Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Der Gefährdete ist an seiner Gegnerin als Gesellschafter mit einer Stammeinlage von S 200.000 beteiligt. Er vermittelte ihr die Option zum Erwerb der Liegenschaft "T*****" in EZ *****. Damit legte er den Grundstein für seine Gegnerin und deren Projekt "T*****". Als Gegenleistung hiefür wurde zwischen ihm und seiner durch ihren Geschäftsführer Ing.Udo W***** vertretenen Gegnerin nicht nur eine Vermittlungsprovision vereinbart, sondern dem Gefährdeten auch eine Wohnung... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin ist am 15.Januar 1982 knapp vor Vollendung ihres 85. Lebensjahres in einem Pflegeheim gestorben. In ihre Verlassenschaft fielen außer einer städtischen Liegenschaft mit einem Mietwohnhaus, in dem die Erblasserin eine Wohnung in Eigennutzung gehalten hatte, auch Fahrnisse, darunter vor allem in einem Bankschließfach verwahrte Gold- und Silbermünzen sowie Schmuckstücke. Nach einer vom Abhandlungsgericht angeordneten Öffnung des Bankschließfaches in Anwese... mehr lesen...
Norm: EO §262EO §294EO §295EO §325 Abs1GKG §1
Rechtssatz: Der Gerichtskommissär ist, ungeachtet seiner amtlichen Befugnis, im Abhandlungsverfahren Erklärungen von Verfahrensbeteiligten mit Wirkung für das Gericht entgegenzunehmen, nicht befugt, in einem Exekutionsverfahren zur Verstrickung von Gegenständen oder Ansprüchen, in Ansehung deren der Abhandlungsbehörde nur die Ausübung einer Stellung eines dritten Gewahrsameinhabers iS des § 262 EO o... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat zu 1 Cg 188/87 gegen die protokollierte Firma "G***" Wildhandelsgesellschaft m.b.H. ein rechtskräftiges Versäumungsurteil über 8,379.820,80 S s.A. erwirkt. Im Zuge des Exekutionsverfahrens versuchte sie auch eine Pfändung von Gegenständen, die sich in der Gewahrsame der Beklagten befinden und bezüglich derer sie das Eigentum der Verpflichteten behauptet. Die Beklagte hat jedoch einer Exekutionsführung widersprochen. Mit der vorliegenden Klage verlangt ... mehr lesen...
Norm: EO §262
Rechtssatz: Verweigert der Dritte die Zustimmung zur Pfändung einer in seiner Gewahrsame befindlichen Sache des Verpflichteten, so kann vom betreibenden Gläubiger auf Zustimmung geklagt werden (wie Heller-Berger-Stix, 1748). Entscheidungstexte 7 Ob 606/89 Entscheidungstext OGH 15.06.1989 7 Ob 606/89 EvBl 1990/17 S 86 = SZ 62/114 = JBl 1990,120 (Burgstaller) ... mehr lesen...
Norm: EO §262
Rechtssatz: § 262 EO ist eine prozessuale Vorschrift, die über die materielle Berechtigung nichts aussagt. Ihr Zweck ist es, dem Dritten die Möglichkeit zu geben, dem Pfändungsbegehren des betreibenden Gläubigers seine allfälligen Rechte entgegenzuhalten. Entscheidungstexte 7 Ob 606/89 Entscheidungstext OGH 15.06.1989 7 Ob 606/89 EvBl 1990/17 S 86 = SZ 62/114 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Mieterin einer im Hause Wien 17., Alszeile 120/1/4, gelegenen Zweizimmerwohnung. Auf Grund des rechtskräftigen Versäumungsurteiles des Bezirksgerichtes Hernals vom 2. März 1978, 5 C 11/78-2, wurde der Vermieterin, der Gemeinnützigen Siedlungs- und Baugesellschaft mbH Gesiba, mit Beschluß des Bezirksgerichtes Hernals vom 10. April 1978, 5 C 11/78-4, die zwangsweise Räumung der Wohnung der Klägerin bewilligt. Die Räumung wurde am 15. Juni und 21... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. Jänner 1983 wurden im Rahmen einer von der beklagten Partei gegen die verpflichtete Partei A. S***** Gesellschaft mbH geführten Fahrnisexekution ein Bürohaus und eine Halle als Superädifikate gepfändet, welche auf dem im Eigentum der klagenden Partei stehenden Grundstück Nr. 2236/96 in EZ ***** KG ***** errichtet wurden. Die klagende Partei erhob gegen diese Pfändung Widerspruch gemäß § 37 EO und behauptete, sie sei Eigentümerin der Superädifikate, weil s... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Landesgerichts Salzburg vom 13. 7. 1983, GZ 5 Cg 296/83, wurde zur Sicherung der Ansprüche der Wilhelm E***** Gesellschaft mbH und Ingrid E*****s wider Karin K***** auf Zahlung von 421.135,20 S und 509.493,70 S je samt Nebengebühren die Verwahrung eines zur Deckung der behaupteten Ansprüche hinreichenden Teiles der in der Karin K***** gehörenden „Wohnung Top. 12, Haus B 1 der Liegenschaft EZ ***** KG *****“, befindlichen beweglichen körper... mehr lesen...
