Norm: EO §251 Z5EO §251 Z6
Rechtssatz: Für das Schicksal eines Ausscheidungsantrages nach diesen Bestimmungen ist es unerheblich, ob der Verpflichtete sein Gewerbe befugt oder unbefugt betreibt. Solange die Gewerbebehörde den Gewerbeschein lediglich zurücknimmt, jedoch keinerlei Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Verfügung trifft, ist es nicht Sache des Exekutionsrichters, durch Verweigerung des Pfändungsschutzes die Fortführung des Betriebes un... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z5EO §251 Z6
Rechtssatz: Für das Schicksal eines Ausscheidungsantrages nach diesen Bestimmungen ist es unerheblich, ob der Verpflichtete sein Gewerbe befugt oder unbefugt betreibt. Solange die Gewerbebehörde den Gewerbeschein lediglich zurücknimmt, jedoch keinerlei Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Verfügung trifft, ist es nicht Sache des Exekutionsrichters, durch Verweigerung des Pfändungsschutzes die Fortführung des Betriebes un... mehr lesen...
Norm: ASVG §98ASVG §98aEO §251 Z7EO §295
Rechtssatz: Zur Pfändbarkeit des Rentenkontos des Verpflichteten und seines Girokontos, auf das er Beträge vom Rentenkonto überweisen läßt. Entscheidungstexte 3 Ob 127/70 Entscheidungstext OGH 25.11.1970 3 Ob 127/70 EvBl 1971/183 S 325 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: ASVG §98ASVG §98aEO §251 Z7EO §295
Rechtssatz: Zur Pfändbarkeit des Rentenkontos des Verpflichteten und seines Girokontos, auf das er Beträge vom Rentenkonto überweisen läßt. Entscheidungstexte 3 Ob 127/70 Entscheidungstext OGH 25.11.1970 3 Ob 127/70 EvBl 1971/183 S 325 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CVEO §36 Abs1 Z3 AbEO §251 Z7
Rechtssatz: mit Exekution auf ein Sparbuch hereingebrachte Pflegegebühren können vom Verpflichteten nicht mit der
Begründung: rückgefordert werden, die betreibende Gemeinde Wien habe auf die Rückbehaltung der auf das Sparbuch erlegten Renten- und Pernsionbeträge aus sozialen Erwägungen seinerzeit verzichtet. Entscheidungstexte 8 Ob 297/66 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CVEO §36 Abs1 Z3 AbEO §251 Z7
Rechtssatz: mit Exekution auf ein Sparbuch hereingebrachte Pflegegebühren können vom Verpflichteten nicht mit der
Begründung: rückgefordert werden, die betreibende Gemeinde Wien habe auf die Rückbehaltung der auf das Sparbuch erlegten Renten- und Pernsionbeträge aus sozialen Erwägungen seinerzeit verzichtet. Entscheidungstexte 8 Ob 297/66 En... mehr lesen...
Auf Grund des Wechselzahlungsauftrages vom 6. August 1964 wurde der betreibenden Partei zur Sicherung einer Forderung von 102.375 S samt Kosten die Exekution zur Sicherstellung durch Pfändung von Fahrnissen der verpflichteten Partei bewilligt und u. a. die im Pfändungsprotokoll unter den Postzahlen 20 bis 143 angeführten Gegenstände gepfändet. Es handelt sich hiebei um Büroeinrichtungsgegenstände und Maschinen, die im Webereibetrieb der verpflichteten Partei Emanuel P. verwendet wurde... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z6
Rechtssatz: Ziel und Zweck der Exekutionsbefreiung nach § 251 Z 6 EO ist, wie im Falle des § 251 Z 5 EO, die Erhaltung der Erwerbsfähigkeit des Verpflichteten (Walker, Österreichisches Exekutionsrecht 4. Aufl S 67). Ein Moped dient dem Verpflichteten bei einer täglich zu bewältigenden Entfernung von 7,4 km (Hin- und Rückweg je 3,7 km) zur bequemeren Bewältigung seines Arbeitsweges; es ist für ihn aber zur persönlichen Fortsetzu... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z6
Rechtssatz: Ziel und Zweck der Exekutionsbefreiung nach § 251 Z 6 EO ist, wie im Falle des § 251 Z 5 EO, die Erhaltung der Erwerbsfähigkeit des Verpflichteten (Walker, Österreichisches Exekutionsrecht 4. Aufl S 67). Ein Moped dient dem Verpflichteten bei einer täglich zu bewältigenden Entfernung von 7,4 km (Hin- und Rückweg je 3,7 km) zur bequemeren Bewältigung seines Arbeitsweges; es ist für ihn aber zur persönlichen Fortsetzu... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z1
Rechtssatz: Dem Verpflichteten sind nur jene Gegenstände zu belassen, die zur Fortführung eines bescheidenen Haushaltes zur Sicherung der natürlichen Existenzbedingungen gehören, soferne der erzielbare Erlös unbedeutend ist. In einer Parterrewohnung gehören Vorhände zu den zur Haushaltsführung enentbehrlichen Gegenständen. Entscheidungstexte 3 Ob 118/64 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z1
Rechtssatz: Dem Verpflichteten sind nur jene Gegenstände zu belassen, die zur Fortführung eines bescheidenen Haushaltes zur Sicherung der natürlichen Existenzbedingungen gehören, soferne der erzielbare Erlös unbedeutend ist. In einer Parterrewohnung gehören Vorhände zu den zur Haushaltsführung enentbehrlichen Gegenständen. Entscheidungstexte 3 Ob 118/64 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EO §251
Rechtssatz: Eine nach § 251 EO unzulässige Pfändung wird nicht dadurch wirksam, daß der Verpflichtete wegen Änderung der Verhältnisse die betreffenden Gegenstände nicht mehr benötigt. Entscheidungstexte 3 Ob 175/63 Entscheidungstext OGH 24.12.1963 3 Ob 175/63 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:196... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z6
