Norm
ABGB §294 DRechtssatz
Auch wenn ein Superädifikat mit einem auf dem Nachbargrundstück stehenden Bauwerk baulich fest verbunden ist, ist es doch nach der Verkehrsauffassung als selbständige Sache anzusehen. Es kann daran ein Pfandrecht begründet werden und es kann als selbständiges Wertobjekt verwertet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0003410Dokumentnummer
JJR_19850523_OGH0002_0080OB00651_8400000_001