Norm: EO §156 Abs2 IVAEO §156 Abs2 IVCEO §349 BEO §349 DABGB §458
Rechtssatz: Wenn auch auf Grund einer gegen den Eigentümer und seine Gattin gerichteten dinglichen Devastationsklage ein Mietvertrag über Teile der verpfändeten Liegenschaft aufgehoben ist, versagt dennoch die gegen die szt. Mieterin gerichtete Räumungsklage, wenn sie die Wohnräume als Ehegattin mitbenützen kann; ihre Entfernung kann dann vom späteren Ersteher mit zwangsweiser Üb... mehr lesen...
Begründung: Im Zwangsversteigerungsverfahren gegen die Verpflichteten wurde deren Liegenschaft EZ ***** KG ***** am 14.Jänner 1992 den nun die Übergabe der Liegenschaft nach den Bestimmungen des § 349 EO betreibenden Erstehern um das Meistbot von S 4,480.000 zugeschlagen. Nach Bewilligung der zwangsweisen Räumung erhob die Zweitverpflichtete eine Oppositionsklage. Der Räumungsanspruch der Ersteher sei erloschen, weil sie die durch Zuschlag erworbene Liegenschaft zum Teil an den ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 13.6.1991 vor dem Erstgericht folgenden prätorischen Vergleich geschlossen: "Die beklagten Parteien sind auf Grund von mündlichen Mietverträgen Mieter verschiedener Räumlichkeiten im Objekt H*****straße 32/W*****straße 12. Die beklagten Parteien verpflichten sich bei sonstiger Exekution, das vorangeführte Mietobjekt bis spätestens 30.6.1991 von Person und Habe zu räumen und geräumt an die klagende Partei oder deren Rechtsnachfolger im Besitz der L... mehr lesen...
Norm: EO §7 AaEO §349
Rechtssatz: Um die Vollstreckung nach § 349 EO zuzulassen, muss die Liegenschaft oder der Teil derselben bestimmt bezeichnet sein; es muss aus dem Exekutionstitel eindeutig hervorgehen, welche Teile einer Liegenschaft zu überlassen oder zu räumen sind, weil nur so das Vollstreckungsorgan in der Lage ist, die zu erzwingende Leistung dem Bewilligungsbeschluss zu entnehmen, ohne daß es weiterer Erhebungen oder Nachweise bedür... mehr lesen...
Norm: EO §349 E
Rechtssatz: Die Durchführung der zwangsweisen Räumung ist ein tatsächlicher Vorgang, der mit den Mitteln des Exekutionsverfahrens nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 87/91 Entscheidungstext OGH 13.11.1991 3 Ob 87/91 3 Ob 104/12h Entscheidungstext OGH 11.07.2012 3 Ob 104/12h Vgl auch ... mehr lesen...
Begründung: Der Liegenschaftseigentümer erhob gegen den Mieter die Klage auf Räumung des aus zwei Geschäftsräumen bestehenden Mietgegenstandes Nr. 2 im Haus ***** in 1170 Wien. Die Ladung zur ersten Tagsatzung wurde, weil der Empfänger an der bezeichneten Abgabestelle ***** in 1150 Wien nicht angetroffen wurde, beim Postamt hinterlegt und unbehoben zurückgesendet. Das Versäumungsurteil vom 12. Jänner 1990 konnte zunächst nicht zugestellt werden. Erst nach Angabe einer neuen Anschrif... mehr lesen...
Norm: EO §349 C
Rechtssatz: Das Ansinnen, auch eine beendete Exekution müsse aufgeschoben werden, um den Vermieter an einer Neuvermietung zu hindern, ist unberechtigt, weil nur bevorstehende Exekutionsschritte aufgeschoben werden können, ein Anspruch auf Verschaffung des rechtswidrig entzogenen Bestandgegenstandes jedoch nicht im Räumungsexekutionsverfahren durchgesetzt werden kann. Nach Beendigung der Exekution kommt auch eine Exekutionseinste... mehr lesen...
Norm: EO §349 C
Rechtssatz: Die Räumungsexekution ist auch dann beendet, wenn der Transportunternehmer die Verwahrung der Sachen des Verpflichteten im Exekutionsobjekt übernimmt. Ob der Gerichtsvollzieher die Schlüssel dem Vertreter der betreibenden Partei aushändigt und damit dieser die Verfügungsgewalt über den Mietgegenstand einräumt (worauf dieser sie dem Transportunternehmer verschafft, der nun als neuer Mieter das Lager in Bestand nahm), ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des vollstreckbaren, die Mieterin zur Zahlung rückständiger Mietzinse von S 120.869,62 sA und zur Räumung der gemieteten Gasthausräumlichkeiten im Haus Heigerleinstraße 1, 1160 Wien, verpflichtenden Urteiles vom 9.Feber 1988, GZ 4 C 466/86-13, hat das Erstgericht am 11.April 1988 die Exekution durch zwangsweise Räumung des Bestandgegenstandes bewilligt. In ihrer am 23.Juni 1988 beim Erstgericht zu 4 C 1419/88b erhobenen Exszindierungsklage machte Berta T*** g... mehr lesen...
