RS OGH 1957/5/29 1Ob294/57

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Veröffentlicht am 29.05.1957
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Norm

EO §325
EO §347 Abs2

Rechtssatz

Die Exekution zur Hereinbringung einer Geldforderung durch Pfändung und Überweisung des dem Verpflichteten als Käufer einer Liegenschaft gegen den Verwahrer der Kaufvertragsurkunde zustehenden Anspruches auf deren Herausgabe ist unzulässig. Eine Kaufvertragsurkunde, die in der Regel nur ein Beweisdokument ist und keinen Verkehrswert hat, läßt eine Umsetzung in Geld nicht zu.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 294/57
    Entscheidungstext OGH 29.05.1957 1 Ob 294/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0004272

Dokumentnummer

JJR_19570529_OGH0002_0010OB00294_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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