Norm
EO §325Rechtssatz
Bei Exekution durch Pfändung und Überweisung eines Anspruches auf Herausgabe beweglicher Sachen kann gleichzeitig mit der Pfändung und der Überweisung zur Einziehung auch der Verkauf der herausgegebenen Sache beantragt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0004299Dokumentnummer
JJR_19630213_OGH0002_0030OB00008_6300000_001