Norm
EO §231Rechtssatz
Die Klage zur Ausführung des Widerspruchs nach § 231 EO ist eine Klage auf Feststellung, dass ein oder mehrere fremde Teilnahmeansprüche nach Rang, Grund oder Höhe nicht zu Recht bestehen. In einem solchen Fall besteht der Streitgegenstand in einem Geldbetrag, nämlich im streitigen Teil des Meistbots, sodass ein Ausspruch im Sinne des § 500 Abs 2 erster Satz ZPO unzulässig wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0003324Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.04.2019