Norm: EO §325
Rechtssatz: Bei Exekution durch Pfändung und Überweisung eines Anspruches auf Herausgabe beweglicher Sachen kann gleichzeitig mit der Pfändung und der Überweisung zur Einziehung auch der Verkauf der herausgegebenen Sache beantragt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 8/63 Entscheidungstext OGH 13.02.1963 3 Ob 8/63 RZ 1963,76 ... mehr lesen...
Franz Z. hat zur Hereinbringung einer Forderung von 18.760 S die Exekution durch Pfändung des Anspruches der Verpflichteten A. und B. auf Übertragung des Eigentumsrechtes an einem PKW, Marke M., gegen die Drittschuldnerin X. erwirkt. Diese Exekutionsbewilligung wurde der Drittschuldnerin hinsichtlich B. am 7. Juli 1961, hinsichtlich A. am 12. Juli 1961 zugestellt. Die Ehegatten P. erwirkten zur Sicherung einer Forderung von 330.000 S, die sie im Wege eines Wechselzahlungsauftrages bei... mehr lesen...
Norm: EO §325EO §331 A
Rechtssatz: Der Rang der Pfändung des Anspruches auf Übertragung des Eigentums kommt dem Rang der Sachpfändung gleich. Entscheidungstexte 3 Ob 103/62 Entscheidungstext OGH 11.07.1962 3 Ob 103/62 Veröff: EvBl 1962/444 S 553 = SZ 35/76 3 Ob 49/63 Entscheidungstext OGH 27.03.1963 3 Ob 49/63 ... mehr lesen...
Norm: DevG §22 Abs2EO §325
Rechtssatz: Für die Pfändung eines Herausgabeanspruches eines Devisenausländers ist keine Genehmigung der Nationalbank erforderlich, wohl aber für den Verwertungsantrag. Entscheidungstexte 1 Ob 254/52 Entscheidungstext OGH 19.03.1952 1 Ob 254/52 2 Ob 800/51 Entscheidungstext OGH 13.12.1959 2 Ob 8... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IEO §325 ff
Rechtssatz: Die Pfändung des Anspruches auf Ausfolgung des nach § 1425 ABGB erhaltenen Betrages steht dem Begehren auf Zustimmung zur Ausfolgung des Ertrages entgegen. Entscheidungstexte 1 Ob 414/58 Entscheidungstext OGH 29.10.1958 1 Ob 414/58 EvBl 1959/141 S 242 8 Ob 637/86 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §325
Rechtssatz: Forderungspfändung statt Pfändung eines sonstigen Anspruches schadet nicht. Es kommt nur darauf an, ob die Forderung oder der Anpruch durch richtige Angabe des Drittschuldners eindeutig bezeichnet wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 346/58 Entscheidungstext OGH 04.09.1958 3 Ob 346/58 RZ 1959/2,34 Europ... mehr lesen...
Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Mondsee vom 21. September 1957, E 515/57, wurde dem Forstarbeiter Franz W. wider den Verpflichteten Alois R. zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 15.000 S und der Kosten des Exekutionsantrages 1. die Pfändung des in der Gewahrsame der Franziska St. befindlichen Personenkraftwagens Marke Opel Olympia, Fahrgestell-Nr. 036.800, Motor-Nr. 5.201.870, Baujahr 1952, und 2. für den Fall, als Franzisiska St. zur Herausgabe dieses Wagens nic... mehr lesen...
Norm: EO §325
Rechtssatz: Mit dem Pfandrecht an einem Herausgabeanspruch ist ein Befriedigungsrecht an der Sache erworben, dessen Rang sich nach dem Zeitpunkt der Zustellung des Verbotes richtet, wenngleich auch der Drittschuldner selbst betreibender Gläubiger ist, Fahrnisexekution auf die gleiche Sache führt und die Pfändung der von ihm verwahrten Sache und den Verkauf selbst betreibt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §325EO §347 Abs2
Rechtssatz: Die Exekution zur Hereinbringung einer Geldforderung durch Pfändung und Überweisung des dem Verpflichteten als Käufer einer Liegenschaft gegen den Verwahrer der Kaufvertragsurkunde zustehenden Anspruches auf deren Herausgabe ist unzulässig. Eine Kaufvertragsurkunde, die in der Regel nur ein Beweisdokument ist und keinen Verkehrswert hat, läßt eine Umsetzung in Geld nicht zu. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: EO §325EO §390 IVGEO §402ZPO §56 Abs3
Rechtssatz: Mit der Bewilligung der Pfändung und Überweisung des Anspruches auf Rückzahlung der bei Gericht im Zuge eines Verfahrens zur Erlassung einer Einstweiligen Verfügung erlegten Sicherheit ist die gesetzmäßige Tätigkeit des Exekutionsgerichtes beendet. Es steht ihm nicht zu, über den bei Gericht erlegten Betrag zu verfügen und im Exekutionsverfahren die Ausfolgung des erlegten Betrages zu besc... mehr lesen...
Mit dem Beschluß vom 5. Mai 1955 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei die Pfändung und Überweisung des Anspruches des Verpflichteten gegen seine leibliche eheliche Mutter Maria M. auf Gewährung einer Ausstattung im Sinne des § 1231 ABGB. und eines bereits zu G 267/55 geltend gemachten Herausgabeanspruches. Gegen diese Exekutionsbewilligung erhob die verpflichtete Partei am 12. Mai 1955 insoweit Rekurs, als der Ausstattungsanspruch gepfändet wurde. Nach Erhebung des Rek... mehr lesen...
