Norm
EO §325Rechtssatz
Zur Hereinbringung einer Geldforderung kann die Exekution durch Pfändung und Überweisung des dem Verpflichteten als Käufer einer Liegenschaft gegen den Verwahrer der Kaufvertragsurkunde zustehenden Anspruches auf deren Herausgabe nicht bewilligt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0004262Dokumentnummer
JJR_19251124_OGH0002_0010OB00961_2500000_001