Norm: EO §216 IEO §231
Rechtssatz: Im Fall der Verweisung von Widersprüchen auf den Rechtsweg ist bei der Meistbotsverteilung zunächst auf keinen der erhobenen Widersprüche Rücksicht zu nehmen und so vorzugehen, als wäre kein Widerspruch erhoben. Dem Ergebnis der Widerspruchsprozesse bleibt dann die Berichtigung der Zuweisungen vorbehalten. Entscheidungstexte 3 Ob 11/88 Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verteilte das Meistbot von S 3,360.000,- für die am 8. Jänner 1987 versteigerte Liegenschaft EZ 1113 KG Hall nach den Ergebnissen der Verteilungstagsatzung vom 23. Juni 1987 und wies nach einer Vorzugspost von S 13.399,36 in der bücherlichen Rangordnung der Sparkasse I*** Tiroler Sparkasse auf deren verbücherte Pfandforderungen in CLNr 1a von S 350.000,- sA und in CLNr 2a von S 550.000,- sA die restlichen Kapitalbeträge von S 176.304,11 und S 506.610,02... mehr lesen...
Begründung: Der führenden betreibenden Gläubigerin wurde zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 523.498,90 S sA die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 174 KG Tratteneck bewilligt. Die Beschwerdeführerin, zu deren Gunsten auf dieser Liegenschaft unter COZ 14 ein Pfandrecht über 154.533 S einverleibt ist, trat dem Zwangsversteigerungsverfahren bei. Mit Schriftsatz vom 21. Jänner 1986 teilte die Beschwerdeführerin mit, daß auf der Liegenschaft ein Fertigteilhaus ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei (vormals "B*** Ges.m.b.H.") hatte mit der beklagten Partei am 22. Februar 1984 in München einen Pool-Vertrag abgeschlossen, wonach sich die klagende Partei zur Zahlung von je DM 25.000 am 1. November 1984, 31. März 1985, 1. November 1985 und 31. März 1986 verpflichtete. Die klagende Partei blieb mit der Zahlung der ersten Raten in Verzug. Am 3. Dezember 1984 wurde über Antrag der klagenden Partei das Ausgleichsverfahren eröffnet. Die beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Tagsatzung des BG Schwechat vom 20.8.1984, E 27/82, über die Verteilung des Meistbots der am 8.9.1983 um 4,300.000,--- S zugeschlagenen Liegenschaft EZ 1347 KG Himberg erhob der Kläger, für dessen vollstreckbare Forderung von 31.812,60 S samt 8,5 % Zinsen seit 1.10.1978 und Kosten von 1.516,16 S unter CLNR 27 und für dessen vollstreckbare Forderung von 119.575,44 S samt 8,5 % Zinsen seit 1.10.1978 und Kosten von 36.611,79 S und 4.627,70 S unter CLNR 31 ... mehr lesen...
Norm: AO (vor IRÄG) §55bAO (vor IRÄG) §55cEO §213 IICEO §231
Rechtssatz: Beim sogenannten Liquidationsausgleich verliert der Ausgleichsschuldner für die Dauer der Überwachung des Ausgleiches durch den Sachwalter gemäß § 55 b AO selbst im Fall einer durchgeführten Vermögensübertragung gemäß § 55 c Abs 1 AO seine Prozeßfähigkeit nicht, sondern es ist nur seine Verfügungsberechtigung entsprechend den Zwecken der Überwachung eingeschränkt. Daraus e... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat in der Zeit von 1972 bis 1975 an die Eheleute Inge und Kurt S***** unter Eigentumsvorbehalt Waren geliefert und Leistungen erbracht und hierüber folgende Rechnungen ausgestellt: Rechnung vom 20. 12. 1972 222.227,00 S Rechnung vom 31. 12. 1972 20.521,20 S Rechnung vom 8. 2. 1973 11.294,60 S Rechnung vom 21. 3. 197 4.721,80 S Rechnung vom 8. 11. 1973 17.668,56 S Rechnung vom 17. 9. 1974 55.179,67 S Rechnung vom 31. 1. 1975 30.400,47 S ... mehr lesen...
Norm: EO §224EO §229EO §231
Rechtssatz: Wurde das Bestehen der Forderung, die aus dem Höchstbetrag zu berichtigen ist, festgestellt, so ist in gleicher Weise vorzugehen, wie bei anderen Pfandforderungen. Das Gericht hat sich im Falle des Widerspruchs im Meistbotsverteilungsbeschluß nicht in eine Würdigung von Tatsachen einzulassen, sondern den Widerspruch des Verpflichteten auf den Rechtsweg zu verweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVDEO §231ZPO §477 B2a
Rechtssatz: Meldet der Übernehmer einer pfandrechtlich gesicherten Forderung diese gemäß § 210 EO an und ist gleichzeitig ein Rechtsstreit anhängig, in dem er den Verpflichteten auf Zahlung dieser Forderung klagt, so steht die Anhängigkeit dieses Rechtsstreites der Widerspruchsklage sowie der vorläufigen Zuweisung dieser Forderung im Verteilungsbeschluß nicht entgegen. Entschei... mehr lesen...
