Norm
EO §214 Abs1Rechtssatz
Die Frage, ob eine im Rahmen eines Höchstbetrages angemeldete und bescheinigte Forderung entstanden ist, ist eine Tatfrage, die die Verweisung des Widerspruchs auf den Rechtsweg nach sich zieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0003248Dokumentnummer
JJR_19830706_OGH0002_0030OB00017_8300000_001