Norm: ABGB §466EO §109EO §262EO §341
Rechtssatz: Gegen den dritten Gewahrsaminhaber, der die Herausgabe der Pfandgegenstände zum Zwecke der Verwertung verweigert, kann auf Gestattung des Exekutionsvollzuges geklagt werden. Der Zwangsverwalter bei einer Unternehmensexekution ist in der gleichzeitig auf die Fahrnisse des Unternehmens geführten Farnisexekution ein Dritter. Er kann die Vornahme des Verkaufes nur verweigern, wenn ihm ein materielles... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063EO §37 AdEO §262
Rechtssatz: Der Vorbehaltskäufer erwirbt durch die Übergabe der verkauften Sache ein Recht auf Innehabung und Benützung der Sache und eine Anwartschaft auf das Eigentum. Da die Sache bereits übergeben ist, erlangt er mit der Bezahlung des Kaufpreisrestes Eigentum. Während dieses Schwebezustandes steht dem Vorbehaltsverkäufer bei Pfändung einer in der Gewahrsame des Vorbehaltskäufers befindlichen Sache Kraft sein... mehr lesen...
Norm: EO §253EO §262EO §294EO §390 IVF
Rechtssatz: Auf eine Sicherheistsleistung (Kaution) kann eine Exekution nach den §§ 253 oder 262 EO nicht geführt, sondern nur der allfällige Rückforderungsanspruch nach den Bestimmungen der §§ 294 ff EO in Exekution gezogen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 522/56 Entscheidungstext OGH 17.10.1956 7 Ob 522/56 EvBl 1957/8 S 17 ... mehr lesen...
Norm: EO §262VwG §5VwG §6
Rechtssatz: Dem öffentlichen Verwalter kann nicht die Rechtsstellung eines selbständigen Gewahrsameinhabers der Betriebsmittel eingeräumt werden, der als dritte Person iSd § 262 EO berechtigt wäre, der Pfändung zu widersprechen. Entscheidungstexte 3 Ob 357/56 Entscheidungstext OGH 11.07.1956 3 Ob 357/56 Euro... mehr lesen...
Norm: EO §262
Rechtssatz: Gemäß § 262 EO ist die Pfändung von Fahrnissen, die sich in der Gewahrsame eines Dritten befinden, zulässig, wenn dieser zur Herausgabe bereit ist. Läßt also der Dritte die Pfändung zu, dann ist er auch zur Herausgabe der Sache an das Vollstreckungsorgan verpflichtet. Mit der Übergabe der Sache an dieses Organ erfüllt er daher ebenso eine Pflicht zur Herausgabe wie bei der Übergabe der Sache auf Grund der Pfändung des ... mehr lesen...
Norm: EO §253EO §262
Rechtssatz: Ein Mieter, der unter Hinterlassung beträchtlicher Schulden nach Rückstellung des Schlüssels ins Ausland geflüchtet und bis heute nicht zurückgekehrt ist, gibt dadurch der Gewahrsame über die in seinen Bestandräumen befindlichen Gegenstände auf. Entscheidungstexte 3 Ob 185/56 Entscheidungstext OGH 18.04.1956 3 Ob 185/56 RZ 1956/126 = JBl 1956,53... mehr lesen...
Die Kläger begehrten einerseits gegenüber der Beklagten die Feststellung des Rechtsbestandes eines zwischen den Parteien in Ansehung der Liegenschaft EZ. X geschlossenen Kaufvertrages und anderseits die Verurteilung der Beklagten, in die grundbücherliche Durchführung des Vertrages einzuwilligen, die hiezu notwendigen Erklärungen abzugeben und die erforderlichen Urkunden beizustellen; mit dieser Klage verbanden die Kläger den Antrag auf Erlassung folgender einstweiliger Verfügungen: ... mehr lesen...
Norm: EO §262EO §347
Rechtssatz: Auch der Anwalt einer Partei ist Dritter iS der §§ 262, 347 EO insoferne er eine der Partei gehörige bewegliche Sache in deren Namen verwahrt. Entscheidungstexte 2 Ob 787/50 Entscheidungstext OGH 08.12.1950 2 Ob 787/50 EvBl 1951/122 S 174 = SZ 23/370 3 Ob 344/51 Entscheidungstext OGH 30.05.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101 CEO §253EO §262
Rechtssatz: Die vom Hauptmieter dem Untermieter in dem untervermieteten Raume zur Benützung überlassenen Fahrnisse des Hauptmieters befinden sich in der Mitgewahrsame des Mieters und des Untermieters. Entscheidungstexte 3 Ob 713/34 Entscheidungstext OGH 03.10.1934 3 Ob 713/34 SZ 16/171 3 Ob 56/84 ... mehr lesen...
Norm: EO §262
Rechtssatz: Nicht nur die erste, sondern auch jede weitere Pfändung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung desjenigen, der die gepfändete Sache in seiner Gewahrsame hat. Entscheidungstexte 2 Ob 331/33 Entscheidungstext OGH 05.04.1933 2 Ob 331/33 SZ 15/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:193... mehr lesen...