Norm
EO §259Rechtssatz
Durch die Herausgabe des Kraftfahrzeuges an das Gericht zum Zwecke der gerichtlichen Verwahrung ist das Zurückbehaltungsrecht des Berechtigten erloschen. Seine bisherige - auf das Vertragsverhältnis mit der verpflichteten Partei gegründet - sachenrechtliche Stellung als Zurückbehaltungsberechtigter hat durch die anschließende Übernahme der Funktion als gerichtlicher Verwahrer trotz des mit dieser Funktion unvereinbaren Vorbehaltes des bis dahin allenfalls bestandenen Zurückbehaltungsrechtes ein Ende gefunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0003684Dokumentnummer
JJR_19810708_OGH0002_0030OB00080_8100000_002