Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IIIHEO §39 Abs1 Z2 IVCEO §39 Abs1 Z2 IVEEO §39 Abs2 IIIBEO §39 Abs2 IIIHEO §39 Abs2 IVCEO §39 Abs2 IVEEO §54EO §251 Z5EO §251 Z6
Rechtssatz: Da die Einstellung der Exekution aus den Gründen der §§ 251 Z 5 oder 6, § 39 Abs 1 Z 2 EO auch von Amts wegen zu erfolgen hat (§ 39 Abs 2 EO), schadet auch eine unrichtige Bezeichnung der gesetzlichen Bestimmung, auf die der Einstellungsantrag gestützt wird, nicht. ... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z5
Rechtssatz: Eine Erwerbstätigkeit nach § 251 Z 5 EO ist nur anzunehmen, wenn der Verpflichtete den Beruf "persönlich" ausübt. Entscheidungstexte 3 Ob 67/75 Entscheidungstext OGH 15.04.1975 3 Ob 67/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0003513 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...
Das Erstgericht stellte mit Beschluß vom 3. April 1973, eine Reihe von Exekutionen - darunter auch die Exekutionen E 538/73, E 726/73 und E 837/73 der betreibenden Partei Firma Emil E - in Ansehung der PZ 4, 11, 14, 15 und 18 bis 20, gemäß §§ 39 Abs. 1 Z. 2, 252 EO, auf Antrag der beiden Verpflichteten "bzw." von Amts wegen ein. Hinsichtlich der PZ 16 und 17 wurde der auf § 251 Z. 6 EO gestützte Einstellungsantrag der Verpflichteten hingegen abgewiesen. Dieser Beschluß wurde von der b... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVBEO §39 Abs1 Z2 IVEEO §251ZPO §411 Cb
Rechtssatz: Ein mehrere Exekutionen betreffender Einstellungsbeschluß iS des § 39 Abs 1 Z 2 EO wird jenen betreibenden Gläubigern gegenüber rechtskräftig, die ihn nicht angefochten haben (Heller-Berger-Stix, 1647; SZ 30/48 = RZ 1958, 27; ZBl 1929/121) Entscheidungstexte 3 Ob 152/74 Entscheidungstext OGH 17... mehr lesen...
Auf Antrag des betreibenden Gläubigers bewilligte das Erstgericht gegen die Verpflichtete die Exekution durch Pfändung des der Verpflichteten an den 62.653/100.000stel Anteilen des Renatus K an der Liegenschaft EZ 34 KG Bad 1 zustehenden Fruchtgenußrechtes. Die Entscheidung über den Antrag auf Verwertung dieses Rechtes durch Zwangsverwaltung wurde vorbehalten. Bei der Tagsatzung zur Einvernehmung der Parteien über den Verwertungsantrag sprach sich die Verpflichtete gegen die beant... mehr lesen...
Auf Antrag des betreibenden Gläubigers bewilligte das Erstgericht gegen die Verpflichtete die Exekution durch Pfändung des der Verpflichteten an den 62.653/100.000stel Anteilen des Renatus K an der Liegenschaft EZ 34 KG Bad 1 zustehenden Fruchtgenußrechtes. Die Entscheidung über den Antrag auf Verwertung dieses Rechtes durch Zwangsverwaltung wurde vorbehalten. Bei der Tagsatzung zur Einvernehmung der Parteien über den Verwertungsantrag sprach sich die Verpflichtete gegen die beant... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z6EO §331 BEO §331 EEO §331 FEO §341 ff AEO 3341 ff G
Rechtssatz: Die Schutzbestimmung des § 251 Z 6 EO ist bei der Exekution auf Nutzungsrechte (zB Fruchtgenuß- oder Bestandrechte) an Betriebsräumen unanwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 205/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 3 Ob 205/73 SZ 46/123 = MietSlg 25609 = EvBl 1974/199 S 440 ... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z6EO §331 BEO §331 EEO §331 FEO §341 ff AEO 3341 ff G
Rechtssatz: Die Schutzbestimmung des § 251 Z 6 EO ist bei der Exekution auf Nutzungsrechte (zB Fruchtgenuß- oder Bestandrechte) an Betriebsräumen unanwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 205/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 3 Ob 205/73 SZ 46/123 = MietSlg 25609 = EvBl 1974/199 S 440 ... mehr lesen...
Der Verpflichtete beantragte die Ausscheidung des beim Vollzug einer Fahrnisexekution gepfändeten PKW Mercedes 300 SEL gemäß § 251 EO, weil er ihn zur Ausübung seines Berufes als Industrieberater dringend benötigte. Das Erstgericht sprach diesem Antrag statt, das Rekursgericht wies ihn ab. Die Vorinstanzen gingen hiebei von folgendem Sachverhalt aus.: Die Berufstätigkeit des Verpflichteten als Industrieberater erstreckt sich mit Ausnahme von Afrika auf sämtliche Kontinente, Zweima... mehr lesen...
