Norm
ABGB §1041Rechtssatz
Kein Klagerecht des Erstehers gegen den an letzter Stelle bloß mit einem Teilbetrag seiner Forderung befriedigten Hypothekargläubiger, wenn der Ersteher die Liegenschaft samt Zubehör um das geringste Gebot erstanden und sich mit dem Dritten, der im Versteigerungstermin Eigentumsansprüche an mitversteigerten Zubehörstücken geltend gemacht hat, ohne Zuziehung des Hypothekargläubigers abgefunden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0003356Dokumentnummer
JJR_19611212_OGH0002_0030OB00342_6100000_001