Norm
Drittes Rückstellungsgesetz §1Rechtssatz
Der Anspruch auf Rückstellung eines Unternehmens kann gleichzeitig mit dem Unternehmen selbst gepfändet werden (wenn im Rückstellungsverfahren ein Teilerkenntnis erflossen ist).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0000544Dokumentnummer
JJR_19540224_OGH0002_0010OB00126_5400000_001