Begründung: Dem Beklagten wurden im Exekutionsverfahren E 18/81 des Erstgerichtes Liegenschaften der Klägerin zugeschlagen; er betreibt die Übergabe der Liegenschaften nach § 156 EO. Die Klägerin erhebt gegen den Vollzug dieser Übergabe Einwendungen nach § 36 EO und brachte dazu folgendes vor: Der Beklagte habe der Klägerin mehrmals - vor und nach Erteilung des Zuschlages - zugesagt, sie könne auch nach Erteilung des Zuschlages, solange sie wolle, im Haus Reinbach 43 wohnen und di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 90118 der Katastralgemeinde Kitzbühel Land. Die andere Hälfte steht im Eigentum seiner Ehefrau. Über das Vermögen beider Ehegatten wurde der Konkurs eröffnet und derselbe Rechtsanwalt zum Masseverwalter bestellt. Der Hälfteanteil des Klägers wurde im Zug einer vom Erstgericht gemäß § 119 KO durchgeführten gerichtlichen Veräußerung dem Beklagten zugeschlagen. Mit einem vom Masseverwalter der Ehefrau des Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil vom 4. Juli 1985 wurde die klagende Partei schuldig erkannt, ein von der beklagten Partei gemietetes Grundstück binnen 14 Tagen zu räumen und der beklagten Partei geräumt zu übergeben. Mit Beschluß vom 7. Juli 1986 wurde der beklagten Partei die zwangsweise Räumung bewilligt. Gegen diese Räumungsexekution erhob die klagende Partei mit einer am 3. September 1986 eingebrachten Klage folgende Einwendungen: Auf dem zu räumenden Grundstück habe die Recht... mehr lesen...
Begründung: Die Ehefrau des Verpflichteten ist Eigentümerin einer Liegenschaft, auf der sich ein Einfamilienhaus befindet. Auf Grund eines - nicht verbücherten - Notariatsaktes vom 15. September 1983 steht dem Verpflichteten auf seine Lebenszeit unentgeltlich das uneingeschränkte Fruchtgenußrecht an dieser Liegenschaft und das uneingeschränkte Recht ihrer Verwaltung zu. Das Haus wird von der Frau des Verpflichteten bewohnt, in deren Eigentum auch die Einrichtungsgegenstände stehen... mehr lesen...
Norm: EO §105EO §334 Abs2EO §349 B
Rechtssatz: Die Räumung einer zwangsverwalteten Liegenschaft von der Ehefrau des (nicht im gemeinsamen Haushalt mit ihr lebenden) Verpflichteten ist auf Antrag des Zwangsverwalters nach § 105 EO im Sinne des § 349 EO zu vollziehen. Der Zwangsverwalter ist nicht genötigt, Klage zu erheben, sondern kann unmittelbar durch Räumungsauftrag vorgehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 16 Grundbuch Ottakring bestehend aus dem Grundstück 1619 mit dem Haus Wien 16., Ottakringerstraße 201, stand zu je 1/6 im Eigentum des Ing. Heinrich B***, des Helmut B*** und des Herbert B*** und zu je 1/4 im Eigentum der verpflichteten Parteien Anna B*** und Inge W***. Die je 1/4-Anteile der genannten verpflichteten Parteien wurden zu je 1/3 an Helmut B***, Herbert B*** und Herta B*** zugeschlagen. Die Liegenschaft steht daher jetzt zu je 1/3 im Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12.3.1984 wurde die zu je einem Drittel im Eigentum der verpflichteten Parteien 1. Wilma B***, 2. Herta B*** und 3. Anita B*** stehende Liegenschaft EZ 184 KG Engelsdorf im Zuge des Versteigerungsverfahrens 9 E 24/83 des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz dem Beklagten zugeschlagen. Mit Beschluß des Exekutionsgerichtes vom 22.8.1984 wurde auf Antrag des Beklagten die zwangsweise Räumung und Übergabe der Liegenschaft an den Beklagten als Ersteher be... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 440 KG Gries mit dem Haus Graz, Annenstraße 23. Seine Ehefrau Dagmar I*** war gemäß einem am 14.5.1979 abgeschlossenen Mietvertrag Hauptmieterin, unter anderem von Geschäftsräumlichkeiten in diesem Haus (links von der Passage). Untermieter dieser Räumlichkeiten war ursprünglich die Firma J*** M*** AG. Mit Untermietvertrag vom 9./14.12.1984 gab die Hauptmieterin Dagmar I*** diese Geschäftsräumlichkeiten dem Kläger in Unter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gestützt auf den Bescheid des Landeshauptmannes der Steiermark vom 6.4.1982, GZ 3-328 Se 26/227 - 1982, womit zugunsten der klagenden Partei R*** Ö*** für den Bau von Schnellstraßen im Baulos "Schnellstraßendreieck Bruck an der Mur" unter anderem Flächen der Grundstücke 746/8, 746/9 und 746/10 der EZ 1349 KG Bruck an der Mur enteignet wurden, und auf die erfolgte Leistung der Entschädigung begehrte die Klägerin von der Beklagten M***-G*** M.B.H. die Räumung de... mehr lesen...
