RS OGH 1975/4/22 3Ob90/75

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Veröffentlicht am 22.04.1975
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Norm

EO §249
EO §275

Rechtssatz

Zur Ermittlung einer einwandfreien Schätzungsgrundlage eines Superädifikates sind die zwischen dem Grundeigentümer und dem Verpflichteten bestehenden Rechtsbeziehungen und die sich daraus für den Ersteher ergebende Rechtslage soweit als möglich zu klären. Bleibt die Rechtslage trotz Erhebunge im Einzelfall ungeklärt, ist die Versteigerung zum Bestandwert durchzuführen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0003398

Dokumentnummer

JJR_19750422_OGH0002_0030OB00090_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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