Rechtssatz: Diese Bestimmung ist auch dann anzuwenden, wenn der Verpflichtete zwei oder mehrere Betriebe führt, sofern diese nur weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit den Umfang des Kleingewerbes überschreiten. Entscheidungstexte 3 Ob 149/63 Entscheidungstext OGH 06.11.1963 3 Ob 149/63 EvBl 1964/34 S 48 3 Ob 19/70 ... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z6
Rechtssatz: Diese Bestimmung ist auch dann anzuwenden, wenn der Verpflichtete zwei oder mehrere Betriebe führt, sofern diese nur weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit den Umfang des Kleingewerbes überschreiten. Entscheidungstexte 3 Ob 149/63 Entscheidungstext OGH 06.11.1963 3 Ob 149/63 EvBl 1964/34 S 48 3 Ob 19/70 ... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z5
Rechtssatz: Kaufleute können unter gewissen Voraussetzungen zu den Personen gehören, die einen geistigen Beruf im Sinne des § 251 Z 5 EO ausüben; hiebei muß das Hauptgewicht in der alleinigen persönlichen Tätigkeit des Verpflichteten liegen. Notwendigkeit eines PKW für diese Berufsausübung. Entscheidungstexte 3 Ob 112/63 Entscheidungstext OGH 11.09.1963 3 Ob 112/... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z5
Rechtssatz: Kaufleute können unter gewissen Voraussetzungen zu den Personen gehören, die einen geistigen Beruf im Sinne des § 251 Z 5 EO ausüben; hiebei muß das Hauptgewicht in der alleinigen persönlichen Tätigkeit des Verpflichteten liegen. Notwendigkeit eines PKW für diese Berufsausübung. Entscheidungstexte 3 Ob 112/63 Entscheidungstext OGH 11.09.1963 3 Ob 112/... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z1
Rechtssatz: Nach dem ersten Tatbestand des § 251 Z 1 EO sind Haus- und Küchengeräte insoweit der Exektuion entzogen, als sie für den Verpflichteten und für dessen im gemeinsamen Haushalte mit ihm lebende Familienmitglieder und Dienstleute unentbehrlich sind. Dem Verpflichteten ist nur das zu belassen, was zur Fortführung eines bescheidenen Haushaltes notwendig ist. Ein Kühlschrank ist nach dieser Bestimmung, da er gewöhnlich nu... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z1
Rechtssatz: Nach dem ersten Tatbestand des § 251 Z 1 EO sind Haus- und Küchengeräte insoweit der Exektuion entzogen, als sie für den Verpflichteten und für dessen im gemeinsamen Haushalte mit ihm lebende Familienmitglieder und Dienstleute unentbehrlich sind. Dem Verpflichteten ist nur das zu belassen, was zur Fortführung eines bescheidenen Haushaltes notwendig ist. Ein Kühlschrank ist nach dieser Bestimmung, da er gewöhnlich nu... mehr lesen...
Norm: EO §39 IVEEO §249EO §251EO §252
Rechtssatz: Wird nach Verwertung einer beweglichen körperlichen Sache ein Ausscheidungsantrag gestellt, so ist nach dem Zeitpunkt der Pfändung zu entscheiden, ob die Sache auszuscheiden gewesen wäre; nach dem Ergebnis dieser Entscheidung ist zu beurteilen, ob es sich bei dem Verkaufserlös um einen Verteilungserlös handelt oder nicht. Entscheidungstexte 3 O... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVDEO §39 Abs1 Z2 IVEEO §251 Z6KO §81
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist berechtigt, in einem gegen den Gemeinschuldner aus der Zeit vor der Konkurseröffnung anhängigen Fahrnisexekutionsverfahren einen Ausscheidungsantrag nach § 251 Z 6 EO und die Einstellung der Exekution nach § 39 Abs 1 Z 2 EO hinsichtlich des auszuscheidenden Gegenstandes zu stellen (vgl Plenarentscheidung des OGH v 06.12.1956, 2 Ob 73... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVDEO §39 Abs1 Z2 IVEEO §251 Z6KO §81
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist berechtigt, in einem gegen den Gemeinschuldner aus der Zeit vor der Konkurseröffnung anhängigen Fahrnisexekutionsverfahren einen Ausscheidungsantrag nach § 251 Z 6 EO und die Einstellung der Exekution nach § 39 Abs 1 Z 2 EO hinsichtlich des auszuscheidenden Gegenstandes zu stellen (vgl Plenarentscheidung des OGH v 06.12.1956, 2 Ob 73... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z6
Rechtssatz: Die bloße (bescheidmäßige) Untersagung eines Gewerbes hindert die Ausscheidung nach § 251 Z 6 EO nicht, wenn der Betrieb trotz der bescheidmäßigen Untersagung weitergeführt wird; erst wenn die Gewerbebehörde tatsächlich den Betrieb sperrt (§ 152 GewO), ist die Anwendung des § 251 Z 6 EO ausgeschlossen (vgl SZ 20/215 und SZ 15/74). Entscheidungstexte 3 Ob 480/58 ... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z6
Rechtssatz: Die bloße (bescheidmäßige) Untersagung eines Gewerbes hindert die Ausscheidung nach § 251 Z 6 EO nicht, wenn der Betrieb trotz der bescheidmäßigen Untersagung weitergeführt wird; erst wenn die Gewerbebehörde tatsächlich den Betrieb sperrt (§ 152 GewO), ist die Anwendung des § 251 Z 6 EO ausgeschlossen (vgl SZ 20/215 und SZ 15/74). Entscheidungstexte 3 Ob 480/58 ... mehr lesen...
