Norm
EO §294 ARechtssatz
Forderungspfändung statt Pfändung eines sonstigen Anspruches schadet nicht. Es kommt nur darauf an, ob die Forderung oder der Anpruch durch richtige Angabe des Drittschuldners eindeutig bezeichnet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0003846Dokumentnummer
JJR_19580904_OGH0002_0030OB00346_5800000_001