Norm
EO §349 CRechtssatz
Das Ansinnen, auch eine beendete Exekution müsse aufgeschoben werden, um den Vermieter an einer Neuvermietung zu hindern, ist unberechtigt, weil nur bevorstehende Exekutionsschritte aufgeschoben werden können, ein Anspruch auf Verschaffung des rechtswidrig entzogenen Bestandgegenstandes jedoch nicht im Räumungsexekutionsverfahren durchgesetzt werden kann. Nach Beendigung der Exekution kommt auch eine Exekutionseinstellung nicht mehr in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0004448Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2012