Norm
EO §251 Z6Rechtssatz
Diese Bestimmung ist auch dann anzuwenden, wenn der Verpflichtete zwei oder mehrere Betriebe führt, sofern diese nur weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit den Umfang des Kleingewerbes überschreiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0003525Dokumentnummer
JJR_19631106_OGH0002_0030OB00149_6300000_001