Norm: EO §349 D
Rechtssatz: Die Exekution nach § 349 EO ist nicht geeignet, zur Entfernung von nicht enteigneten Überbauten von den enteigneten Grundflächen zu führen. Entscheidungstexte 3 Ob 617/85 Entscheidungstext OGH 09.07.1986 3 Ob 617/85 MietSlg 38/29 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0004471... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei verbundenen Rechtssachen ist die Rechtsmittelzulässigkeit in jeder Rechtssache gesondert zu beurteilen. Da der Streitwert der Klage zu 41 C 510/84 den in § 502 Abs. 2 Z 2 ZPO genannten Betrag nicht übersteigt, ist die Revision gegen die Entscheidung über das Benützungsentgelt schon nach dieser Gesetzesstelle unabhängig von den Voraussetzungen des § 502 Abs. 4 Z 1 ZPO schlechthin unzulässig. In der Rechtssache 41 C 484/84... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Margaret(h)e D und Karoline B waren zu einem Viertel bzw. zu drei Viertel Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ 401 GB Wieden, Haus 1040 Wien, Kolschitzkygasse 4. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 20. August 1981, 43 K 108/81-2, wurde den genannten Miteigentümerinnen als betreibenden Parteien auf Grund der Aufkündigung des genannten Gerichtes vom 13.April 1981, ON 1, gegen die Verlassenschaft nach der am 10.September 1980 verstorbenen Hild... mehr lesen...
Norm: EO §37 AhEO §37 AkEO §349 EZPO §568
Rechtssatz: Der Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses durch Einräumung der Mietrechte an einer Wohnung ist ein selbständiges Recht, das ein Exszindierungsbegehren rechtfertigt. Entscheidungstexte 3 Ob 87/85 Entscheidungstext OGH 18.12.1985 3 Ob 87/85 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1 BdIICEO §349 EZPO §562 B
Rechtssatz: Um die Vollstreckung nach § 349 EO zuzulassen, muss die Liegenschaft oder der Teil derselben bestimmt bezeichnet sein, es muss also aus dem Exekutionstitel eindeutig hervorgehen, welche Teile einer Liegenschaft zu überlassen oder zu räumen sind, weil nur so das Vollstreckungsorgan in der Lage ist, die zu erzwingende Leistung dem Bewilligungsbeschluss zu entnehmen, ohne dass es weiterer Erheb... mehr lesen...
Begründung: Der Eigentümer der Liegenschaften EZ 1396 in der Katastralgemeinde Klagenfurt 8.Bezirk mit dem Grundstück Nr.2650 Baufläche, Villacher Ring 41, und EZ 853 in der gleichen Katastralgemeinde mit dem Grundstück Nr.708/1 Garten (ohne Anschriftsbezeichnung) kündigte der Verpflichteten 'die am Grundstück in Klagenfurt, Villacher Ring 41, EZ 1396 KG Klagenfurt, VIII, Grundstück Nr.708/2 und Teile der Nr.708/1 gelegene Tankstelle samt Waschobjekt und Parkflächen für den 24.5.198... mehr lesen...
Norm: EO §349 EEO §353 IB
Rechtssatz: Die Exekution nach § 349 Abs 1 EO ist zu führen, wenn der Exekutionstitel auf Überlassung oder Räumung einer unbeweglichen Sache lautet, ohne Unterschied, ob die Überlassung oder Räumung zum Zwecke der Erlangung des Eigentums, des Besitzes oder der Gewahrsame vorgenommen wird. Die Räumung einer unbeweglichen Sache könnte an sich auch unter die §§ 353 oder 354 EO eingereiht werden, da es jedoch den eigenen §... mehr lesen...
Norm: EO §349 A
Rechtssatz: Wurde iSd § 572 ZPO dem Beklagten aufgetragen, die in Bestand genommene unbewegliche Sache geräumt zu übergeben, ist dieser Anspruch ausschließlich nach § 349 Abs 1 EO dardurch zu vollstrecken, daß das Vollstreckungsorgan zum Zwecke der Überlassung der unbeweglichen Sache die erforderliche Entfernung von Personen und beweglichen Sachen vornimmt und den betreibenden Gläubiger in den Besitz des zu übergebenden Gegensta... mehr lesen...
Norm: EO §349 B
Rechtssatz: Der Verpflichtete ist nach § 349 Abs 3 EO berechtigt, jederzeit den Erlös - nach Abzug aufgelaufener Verwahrungs- und Veräußerungskosten - zu beheben. Das Gericht hat allerdings - vor Ausfolgung - festzustellen, ob Pfandrechte an den verkauften Sachen im Zeitpunkt des Verkaufes bestanden. Besteht ein gerichtliches Pfandrecht, so ist der Erlös zur weiteren Verfügung dem zuständigen Exekutionsgericht zu überlassen. Bes... mehr lesen...