RS OGH 1961/12/12 3Ob342/61 (3Ob343/61)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1961
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Norm

ABGB §1041
EO §231

Rechtssatz

Kein Klagerecht des Erstehers gegen den an letzter Stelle bloß mit einem Teilbetrag seiner Forderung befriedigten Hypothekargläubiger, wenn der Ersteher die Liegenschaft samt Zubehör um das geringste Gebot erstanden und sich mit dem Dritten, der im Versteigerungstermin Eigentumsansprüche an mitversteigerten Zubehörstücken geltend gemacht hat, ohne Zuziehung des Hypothekargläubigers abgefunden hat.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 342/61
    Entscheidungstext OGH 12.12.1961 3 Ob 342/61

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0003356

Dokumentnummer

JJR_19611212_OGH0002_0030OB00342_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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