belast... mehr lesen...
Begründung: Am 31.5.1985 brachte die durch einen Rechtsanwalt vertretene betreibende Partei beim Bezirksgericht Innsbruck als dem nach § 375 Abs1 EO zuständigen Prozeßgericht erster Instanz gegen den Verpflichteten einen "Antrag auf Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung" ein. Darin beantragte sie, ihr auf Grund des Urteils des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 11.4.1985, 4 C 40/83,und 4 C 9/83, gegen das der dort beklagte Verpflichtete Berufung erhoben habe, die Exekution zur ... mehr lesen...
Norm: EO §371a
Rechtssatz: Wenn die betreibende Partei die Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung auf Grund eines Endurteiles erster Instanz beantragt, gegen das Berufung erhoben wurde, ohne die im § 370 EO geforderte Bescheinigung auch nur anzubieten, liegt darin eine (gerade noch ausreichende) inhaltliche Berufung auf § 371 a EO, dessen ziffernmäßige Anführung im Exekutionsantrag in einem solchen Fall ebensowenig erforderlich ist, wie e... mehr lesen...
Norm: EO §371a
Rechtssatz: Das Ersuchen der betreibenden Partei, von der Festsetzung bzw Auferlegung einer Sicherheitsleistung mit Rücksicht darauf "abzusehen", daß dem Verpflichteten "praktisch kein Schade durch die Bewilligung dieser Exekution entstehen" könne, stellte keine Erklärung dar, eine vom Gericht nach freiem Ermessen dennoch bestimmte Sicherheit auf keinen Fall leisten zu wollen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §371a
Rechtssatz: Die Erklärung der betreibenden Partei, eine vom Gericht bestimmte Sicherheit auf keinen Fall leisten zu wollen, führt zur Abweisung des Sicherungsexekutionsantrages. Entscheidungstexte 3 Ob 11/86 Entscheidungstext OGH 05.03.1986 3 Ob 11/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:... mehr lesen...
Mit dem abändernden Punkt II/1 des Teilurteils des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgericht vom 10. 1. 1983, 1 R 231, 232/82-32, wurde die verpflichtete Partei verurteilt, der betreibenden Partei binnen 14 Tagen 33425.84 DM sowie 12.25 % Zinsen aus 363 765 DM vom 23. 7. 1980 bis 24. 2. 1982 zu zahlen, und zwar in österreichischen Schilling nach dem Umrechnungskurs - Devisenkurs höherer Wert - am Zahlungsort und Zahlungstag. Die Entscheidung des Berufungsgerichtes wurde den Partei... mehr lesen...
Norm: EO §371a
Rechtssatz: Die vom betreibenden Gläubiger für den dem Verpflichteten durch die Exekutionshandlungen drohenden Schaden zu leistende Sicherheit ist vom Gericht gemäß § 371 a EO nach freiem Ermessen zu bestimmen, wobei im Instanzenzug überprüft werden kann, ob das Gericht von diesem Ermessen iS des Gesetzes Gebrauch gemacht hat. Die gegenteilige Meinung Holzhammers. Österr. Zwangsvollstreckungsrecht 2. Aufl, 286, daß die Ermessense... mehr lesen...
Norm: EO §371a
Rechtssatz: Das Gericht muß bei der Festsetzung der Sicherheit erwägen, welcher Schaden dem Verpflichteten erwachsen kann. Es kommt daher ua auf die dem Verpflichteten allenfalls zu ersetzenden Kosten und auf die voraussichtliche Dauer des Verfahrens, nicht aber auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des betreibenden Gläubigers oder die durch bloße Rufschädigung entstehenden Schäden an. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §371aZPO §41 A2
Rechtssatz: Kein Kostenersatzanspruch des Verpflichteten trotz (teilweisen) Erfolg seines Rechtsmittels gegen einen Beschluß über eine nach § 371 a EO zu leitende Sicherheit, wenn der betreibende Gläubiger deren Bestimmung dem Gericht überlassen hat. Entscheidungstexte 3 Ob 22/79 Entscheidungstext OGH 21.02.1979 3 Ob 22/79 ... mehr lesen...
Norm: EO §371a
Rechtssatz: Die Bemessung der Sicherheit hat jedenfalls die Art der bewilligten Exekutionshandlungen, die voraussichtliche Dauer des weiteren Verfahrens und die Höhe des Forderungsbetrages zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 28/76 Entscheidungstext OGH 19.03.1976 3 Ob 28/76 3 Ob 17/79 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: EO §371 Z1EO §371aGBG §129 Abs2
Rechtssatz: Die Abänderung des erstgerichtlichen Beschlusses, mit dem die Exekution zur Sicherstellung gem § 371 Z 1 EO ohne Auferlegung einer Sicherheit bewilligt wurde, durch die Auferlegung einer Sicherheit - unter gleichzeitiger Aufhebung der bisher vollzogenen Exekutionsakte - kommt in ihren Auswirkungen auf die durchgeführten Vollzugsakte einer Abweisung des Exekutionsantrages gleich. ... mehr lesen...
Norm: EO §371 Z1EO §371a
Rechtssatz: Nach § 371 Z 1 EO darf auf Grund eines in zweiter Instanz bestätigten Urteils, wenn gegen das Urteil des Berufungsgerichtes Revision erhoben wurde, selbst ohne die im § 370 EO geforderte Bescheinigung - und daher auch ohne Sicherheitsleistung - zur Sicherung von Geldforderungen Exekution geführt werden. § 371 a EO, wonach unter bestimmten Voraussetzungen Exekution zur Sicherung von Geldforderungen nur gegen ... mehr lesen...
Mit Beschluß der Zivilkammer 145 (Wiedergutmachungskammer) des Landgerichtes Berlin vom 9. März 1966 wurden die Rückerstattungsansprüche des nunmehrigen Verpflichteten unter Aufhebung des Vergleiches vom 3. Jänner 1962 abgewiesen, ein Bescheid vom 24. Mai 1962 aufgehoben und der Verpflichtete verurteilt, die bereits erhaltenen Leistungen im Betrag von 112.500 RM der betreibenden Gläubigerin zurückzuzahlen. Im letzteren Punkt wurde der Beschluß für vollstreckbar erklärt. Die betreibe... mehr lesen...
Norm: EO §371aVollstreckungsvertrag Österreich - BRD allg
Rechtssatz: Auf Grund eines Beschlusses eines Gerichtes in der BRD, gegen den Beschwerde erhoben ist, kann nicht Exekution zur Sicherstellung gemäß § 371 a EO geführt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 120/66 Entscheidungstext OGH 12.10.1966 3 Ob 120/66 EvBl 1967/12 S 17 = SZ 39/166 ... mehr lesen...
Norm: EO §371aEO §376 Abs1 Z3ZPO §392 Abs1
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung nach § 371 a EO sind gegeben, wenn der Antrag auf Grund eines Endurteiles erster Instanz - welcher Begriff im Sinne dieser Gesetzesbestimmung auch das Teilurteil umfaßt (RSpr 1936 Nr 71) -, wider das Berufung erhoben wurde, zur Sicherung einer Geldforderung gestellt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...