Norm
EO §229Rechtssatz
Es kann nur ein Meistbotsverteilungsbeschluß erlassen werden, in welchem sowohl alle Zuweisungen vorgenommen werden müssen als auch über sämtliche Widersprüche zu entscheiden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0003832Dokumentnummer
JJR_19731218_OGH0002_0030OB00190_7300000_002