Der Verpflichtete beantragte die Ausscheidung des beim Vollzug einer Fahrnisexekution gepfändeten PKW Mercedes 300 SEL gemäß § 251 EO, weil er ihn zur Ausübung seines Berufes als Industrieberater dringend benötigte. Das Erstgericht sprach diesem Antrag statt, das Rekursgericht wies ihn ab. Die Vorinstanzen gingen hiebei von folgendem Sachverhalt aus.: Die Berufstätigkeit des Verpflichteten als Industrieberater erstreckt sich mit Ausnahme von Afrika auf sämtliche Kontinente, Zweima... mehr lesen...
Norm: EO §251
Rechtssatz: Die Schutzbestimmungen des § 251 EO stehen auch Ausländern zu, gegen die in Österreich Fahrnisexekution geführt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 163/73 Entscheidungstext OGH 09.10.1973 3 Ob 163/73 SZ 46/99 = EvBl 1974/43 S 100 = JBl 1974,322 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z5
Rechtssatz: Bei Prüfung, welche Gegenstände des Verpflichteten zur Ausübung seines Berufes erforderliche sind, ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (Heller-Berger-Stix KommzEO 1559 f). Entscheidungstexte 3 Ob 163/73 Entscheidungstext OGH 09.10.1973 3 Ob 163/73 SZ 46/99 = EvBl 1974/43 S 100 = JBl 1974,322 ... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z5
Rechtssatz: Industrieberater gehört zu dem einen geistigen Beruf ausübenden Personenkreis. Entscheidungstexte 3 Ob 163/73 Entscheidungstext OGH 09.10.1973 3 Ob 163/73 EvBl 1974/43 S 100 = JBl 1974,322 = SZ 46/99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0003493 Dokumentnu... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z5
Rechtssatz: Ein Kraftfahrzeug ist für diesen Personenkreis nicht schon dann erforderlich, wenn es nur zur bequemeren Erreichung des Arbeitsplatzes dient, sondern nur, wenn die berufliche Tätigkeit nicht mehr im bisherigen Umfang ausgeübt werden kann (hier bei Industrieberater verneint). Entscheidungstexte 3 Ob 163/73 Entscheidungstext OGH 09.10.1973 3 Ob 163/73... mehr lesen...
Norm: EO §250EO §251
Rechtssatz: Den Bestimmungen der §§ 250, 251 EO über die Unpfändbarkeit liegen Rücksichten öffentlich-rechtlicher Natur zugrunde (Heller-Berger-Stix, KommzEO 4. Aufl 1642). Sie gehören dem Verfahrensrecht an und sind daher immer dann anzuwenden, wenn eine Exekution innerhalb des Geltungsbebietes der EO vorgenommen werden soll, mag diese auch gegen bewegliche Sachen eines Ausländers gerichtet sein, die sich im Inland befind... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z5
Rechtssatz: Bei Prüfung, welche Gegenstände des Verpflichteten zur Ausübung seines Berufes erforderliche sind, ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (Heller-Berger-Stix KommzEO 1559 f). Entscheidungstexte 3 Ob 163/73 Entscheidungstext OGH 09.10.1973 3 Ob 163/73 SZ 46/99 = EvBl 1974/43 S 100 = JBl 1974,322 ... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z5
Rechtssatz: Industrieberater gehört zu dem einen geistigen Beruf ausübenden Personenkreis. Entscheidungstexte 3 Ob 163/73 Entscheidungstext OGH 09.10.1973 3 Ob 163/73 EvBl 1974/43 S 100 = JBl 1974,322 = SZ 46/99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0003493 Dokumentnu... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z5
Rechtssatz: Ein Kraftfahrzeug ist für diesen Personenkreis nicht schon dann erforderlich, wenn es nur zur bequemeren Erreichung des Arbeitsplatzes dient, sondern nur, wenn die berufliche Tätigkeit nicht mehr im bisherigen Umfang ausgeübt werden kann (hier bei Industrieberater verneint). Entscheidungstexte 3 Ob 163/73 Entscheidungstext OGH 09.10.1973 3 Ob 163/73... mehr lesen...
