Begründung: Gegenstand des Exekutionsverfahrens ist die Zwangsversteigerung des Hälfteanteils des Verpflichteten an einem Superädifikat. Auf das Verfahren sind gemäß Art III Abs 1 EO-Nov 2000 bereits die Vorschriften der EO idF EO-Nov 2000 anzuwenden, weil der Exekutionsantrag nach dem 30. September 2000 bei Gericht einlangte. Gegenstand des Exekutionsverfahrens ist die Zwangsversteigerung des Hälfteanteils des Verpflichteten an einem Superädifikat. Auf das Verfahren sind gemäß A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte betreibt Fahrnisexekutionen gegen die Verpflichtete Anneliese A*****, bei der auch ein Superädifikat in Linz, H*****-Straße 27 - im besonderen Pfändungsprotokoll des Bezirksgerichtes Linz zu 22 E 753/95-6 unter Pz 1 verzeichnet - gepfändet wurde. Die Erstbeklagte verkaufte dieses Bauwerk, das auf der von der G***** GesmbH gemäß Vertrag vom 5.1.1962 in Bestand gegebenen 100 m**2 großen Teilfläche des Grundstücks 716/41 der KG W*****, EZ **... mehr lesen...
Norm: EO §37 AbEO §249EO §331 DABGB §297 AABGB §361ABGB §415ABGB §825 E
Rechtssatz: Steht ein Superädifikat, auf das Exekution geführt wird, nicht im Alleineigentum des Verpflichteten, ist der Miteigentümer des Bauwerkes zum Widerspruch, der zur Unzulässigkeit der Fahrnisexekution auf das gesamte Superädifikat führt, berechtigt. Entscheidungstexte 3 Ob 6/96 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: EO §39 IIEO §39 IVBEO §249EO §354 IAEO §354 IICHGB §122HGB §124 Abs2HGB §161 Abs2
Rechtssatz: Ein vom Kommanditisten gegen den Komplementär erwirkter Titel, er sei schuldig, aus der Gesellschaftskassa der Kommanditgesellschaft einen bestimmten Betrag an den Kommanditisten zu bezahlen, berechtigten den Kommanditisten weder gegen den Komplementär noch gegen die Kommanditgesellschaft zur Fahrnisexekution; zulässig ist nur eine Exekution gege... mehr lesen...
Norm: EO §249 ffABGB §435UHG §14
Rechtssatz: Ob die Pfändung des Superädifikates im Zuge des vom Rechtsmittelwerber betriebenen Exekutionsverfahrens wirksam erfolgte, ist völlig unabhängig davon zu beurteilen, ob es zur Urkundeneinreihung kommt oder nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 73/93 Entscheidungstext OGH 13.07.1993 5 Ob 73/93 Veröff: SZ 66/86 ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei stellte beim Exekutionsgericht Wien den Antrag, ihr gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 600.000 S s.A die Exekution durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf der in der Gewahrsame des Verpflichteten "ausschließlich des PKW Porsche mit dem pol.Kennz. N 539.822, weiß, mit dem voraussichtlichen Standort in 1010 Wien, Ring, Nebenfahrbahn, Schubertring Haus Nr 6" oder sonstwo immer befindlichen beweglichen Sach... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führte gegen die Mutter des Verpflichteten als damalige Eigentümerin der Liegenschaft EZ 94 der Katastralgemeinde Emberg mit den Grundstücken 459/4 und 452/1 je Alpe und führt nunmehr gegen den Verpflichteten, auf den das Eigentum an der Liegenschaft während des Exekutionsverfahrens überging, zur Hereinbringung der Forderung von S 724.146,- sA Exekution durch Zwangsversteigerung der angeführten Liegenschaft. An das Grundstück 452/1 grenzt das Gru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zur Hereinbringung von S 55.588,96 sA führte die klagende Partei gegen die verpflichtete Partei Hugo A*** Fahrnisexekution. Weil sich vier Automaten im Zeitpunkt der geplanten Pfändung in der Gewahrsame der beklagten Partei befanden, die ihre Zustimmung zur Vornahme der Pfändung verweigerte, wurde der klagenden Partei die Pfändung und Überweisung des Herausgabeanspruches des Verpflichteten gegen die beklagte Partei für diese vier Automaten bewilligt. Gestützt ... mehr lesen...
Norm: EO §249EO §325
Rechtssatz: Die Exekution nach § 325 ff EO ist, wenn sie sich auf bewegliche Sachen bezieht, eine sogenannte vorbereitende Exekution, welche den Zweck hat, nach durchgeführter Herausgabe die anschließende Exekution nach §§ 249 ff EO zu ermöglichen. Wenn von vornherein feststeht, daß eine Sache nicht im Eigentum des Verpflichteten steht oder das fehlende Eigentumsrecht auch nicht durch die vollzogene Herausgabe entsteht, und... mehr lesen...
