Norm
EO §262Rechtssatz
Für die Erklärung "zur Herausgabe bereit zu sein" genügt keine stillschweigende Bereiterklärung, zB dadurch, daß der Dritte ohne einen ausdrücklichen Widerspruch die Vornahme der Pfändung zuläßt, auch nicht die ausdrückliche Erklärung des Dritten, die Pfändung zuzulassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0003594Dokumentnummer
JJR_19750617_OGH0002_0030OB00070_7500000_002