Die Klägerin war Mieterin einer im Hause Wien 17., A-Gasse 120/1/4, gelegenen Zweizimmerwohnung. Auf Grund des rechtskräftigen Versäumungsurteiles des Bezirksgerichtes Hernals vom 2. 3. 1978, 5 C 11/78-2, wurde der Vermieterin mit Beschluß des Bezirksgerichtes Hernals vom 10. 4. 1978, 5 C 11/78-4, die zwangsweise Räumung der Wohnung der Klägerin bewilligt. Die Räumung wurde am 15. 6. und 21. 6. 1978 vollzogen. Die Fahrnisse der Klägerin wurden von der beklagten Partei auf Kosten der b... mehr lesen...
Norm: EO §258EO §262EO §296
Rechtssatz: Bei der Pfändung von Wertpapieren, die sich in der Gewahrsame eines Dritten befinden, gelangen die Bestimmungen der §§ 258, 262 EO sinngemäß zu Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 17/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 1 Ob 17/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:R... mehr lesen...
Der Kläger hat am 1. 9. 1979 bei einem vom Zollamt L auf dem Betriebsgelände des Beklagten durchgeführten Verkauf zwei dort abgestellte, nach einem Unfalls- bzw. Motorschaden nicht mehr fahrbereite Kraftfahrzeuge um insgesamt 8600 S erworben. Die Fahrzeuge waren Eigentum der Republik Österreich, an welche sie von ihren Voreigentümern im August 1979 zur Befreiung von einer Zollschuld preisgegeben worden waren. Der Beklagte weigert sich, die Fahrzeuge an den Kläger herauszugeben. Unte... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte den für die versteigerte PZ 1 des Pfändungsprotokolls GZ 14 E 5407/80-2 (Personenkraftwagen) erzielten Verkaufserlös von 62 000 S. Nach Abzug der Schätzungs-, Vollzugs- und Verwahrungskosten wurden zunächst der M Automobilvertriebs-AG auf Grund der Anmeldung der Reparaturkosten vom 25. September 1980 der Betrag von 33 396.90 S laut Rechnung vom 10. September 1980, Reparaturauftrag Nr. 94150, zur gänzlichen Berichtigung der Forderung zugewiesen. Das restliche ... mehr lesen...
Norm: EO §259EO §262
Rechtssatz: Durch die Herausgabe des Kraftfahrzeuges an das Gericht zum Zwecke der gerichtlichen Verwahrung ist das Zurückbehaltungsrecht des Berechtigten erloschen. Seine bisherige - auf das Vertragsverhältnis mit der verpflichteten Partei gegründet - sachenrechtliche Stellung als Zurückbehaltungsberechtigter hat durch die anschließende Übernahme der Funktion als gerichtlicher Verwahrer trotz des mit dieser Funktion unvere... mehr lesen...
Norm: ABGB §471 IABGB §471 II6ABGB §957 ffABGB §968ABGB §1440 EEO §259EO §262
Rechtssatz: Der gerichtliche Verwahrer ist einerseits Organ des Gerichtes; er ist aber andererseits Verwahrer im Sinn des § 968 ABGB, worauf § 259 Abs 3 EO ausdrücklich verweist. Die Rechte und Pflichten des gerichtlichen Verwahrers sind somit nach den §§ 957 ff ABGB zu beurteilen. Für ihn gilt daher auch § 1440 ABGB, wonach in Verwahrung genommene Sachen kein Gegenst... mehr lesen...
Norm: EO §253EO §262KO §1
Rechtssatz: Gemeinsame Gewahrsame hindern weder die Pfändung von Fahrnissen gegenüber jedem Inhaber noch eine Verwertung im Konkurs des einzelnen Gewahrsamsinhabers. Entscheidungstexte 8 Ob 586/78 Entscheidungstext OGH 15.02.1979 8 Ob 586/78 3 Ob 56/84 Entscheidungstext OGH 23.05.1984 3 Ob 56/84 nur: Gemei... mehr lesen...
Die Fahrnisexekution wurde zunächst in den Geschäftsräumen der verpflichteten Partei in Vollzug gesetzt. Die Pfandung unterblieb jedoch mangels pfändbarer Gegenstände. Hierauf beantragte die betreibende Partei den neuerlichen Vollzug an einem anderen Ort. Laut Bericht des Vollstreckers behauptete der beim Vollzug an diesem Ort am 15. Juli 1976 anwesende Leiter der Rechtsabteilung der "Firma", daß die an dieser Vollzugsstelle befindliche Firma nicht die verpflichtete Partei sei. Es wur... mehr lesen...
Norm: EO §37 CEO §262
Rechtssatz: Beim Vollzug einer Fahrnisexekution, der entgegen der Bestimmung des § 262 EO durch Abnahme von Bargeld aus der Gewahrsame eines Dritten vorgenommen worden ist, genügt im Hinblick auf die Bestimmung des § 371 ABGB für die Berechtigung des Exszindierungsrechtes, daß der Dritte die Abnahme von Bargeld aus seinem Kassenbestand behauptet und nachweist. Der Abnahme gleichzuhalten ist, wenn "unter dem Zwang der unmit... mehr lesen...
