Norm
EO §325Rechtssatz
Die Exekution zur Hereinbringung einer Geldforderung durch Pfändung und Überweisung des dem Verpflichteten als Käufer einer Liegenschaft gegen den Verwahrer der Kaufvertragsurkunde zustehenden Anspruches auf deren Herausgabe ist unzulässig. Eine Kaufvertragsurkunde, die in der Regel nur ein Beweisdokument ist und keinen Verkehrswert hat, läßt eine Umsetzung in Geld nicht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0004272Dokumentnummer
JJR_19570529_OGH0002_0010OB00294_5700000_001