Norm
EO §353 IICRechtssatz
Der vor Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Voreigentümers erworbene obligatorische Anspruch des (nunmehrigen) Liegenschaftseigentümers auf Lastenfreistellung ist als gemäß § 353 EO zu vollstreckender Anspruch gemäß § 14 Abs 1 KO im Konkurs anzumelden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110288Im RIS seit
25.07.1998Zuletzt aktualisiert am
26.11.2012