Norm
EO §214 Abs1Rechtssatz
Die Frage, ob zwei Hypotheken für eine Forderung oder für zwei verschiedene Forderungen bestellt wurden, setzt die Klärung von Tatfragen voraus und macht deshalb eine Verweisung des Widerspruches auf den Rechtsweg erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0003251Dokumentnummer
JJR_19830706_OGH0002_0030OB00017_8300000_002