Die Verpflichtete, Firma F & Co, OHG, beantragte (unter anderem) die Einstellung der gegen sie bewilligten und vollzogenen Fahrnisexekution in Ansehung des gepfändeten Kraftwagens Opel-Caravan aus den Gründen der §§ 251 Z 6 und 252 EO. Nachdem das Erstgericht diesen Antrag zunächst abgewiesen hatte, weil es sich um kein für die Verpflichtete unentbehrliches Fahrzeug handle, das Rekursgericht (mit Beschluß vom 12. Juli 1972) diesen Beschluß jedoch mit der Begründung: aufgehoben ha... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z6
Rechtssatz: Die Schutzbestimmung findet auf eine OHG selbst dann keine Anwendung, wenn ein Gesellschafter das Gewerbe persönlich im Umfang eines Kleinbetriebes ausüben sollte (SZ 7/59; Heller-Berger-Stix, KommzEO 4. Aufl 1666). Entscheidungstexte 3 Ob 1/73 Entscheidungstext OGH 12.01.1973 3 Ob 1/73 RZ 1973/61,50 = SZ 46/3 = HS 8017 ... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z6
Rechtssatz: Die Exekutionsbefreiung nach § 251 Z 6 EO kann grundsätzlich nur natürlichen Personen zugute kommen. Entscheidungstexte 3 Ob 1/73 Entscheidungstext OGH 12.01.1973 3 Ob 1/73 SZ 46/3 = HS 8017 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0003540 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Die Verpflichtete, Firma F & Co, OHG, beantragte (unter anderem) die Einstellung der gegen sie bewilligten und vollzogenen Fahrnisexekution in Ansehung des gepfändeten Kraftwagens Opel-Caravan aus den Gründen der §§ 251 Z 6 und 252 EO. Nachdem das Erstgericht diesen Antrag zunächst abgewiesen hatte, weil es sich um kein für die Verpflichtete unentbehrliches Fahrzeug handle, das Rekursgericht (mit Beschluß vom 12. Juli 1972) diesen Beschluß jedoch mit der Begründung: aufgehoben ha... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z6
Rechtssatz: Die Schutzbestimmung findet auf eine OHG selbst dann keine Anwendung, wenn ein Gesellschafter das Gewerbe persönlich im Umfang eines Kleinbetriebes ausüben sollte (SZ 7/59; Heller-Berger-Stix, KommzEO 4. Aufl 1666). Entscheidungstexte 3 Ob 1/73 Entscheidungstext OGH 12.01.1973 3 Ob 1/73 RZ 1973/61,50 = SZ 46/3 = HS 8017 ... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z6
Rechtssatz: Die Exekutionsbefreiung nach § 251 Z 6 EO kann grundsätzlich nur natürlichen Personen zugute kommen. Entscheidungstexte 3 Ob 1/73 Entscheidungstext OGH 12.01.1973 3 Ob 1/73 SZ 46/3 = HS 8017 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0003540 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: EO §251EO §376 Abs1
Rechtssatz: Zulässigkeit eines Aufhebungsantrages nach § 376 Abs 1 Z 1 und 2 EO für den Fall der Abweisung der begehrten Einstellung nach § 251 Z 6 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 29/72 Entscheidungstext OGH 16.03.1972 3 Ob 29/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0003426 ... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z6
Rechtssatz: Trotz geringen Beschäftigungsstandes (nur fallweise Beschäftigung eines Hilfsarbeiters) geht Deichgräberei, Sand- und Schottergewinnung unter Einsatz eines Baggers und eines Schaufelladers über Kleinbetrieb im Sinne des § 251 Z 6 EO hinaus. Entscheidungstexte 3 Ob 29/72 Entscheidungstext OGH 16.03.1972 3 Ob 29/72 EvBl 1972/304 S 580 ... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z6
Rechtssatz: § 251 Z 6 EO findet nur auf Handwerker und Kleingewerbetreibende Anwendung. Der sozialpolitische Zweck dieser Exekutionsbefreiung geht nämlich dahin, derartige kleingeschäftliche Existenzen im öffentlichen Interesse nicht um die unbedingt notwendigen Unterlagen zur Fortsetzung ihres selbständigen Daseins zu bringen (Neumann-Lichtblau 4. Aufl S 1661, SZ 25/317, 3 Ob 19/70). Für die Beurteilung der Frage, ob ein Klei... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z6
Rechtssatz: Trotz geringen Beschäftigungsstandes (nur fallweise Beschäftigung eines Hilfsarbeiters) geht Deichgräberei, Sand- und Schottergewinnung unter Einsatz eines Baggers und eines Schaufelladers über Kleinbetrieb im Sinne des § 251 Z 6 EO hinaus. Entscheidungstexte 3 Ob 29/72 Entscheidungstext OGH 16.03.1972 3 Ob 29/72 EvBl 1972/304 S 580 ... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z6
Rechtssatz: § 251 Z 6 EO findet nur auf Handwerker und Kleingewerbetreibende Anwendung. Der sozialpolitische Zweck dieser Exekutionsbefreiung geht nämlich dahin, derartige kleingeschäftliche Existenzen im öffentlichen Interesse nicht um die unbedingt notwendigen Unterlagen zur Fortsetzung ihres selbständigen Daseins zu bringen (Neumann-Lichtblau 4. Aufl S 1661, SZ 25/317, 3 Ob 19/70). Für die Beurteilung der Frage, ob ein Klei... mehr lesen...
Norm: EO §251 Z5EO §251 Z6
Rechtssatz: Für das Schicksal eines Ausscheidungsantrages nach diesen Bestimmungen ist es unerheblich, ob der Verpflichtete sein Gewerbe befugt oder unbefugt betreibt. Solange die Gewerbebehörde den Gewerbeschein lediglich zurücknimmt, jedoch keinerlei Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Verfügung trifft, ist es nicht Sache des Exekutionsrichters, durch Verweigerung des Pfändungsschutzes die Fortführung des Betriebes un... mehr lesen...