Norm
EO §37 PRechtssatz
Weder bei der Fahrnisexekution noch bei der vorbereitenden Exekution auf einen Herausgabeanspruch ist von Amts wegen zu prüfen, ob die Sache im Eigentum des Verpflichteten steht, sondern grundsätzlich ist es einem allfälligen Dritten anheimzustellen, seine Rechte im Wege einer Klage nach § 37 EO geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0001340Dokumentnummer
JJR_19871216_OGH0002_0030OB00154_8700000_001