Norm: EO §37 PEO §249EO §325
Rechtssatz: Weder bei der Fahrnisexekution noch bei der vorbereitenden Exekution auf einen Herausgabeanspruch ist von Amts wegen zu prüfen, ob die Sache im Eigentum des Verpflichteten steht, sondern grundsätzlich ist es einem allfälligen Dritten anheimzustellen, seine Rechte im Wege einer Klage nach § 37 EO geltend zu machen. Entscheidungstexte 3 Ob 154/87 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 DABGB §435ABGB §448EO §249 ff
Rechtssatz: Auch wenn ein Superädifikat mit einem auf dem Nachbargrundstück stehenden Bauwerk baulich fest verbunden ist, ist es doch nach der Verkehrsauffassung als selbständige Sache anzusehen. Es kann daran ein Pfandrecht begründet werden und es kann als selbständiges Wertobjekt verwertet werden. Entscheidungstexte 8 Ob 651/84 Entschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Zahlung von S 48.614,86 s.A. bei sonstiger Exekution in das dem Beklagten gehörige auf der Liegenschaft EZ 795 KG Bisamberg, Badeparzelle Nr.138 (früher Nr.29), errichtete Superädifikat im wesentlichen mit der
Begründung: , Franz E habe ihr mit Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 22.4.1975 für eine Forderung von S 120.000,-- s.A. dieses damals ihm gehörige Superädifikat verpfändet. Die Schuld- und Pfandbestellungsurkunde... mehr lesen...
Das Exekutionsgericht Wien bewilligte der betreibenden Gläubigerin zur Hereinbringung ihrer Geldforderungen die Exekution auf das Anteilsrecht des Verpflichteten an einem auf der Liegenschaft EZ 2049 der KG H bestehenden Superädifikat und übermittelte eine Ausfertigung des Exekutionsbewilligungsbeschlusses dem Erstgericht, in dessen Sprengel das Bauwerk liegt. Das Erstgericht ordnete die Einreihung des Exekutionsbewilligungsbeschlusses in die Sammlung der hinterlegten und eingereiht... mehr lesen...
Am 25. 8. 1981 wurde die zur Hereinbringung der Geldforderung der F GesmbH (über deren Vermögen inzwischen am 7. 1. 1982 der Konkurs eröffnet wurde) wider die Verpflichtete S GesmbH mit dem Exekutionsbewilligungsbeschluß vom 17. 7. 1981, GZ E 2264/81-1, bewilligte Pfändung beweglicher Sachen vollzogen. Ohne daß die Pfändung eines Bauwerkes ausdrücklich bewilligt war (Punkt 91 Abs. 9 DV), pfändete der Vollstrecker neben einer Reihe von Fahrnissen auch zehn Strohschirme mit Holzsteher, ... mehr lesen...
Norm: EO §37 AaEO §68EO §249 ffUHG §14
Rechtssatz: Ein Rekurs steht dem Dritten, der sich durch die Exekution in seinen Rechten beschwert fühlt, weder gegen die - in seine Rechte nicht gesetzwidrig eingreifende - Exekutionsbewilligung noch gegen die auf Grund dieser Bewilligung im Exekutionsverfahren getroffenen Verfügungen zu. Dazu zählt auch die zur amtswegigen Einreihung führende Übermittlung der Abschrift des Pfändungsprotokolls an das Grun... mehr lesen...
Norm: ABGB §435EO §249 ffUHG §1 Abs1 litaUHG §14
Rechtssatz: Nur der Publizität dient die Vorschrift des § 14 UHG, wonach bei Pfändung eines Bauwerkes eine Abschrift des Pfändungsprotokolls dem Grundbuchsgericht zu übersenden und von diesem von Amts wegen in die Sammlung der gerichtlich hinterlegten und eingereihten Urkunden einzureihen ist. Auf die Wirksamkeit der Pfandrechtsbegründung hat diese erst später vorgenommene Einreihung keinen Einfl... mehr lesen...
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Zahlung von 7000 S samt Anhang. Sie habe der Beklagten Stoffe zur Weiterverarbeitung verkauft und dabei einen sogenannten "verlängerten Eigentumsvorbehalt" vereinbart, welcher auch durch die Verarbeitung der Ware nicht untergehen sollte. In dem am 22. März 1974 über das Vermögen der Beklagten eröffneten Ausgleichsverfahren habe die Klägerin zunächst ihre volle Kaufpreisforderung von 22 337.73 DM (= 167 008.03 S) angemeldet. Im Zuge des Verfa... mehr lesen...
Norm: ABGB §414ABGB §415ABGB §1063EO §249 ffEO §331
Rechtssatz: Die den einzelnen Beteiligten zustehenden Wertanteile an einer verarbeiteten Sache können nicht nach §§ 249 ff EO gepfändet und verkauft, sondern nur als "anderes Vermögensrecht" nach § 331 EO in Exekution gezogen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 525/76 Entscheidungstext OGH 15.11.1976 4 Ob 525/76 Verstärkter Sen... mehr lesen...