Die Verpflichtete stellte am 14. Juni 1955 den Antrag, eine Reihe von gepfändeten Gegenständen gemäß § 251 Z. 6 EO. auszuscheiden. Das Erstgericht gab diesem Antrag hinsichtlich der Postzahlen 4, 11 - 13, 16, 20 und 23 des Pfändungsprotokolles Folge und wies gleichzeitig das Begehren auf Ausscheidung der Postzahlen 5, 7, 10, 14, 19, 21, 22 ab (Beschluß vom 26. März 1956). Dieser Beschluß wurde vom Rekursgericht in seinem stattgebenden Teil und im Kostenpunkt aufgehoben; dem Erstgerich... mehr lesen...
Norm: EO §251ZPO §411
Rechtssatz: Die Entscheidung des Exekutionsgerichtes über die Exekutionsfreiheit von Gegenständen wirkt auch gegenüber anderen Gerichten und Parteien materielle und formelle Rechtskraft. Entscheidungstexte 7 Ob 371/57 Entscheidungstext OGH 06.09.1957 7 Ob 371/57 RZ 1958,27 = SZ 30/48 European Case Law Ident... mehr lesen...
Auf Antrag des Verpflichteten hat das Erstgericht die Fahrnisexekution hinsichtlich einer Sämaschine, einer Rübenschneidemaschine, einer Mahlmaschine mit Elektromotor, einer Kuh und zweier Kälber durch Einstellung gemäß § 39 Abs. 1 Z. 2 EO. eingeschränkt. Der Verpflichtete begrundet seinen Antrag unter Berufung auf §§ 252, 251 Z. 6 EO. damit, daß er von seinem Haus in U. eine Landwirtschaft mit 68 Joch Pachtgrund betreibe und die zur Ausscheidung begehrten Maschinen und Viehstücke als... mehr lesen...
Auf Antrag des Verpflichteten hat das Erstgericht die Fahrnisexekution hinsichtlich einer Sämaschine, einer Rübenschneidemaschine, einer Mahlmaschine mit Elektromotor, einer Kuh und zweier Kälber durch Einstellung gemäß § 39 Abs. 1 Z. 2 EO. eingeschränkt. Der Verpflichtete begrundet seinen Antrag unter Berufung auf §§ 252, 251 Z. 6 EO. damit, daß er von seinem Haus in U. eine Landwirtschaft mit 68 Joch Pachtgrund betreibe und die zur Ausscheidung begehrten Maschinen und Viehstücke als... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z6
Rechtssatz: Bauern oder landwirtschaftliche Pächter fallen nicht unter § 251 Z 6 EO. Entscheidungstexte 1 Ob 237/57 Entscheidungstext OGH 15.05.1957 1 Ob 237/57 EvBl 1957/355 S 552 = SZ 30/28 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0003528 Dokumentnummer JJR_19570... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z6
Rechtssatz: Bauern oder landwirtschaftliche Pächter fallen nicht unter § 251 Z 6 EO. Entscheidungstexte 1 Ob 237/57 Entscheidungstext OGH 15.05.1957 1 Ob 237/57 EvBl 1957/355 S 552 = SZ 30/28 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0003528 Dokumentnummer JJR_19570... mehr lesen...
Der Erstverpflichtete ist Beamter; seine Gattin, die Zweitverpflichtete, betreibt am Standorte G., Sch.-Gasse 30, eine Gaststätte mit Kaffeeausschank. Wider beide Verpflichtete wurde zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 12.000 S s. A. Fahrnisexekution bewilligt und am 1. September 1954 neben anderen Gegenständen die im Betriebe der Zweitverpflichteten verwendete Espressomaschine gepfändet. Der Bleistiftwert (§ 563 Abs. 2 Geo.) ist im Pfändungsprotokoll mit 10.000 S a... mehr lesen...