Norm: EO §214 Abs1EO §229EO §231
Rechtssatz: Streitige Tatsachen dürfen im Verteilungsbeschluss auch dann nicht festgestellt werden, wenn sie sich und damit die
Gründe: des Widerspruchs mit den Mitteln des Exekutionsverfahrens klären ließen, also die zur Entscheidung hinreichenden Beweise in der Verteilungstagsatzung aufgenommen werden könnten. Entscheidungstexte 3 Ob 17/83 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EO §214 Abs1EO §231
Rechtssatz: Die Frage, ob zwei Hypotheken für eine Forderung oder für zwei verschiedene Forderungen bestellt wurden, setzt die Klärung von Tatfragen voraus und macht deshalb eine Verweisung des Widerspruches auf den Rechtsweg erforderlich. Entscheidungstexte 3 Ob 17/83 Entscheidungstext OGH 06.07.1983 3 Ob 17/83 ... mehr lesen...
Norm: EO §214 Abs1EO §231
Rechtssatz: Die Frage, ob eine im Rahmen eines Höchstbetrages angemeldete und bescheinigte Forderung entstanden ist, ist eine Tatfrage, die die Verweisung des Widerspruchs auf den Rechtsweg nach sich zieht. Entscheidungstexte 3 Ob 17/83 Entscheidungstext OGH 06.07.1983 3 Ob 17/83 3 Ob 163/83 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: EO §231ZPO §500 Abs2 IIA2
Rechtssatz: Die Klage zur Ausführung des Widerspruchs nach § 231 EO ist eine Klage auf Feststellung, dass ein oder mehrere fremde Teilnahmeansprüche nach Rang, Grund oder Höhe nicht zu Recht bestehen. In einem solchen Fall besteht der Streitgegenstand in einem Geldbetrag, nämlich im streitigen Teil des Meistbots, sodass ein Ausspruch im Sinne des § 500 Abs 2 erster Satz ZPO unzulässig wäre. En... mehr lesen...
Norm: EO §231
Rechtssatz: Ein Widerspruch ist wegen der im Verteilungsverfahren herrschenden Konzentrationsmaxime nur beachtlich, wenn in ihm die Tatsachen angeführt werden, auf die sich die Bestreitung des Bestandes oder der Rangordnung des angemeldeten Anspruches gründet. Über einen nicht in diesem Sinn individualisiert erhobenen Widerspruch kann nicht verhandelt werden und es kommt daher in einem solchen Fall auch keine Verweisung auf den Re... mehr lesen...
Auf Grund des Schuldscheines vom 3. April 1978, mit welchem Erich und Rosa P bekannten, von Anton Z am 17. März 1978 ein Darlehen von 226 000 S zugezählt erhalten zu haben und aufrecht zu schulden, ist in der EZ 205 KG P das Pfandrecht für die Darlehensforderung des Anton Z im Betrage von 226 000 S samt Zinsen und einer Nebengebührensicherstellung einverleibt. Am 13. Juni 1979 erhob Anton Z zu 18 Cg 176/79 des Landesgerichtes für ZRS Graz gegen Erich und Rosa P die Klage auf Zahlung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B3EO §231
Rechtssatz: Ablehnung eines schlüssigen Verzichtes auf die Verwendungs- bzw Bereicherungsklage durch Unterlassung des Widerspruches oder des Rekurses gegen den Verteilungsbeschluß. Entscheidungstexte 5 Ob 790/80 Entscheidungstext OGH 20.01.1981 5 Ob 790/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 KEO §213 IEO §213 IIIEO §213 VEO §231ZPO §411 Aa
Rechtssatz: Im Meistbotsverteilungsbeschluss wird über das auf Zuweisung eines bestimmten Betrages aus der Verteilungsmasse gerichtete Begehren entschieden, die Bereicherungsklage enthält hingegen das Begehren, den durch Zuweisung eines Betrages aus der Verteilungsmasse Bereicherten zur Herausgabe dieses Betrages an den Kläger zu verurteilen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Exekutionssache 10 E 59/71 des Erstgerichtes wurde für die am 11. 7. 1973 versteigerte Liegenschaft des Verpflichteten Hans B*****, EZ 255 KG *****, ein Meistbot von 5,200.000 S erzielt. Bei der am 7. 11. 1973 abgehaltenen Tagsatzung zur Verteilung dieses Meistbotes samt Meistbots- und Fruktifikatszinsen meldete die beklagte Partei aufgrund der unter COZ 13, 15 und 16 für die Gesamtforderung von 1,114.416 S einverleibten Pfandrechte die restliche Forderun... mehr lesen...
Norm: EO §220EO §231EO §233 Abs1
Rechtssatz: In einem Widerspruch gegen die Berücksichtigung einer Forderung, die richtig nicht als unbedingte, sondern als auflösend bedingte Forderung zu behandeln wäre, liegt auch der Widerspruch dagegen, daß diese Forderung nicht als bedingte behandelt wurde. Ergibt sich, daß die Forderung deren Berücksichtigugn mit Widerspruch bekämpft wird, zwar nicht erloschen aber weiterhin im Verteilungsverfahren als auf... mehr lesen...