Norm: EO §16EO §63EO §249
Rechtssatz: Ein neuerlicher Fahrnisexekutionsantrag, dem ein rechtskräftige Exekutionsbewilligungsbeschluß entgegensteht, kann nur dann als Antrag auf neuerlichen Vollzug der Vorexekution behandelt werden, wenn im neuerlichen Exekutionsantrag ausdrücklich auf die Vorexekution Bezug genommen und zum Ausdruck gebracht wird, daß das neuerliche Begehren nur zum Zweck der Fortsetzung (neuerlichen Vollzug) gestellt wird. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §435EO §249 ff
Rechtssatz: Auf Bauwerke im Sinne des § 435 ABGB wird die Exekution nach den Vorschriften der §§ 249 bis 289 EO geführt. Entscheidungstexte 3 Ob 70/75 Entscheidungstext OGH 17.06.1975 3 Ob 70/75 QuHGZ 1977,150 3 Ob 120/82 Entscheidungstext OGH 20.10.1982 3 Ob 120/82 SZ 55/155 = MietSlg 3405... mehr lesen...
In der gegenständlichen Exekutionssache beantragte die betreibende Partei einerseits die Pfändung und den Verkauf eines im Eigentum des Verpflichteten stehenden Superädifikates (Bauwerkes), das auf dem dem Georg S gehörenden Grundstück Nr. 208 der Katastralgemeinde H errichtet ist, andererseits die Pfändung und Verwertung des dem Verpflichteten auf Grund des mit dem Gründeigentümer am 30. November 1970 abgeschlossenen Pachtvertrages zustehenden Rechtes, jene 500 m2 Grund jederzeit zum... mehr lesen...
Norm: EO §249EO §275
Rechtssatz: Zur Ermittlung einer einwandfreien Schätzungsgrundlage eines Superädifikates sind die zwischen dem Grundeigentümer und dem Verpflichteten bestehenden Rechtsbeziehungen und die sich daraus für den Ersteher ergebende Rechtslage soweit als möglich zu klären. Bleibt die Rechtslage trotz Erhebunge im Einzelfall ungeklärt, ist die Versteigerung zum Bestandwert durchzuführen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §249. EO §275
Rechtssatz: Für die Bewertung eines Superädifikates ist maßgebend 1. ausschließlich der Bestandwert, falls nach den zwischen dem Verpflichteten und dem Grundeigentümer bestehenden Rechtsbeziehungen der Verbleib des Bauwerkes auf fremden Grund auchfür den Ersteher gesichert ist oder selbst gegen den Willen des Grundeigentümers gesichert werden kann, 2. der Abbruchwert, falls auf Grund dieser Rechtsbeziehungen der Verpf... mehr lesen...
Norm: EO §249
Rechtssatz: Bei der Erledigung eines Antrages auf neuerlichen Vollzug ist nur zu prüfen, ob der Antrag mit der Exekutionsbewilligung im Einklang steht und ob der neuerliche Vollzug mangels Vollzahlung oder voller Deckung notwendig und zulässig ist. Der Exekutionsreichter hat sich aber ebeso wie bei der Entscheidung über einen Exekutionsantrag nicht auf die Prüfung der Frage einzulassen, ob der Vollzug zu einem Erfolg führen wird. ... mehr lesen...
Norm: EO §249EO §262
Rechtssatz: Die Zustimmung des dritten Gewahrsamsinhabers im Sinne des § 262 EO ist nur Voraussetzung für die Zulässigkeit des Vollzuges der Pfändung, nicht aber für die Bewilligung der Exekution oder des neuerlichen Vollzuges. Diese Grundsätze sind auch dann anzuwenden, wenn sich die vom neuerlichen Vollzug betroffenen Gegenstände in der (Ober-) Gewahrsame des Exekutionsgerichtes befinden. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EO §249EO §296
Rechtssatz: Der neuerliche Vollzug der Pfändung von Fahrnissen und Wertpapieren im Sinne des § 296 EO ist insbesondere notwendig und zulässig, wenn der Exekutionsbewilligungsbeschluß aus irgendwelchen Gründen überhaupt nicht vollzogen werden konnte oder wenn der Vollzug keine volle Deckung ergeben hat. Entscheidungstexte 3 Ob 177/74 Entscheidungstext OGH 19.11.19... mehr lesen...
Norm: EO §249
Rechtssatz: Da mit der Genehmigung des neuerlichen Vollzuges nur die Wiederholung des bereits bewilligten Vollzuges bewilligt wird, kann der neuerliche Vollzug nur wegen jener Forderungen und Nebengebühren angeordnet werden, zu deren Hereinbringung die Exekution (mit Exekutionsbewilligungsbeschluß) bewilligt wurde (Heller-Berger-Stix, 1634 f). Entscheidungstexte 3 Ob 177/74 ... mehr lesen...