Norm
EO §251 Z1Rechtssatz
Dem Verpflichteten sind nur jene Gegenstände zu belassen, die zur Fortführung eines bescheidenen Haushaltes zur Sicherung der natürlichen Existenzbedingungen gehören, soferne der erzielbare Erlös unbedeutend ist. In einer Parterrewohnung gehören Vorhände zu den zur Haushaltsführung enentbehrlichen Gegenständen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0003479Dokumentnummer
JJR_19641021_OGH0002_0030OB00118_6400000_001