Norm: EO §231
Rechtssatz: Beachtlich für den Widerspruchsprozeß sind nur jene Tatsachen, die im Zeitpunkt der Verteilungstagsatzung bereits bestanden und in der Tagsatzung vorgebracht wurden. Entscheidungstexte 3 Ob 126/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 3 Ob 126/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:R... mehr lesen...
Norm: EO §231
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Verteilung wird durch die Verweisung auf den Rechtsweg nicht bis zum Nachweis im Sinne § 231 Abs 2 EO aufgeschoben. Entscheidungstexte 3 Ob 63/76 Entscheidungstext OGH 22.06.1976 3 Ob 63/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0003343 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §10EO §231
Rechtssatz: Ist der eine Anfechtung geltend machende Widerspruchswerber auf den Rechtsweg zu verweisen, so ist gleichviel die Anfechtung bereits mit der Erhebung des Widerspruches geltend gemacht, wenn der Widerspruch in die Anfechtungsfrist gefallen Entscheidungstexte 3 Ob 82/74 Entscheidungstext OGH 11.02.1975 3 Ob 82/74 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §8AnfO §10EO §231EO §234
Rechtssatz: Der Ersteher ist nicht zur Geltendmachung eines Anfechtungsanspruches berechtigt, da die Anfechtungsbefugnis, wie sich aus § 8 AnfO ergibt, nur zugunsten von Geldforderungen besteht. Entscheidungstexte 3 Ob 82/74 Entscheidungstext OGH 11.02.1975 3 Ob 82/74 3 Ob 45/88 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: EO §212EO §229EO §231
Rechtssatz: Hat das Erstgericht in der Verteilungstagsatzung über die Forderungsanmeldung des Rekurswerbers nicht im Sinne des § 212 Abs 1 EO verhandelt, so ist dem OGH, wenn er den Widerspruch des Rekurswerbers für berechtigt hält, eine Sachentscheidung versagt. Entscheidungstexte 3 Ob 103/74 Entscheidungstext OGH 28.05.1974 3 Ob 103/74 QuHGZ 1975,1... mehr lesen...
Norm: EO §229EO §231
Rechtssatz: Die bloße Entscheidung über Widersprüche bzw über einzelne Widersprüche ohne gleichzeitige Verteilung des Meistbotes ist unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 190/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 3 Ob 190/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0003829 Do... mehr lesen...
Norm: EO §229EO §231
Rechtssatz: Es kann nur ein Meistbotsverteilungsbeschluß erlassen werden, in welchem sowohl alle Zuweisungen vorgenommen werden müssen als auch über sämtliche Widersprüche zu entscheiden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 190/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 3 Ob 190/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte mit Beschluß vom 10. Oktober 1972, GZ E 2/71-106, das Meistbot für die am 7. Juli 1972 versteigerte Liegenschafts EZ 104 KG L. Die Verteilungsmasse wurde mit 200.000 S (Meistbot) zuzüglich der Fruktifikatszinsen (in unbestimmter Höhe) ausgewiesen. Aus dem Kapitalsbetrag (200.000 S) erhielten zugewiesen (Punkt I): A. als Vorzugspost: die Stadtgemeinde Bad I 113.20 S. B. in der bücherlichen Randordnung: 1. die Volksbank Bad G reg. Genossenschaft mit beschränkte... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §213 VEO §231ZPO §182
Rechtssatz: Zwar ist ein nicht genügend individualisiert erhobener Widerspruch in der Regel nicht zu berücksichtigen, doch obliegt dem Richter gem § 182 ZPO die Pflicht zur Anleitung der Parteien zu einem entsprechenden Vorbringen bei mündlicher Anmeldung. Entscheidungstexte 3 Ob 30/73 Entscheidungstext OGH 06.03.1973 3 Ob 30/73 SZ 46/29 ... mehr lesen...
Norm: EO §231EO §232
Rechtssatz: Gemäß § 232 Abs 2 EO ist das Urteil, das über eine Widerspruchsklage ergeht, für und gegen sämtliche beteiligte Gläubiger und Berechtigte sowie den Verpflichteten wirksam. Der durch die Stattgebung der Klage frei gewordene Betrag aus der Verteilungsmasse ist den nachfolgenden Berechtigten nach ihrer Priorität zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, ob sie geklagt haben oder nicht. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041EO §231
Rechtssatz: Kein Klagerecht des Erstehers gegen den an letzter Stelle bloß mit einem Teilbetrag seiner Forderung befriedigten Hypothekargläubiger, wenn der Ersteher die Liegenschaft samt Zubehör um das geringste Gebot erstanden und sich mit dem Dritten, der im Versteigerungstermin Eigentumsansprüche an mitversteigerten Zubehörstücken geltend gemacht hat, ohne Zuziehung des Hypothekargläubigers abgefunden hat. ... mehr lesen...