Norm
EO §249Rechtssatz
Zur Ermittlung einer einwandfreien Schätzungsgrundlage eines Superädifikates sind die zwischen dem Grundeigentümer und dem Verpflichteten bestehenden Rechtsbeziehungen und die sich daraus für den Ersteher ergebende Rechtslage soweit als möglich zu klären. Bleibt die Rechtslage trotz Erhebunge im Einzelfall ungeklärt, ist die Versteigerung zum Bestandwert durchzuführen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0003398Dokumentnummer
JJR_19750422_OGH0002_0030OB00090_7500000_001