Norm: Drittes Rückstellungsgesetz §1EO §13EO §325EO §331EO §341
Rechtssatz: Der Anspruch auf Rückstellung eines Unternehmens kann gleichzeitig mit dem Unternehmen selbst gepfändet werden (wenn im Rückstellungsverfahren ein Teilerkenntnis erflossen ist). Entscheidungstexte 1 Ob 126/54 Entscheidungstext OGH 24.02.1954 1 Ob 126/54 Europ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat zugunsten der betreibenden Partei und zur Hereinbringung ihrer Forderung von 26.667 S s. A. gegen die verpflichteten Parteien die Exekution durch Pfändung und Überweisung eines Herausgabeanspruches sowie einer Geldforderung der verpflichteten Parteien bewilligt. Gegen die Exekutionsbewilligung erhoben die verpflichteten Parteien unter Hinweis darauf, daß sie Devisenausländer seien, Rekurs. Dem Rekurse hat das Rekursgericht teilweise mit folgender Begründung: statt... mehr lesen...
Norm: EO §296EO §325
Rechtssatz: § 296 EO schließt die Anwendung des § 325 EO aus und ist auch dann anzuwenden, wenn auf Grund des Einlagebuches nur Bundesschuldverschreibungen zur Ausgabe gelangen. Entscheidungstexte 2 Ob 277/51 Entscheidungstext OGH 11.07.1951 2 Ob 277/51 EvBl 1952/11 S 15 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Am 29. Mai 1948 verkaufte Frau K. dem Zweitbeklagten Ing. Hans G. einen Personenkraftwagen samt Anhänger um den Betrag von 21.500 S unter Eigentumsvorbehalt. Am 31. Mai 1948 vereinbarte die klagende Partei, eine Autokreditgesellschaft, mit Frau K. und mit Ing. Hans G., daß dieser den Restkaufpreis von jetzt ab nicht mehr der Frau K., sondern der Gesellschaft schulde, und diese als neue Vorbehaltseigentümerin den Wagen dem Schuldner zur Benützung bis zur vollständigen Bezahlung des Kau... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063EO §37 AdEO §325
Rechtssatz: In der Pfändung des Herausgabeanspruches hinsichtlich einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch den Vorbehaltseigentümer liegt kein Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt. Entscheidungstexte 1 Ob 455/50 Entscheidungstext OGH 04.04.1951 1 Ob 455/50 SZ 24/91 = EvBl 1951/194 S 250 ... mehr lesen...
Die Kläger begehrten einerseits gegenüber der Beklagten die Feststellung des Rechtsbestandes eines zwischen den Parteien in Ansehung der Liegenschaft EZ. X geschlossenen Kaufvertrages und anderseits die Verurteilung der Beklagten, in die grundbücherliche Durchführung des Vertrages einzuwilligen, die hiezu notwendigen Erklärungen abzugeben und die erforderlichen Urkunden beizustellen; mit dieser Klage verbanden die Kläger den Antrag auf Erlassung folgender einstweiliger Verfügungen: ... mehr lesen...
Norm: EO §325
Rechtssatz: Das Pfandrecht am Anspruch auf Herausgabe von Sachen behält den Vorrang vor einem später an denselben Sachen erworbenen Pfandrecht auch dann, wenn der Gläubiger, dem der Herausgabeanspruch überwiesen wurde, die Herausgabe nicht selbst durchgesetzt hat, sondern die Sachen gelegentlich der später vorgenommenen Pfändung vom Drittschuldner dem Vollstreckungsbeamten herausgegeben wurden. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VIIIEO §325Geo §309
Rechtssatz: Wurde der Anspruch auf Ausfolgung von bei Gericht erlegten Gegenständen gepfändet, so steht dem Erlagsgericht keine Prüfung über die Wirksamkeit dieses Pfandrechtes zu und es darf vor Einstellung der Exekution nicht in die Ausfolgung willigen. Entscheidungstexte 3 Ob 590/35 Entscheidungstext OGH 24.09.1935 3 Ob 590/35 SZ 17/127 ... mehr lesen...
Norm: EO §251EO §325
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 251 EO gelten auch für die Pfändung des Anspruches auf Herausgabe körperlicher beweglicher Sachen. Entscheidungstexte 3 Ob 279/30 Entscheidungstext OGH 16.04.1930 3 Ob 279/30 SZ 12/108 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0003449 D... mehr lesen...
Norm: ABGB §471EO §325
Rechtssatz: Das Zurückbehaltungsrecht an einer Sache wird durch die Exekution eines Dritten auf den Anspruch auf Herausgabe der Sache nicht berührt. Entscheidungstexte 1 Ob 1116/28 Entscheidungstext OGH 02.01.1929 1 Ob 1116/28 SZ 11/4 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0004232 ... mehr lesen...
Norm: EO §325
Rechtssatz: Zur Hereinbringung einer Geldforderung kann die Exekution durch Pfändung und Überweisung des dem Verpflichteten als Käufer einer Liegenschaft gegen den Verwahrer der Kaufvertragsurkunde zustehenden Anspruches auf deren Herausgabe nicht bewilligt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 961/25 Entscheidungstext OGH 24.11.1925 1 Ob 961/25 SZ 7/374 ... mehr lesen...
Norm: EO §308 CEO §325
Rechtssatz: Bei der Exekution auf Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung körperlicher Sachen nach §§ 325 ff EO ist der Drittschuldner nach Überweisung des gepfändeten Anspruches berechtigt, die vollstreckbare Forderung des betreibenden Gläubigers auch ohne dessen Einwilligung zu bezahlen. Entscheidungstexte 1 Rv 182/19 Entscheidungstext OGH 09.09.1919 1 Rv ... mehr lesen...