Norm: EO §262
Rechtssatz: Für die Erklärung "zur Herausgabe bereit zu sein" genügt keine stillschweigende Bereiterklärung, zB dadurch, daß der Dritte ohne einen ausdrücklichen Widerspruch die Vornahme der Pfändung zuläßt, auch nicht die ausdrückliche Erklärung des Dritten, die Pfändung zuzulassen. Entscheidungstexte 3 Ob 70/75 Entscheidungstext OGH 17.06.1975 3 Ob 70/75 QuHGZ... mehr lesen...
Norm: EO §249EO §262
Rechtssatz: Die Zustimmung des dritten Gewahrsamsinhabers im Sinne des § 262 EO ist nur Voraussetzung für die Zulässigkeit des Vollzuges der Pfändung, nicht aber für die Bewilligung der Exekution oder des neuerlichen Vollzuges. Diese Grundsätze sind auch dann anzuwenden, wenn sich die vom neuerlichen Vollzug betroffenen Gegenstände in der (Ober-) Gewahrsame des Exekutionsgerichtes befinden. Entscheidungs... mehr lesen...
Zur Verwertung des Gast- und Schankgewerbes des Verpflichteten sowie dessen Kleinhandelsgewerbes mit Waren aller Art ist die Zwangsverwaltung bewilligt. Die betreibende Partei hat ein exekutives Pfandrecht an einigen Fahrnissen des Verpflichteten erworben. Die Verwertung dieses Pfandrechtes sollte durch Hallenverkauf erfolgen. Der Verkauf konnte nicht stattfinden, weil der Zwangsverwalter die Herausgabe der in seiner Gewahrsame befindlichen Pfandsachen verweigerte. Dies wurde der betr... mehr lesen...
Norm: EO §16EO §200 Z3EO §262
Rechtssatz: 1.) Verweigert ein Zwangsverwalter die Ausfolgung von Pfandsachen, hinsichtlich deren das Pfandrecht vor seiner Einführung begründet wurde, zur Durchführung des Verkaufes, ist eine Aufforderung gemäß E-Form Nr 271 an die betreibende Partei nicht gerechtfertigt. 2.) Dem Gericht, bei dem die Zwangsverwaltung geführt wird, steht die Möglichkeit offen, dem Zwangsverwalter die Weisung zur Ausfolgung der Pfan... mehr lesen...
Norm: EO §68EO §253EO §262
Rechtssatz: Mitgewahrsame eines Ehegatten hindert nicht die Pfändung. Entscheidungstexte 3 Ob 42/62 Entscheidungstext OGH 03.04.1962 3 Ob 42/62 EvBl 1962/275 S 329 3 Ob 125/83 Entscheidungstext OGH 14.12.1983 3 Ob 125/83 3 Ob 56/84 Entscheidu... mehr lesen...
Hans V. war Pächter des dem Stefan. G. gehörigen Geschäftes. Der Kläger führt zur Hereinbringung einer Forderung gegen Hans V. Exekution durch Pfändung und Verkauf von Fahrnissen. Hiebei wurden die im Pfändungsprotokoll 19 E 2022/59 unter PZ. 4-8 verzeichneten Gegenstände gepfändet. Hans V., der in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen war, bezog von der Erstbeklagten Kommissionsware. Später gab sie ihm ein Darlehen von 58.000 S. Er verpflichtete sich, bestimmte Stücke der Einric... mehr lesen...
Norm: EO §262
Rechtssatz: § 262 EO gibt dem Inhaber der Sachen nur einen prozessualen Schutz, der sich dahin auswirkt, daß die Pfändung ohne seine Zustimmung nicht vollzogen werden darf. Damit ist aber noch keineswegs ausgesprochen, ob und unter welchen Voraussetzungen er seine Zustimmung verweigern darf. Er kann dies nur, wenn ihm Rechte zustehen, die eine Exekution unzulässig erscheinen lassen. Stimmt er nicht zu, so kann er im Klageweg hiez... mehr lesen...
Im Verlassenschaftsverfahren nach Ferdinand R. faßte das Bezirksgericht Poysdorf als Abhandlungsgericht am 13. November 1959 den Beschluß, daß bei der Sparkasse der Stadt P. ein Einlagebuch errichtet werde und darauf zwei Geldbeträge von 9950 S 30 g und von 11.500 S für die Verlassenschaft einzuzahlen sind. Die Sparkasse wurde um Sperre und Verwahrung des Buches ersucht. Das Erstgericht bewilligte den betreibenden Gläubigern mit Beschluß vom 2. Mai 1960 die Exekution durch Pfändung ... mehr lesen...
Norm: EO §262
Rechtssatz: Eine bei einem gerichtlichen Verwahrer befindliche Sache darf ohne Zustimmung des Verwahrschaftsgerichtes nicht gepfändet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 443/60 Entscheidungstext OGH 16.11.1960 3 Ob 443/60 EvBl 1961/46 S 75 = SZ 33/126 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS000... mehr lesen...