Begründung: Die betreibende Partei erwirkte die Bewilligung der Zwangsversteigerung der je zur Hälfte im Eigentum der beiden Verpflichteten stehenden Liegenschaft EZ 453 KG K*** zur Hereinbringung folgender Beträge: 1.) 147.293,-- S s.A. auf Grund des Urteiles des Kreisgerichtes Leoben, 6 Cg 408/82 2.) 364.911,-- S s.A. jedenfalls auf Grund des Urteiles des Kreisgerichtes Leoben 6 Cg 425/82 (ergangen nur gegen den Erstverpflichteten), allenfalls auch auf Grund des Urteiles des Kre... mehr lesen...
Norm: EO §210 VBEO §224
Rechtssatz: Es muß dem Höchstbetraghypothekar, dessen Pfandrecht simultan auf mehreren Liegenschaften haftet, die Befugnis eingeräumt werden, unverhältnismäßige Deckung schon dann zu verlangen, wenn die besicherten Forderungen noch nicht entstanden - nicht gehörig bescheinigt - sind, etwa weil die anderen Liegenschaften ihm nicht ausreichende Deckung bei verhältnismäßiger Befriedigung zu bieten scheinen oder, weil es sic... mehr lesen...
Norm: EO §224
Rechtssatz: Im Begehren auf Zuweisung der vollen Höchstbeträge zur Berichtigung der Forderung durch Übernahme liegt ein Verlangen, unverhältnismäßige Befriedigung vorzunehmen. Dieses Begehren ist auch bei Anwendung des § 224 Abs 2 EO zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 7/84 Entscheidungstext OGH 04.07.1984 3 Ob 7/84 ... mehr lesen...
Norm: EO §224EO §239
Rechtssatz: Das Rekursrecht des Pfandgläubigers, der nicht volle Befriedigung fand, aber zum Zug käme, wenn nach Freiwerden des nach § 224 Abs 2 EO zugewiesenen Höchstbetrages eine Nachtragsverteilung erfolgt und dem auch Zinsen aus der zinstragenden Anlegung zugewiesen würden, kann daher nicht mit dem Hinweis verwehrt werden, er erhalte auch bei einem Vorgehen nach § 224 Abs 2 EO (gegenwärtig) nicht mehr. ... mehr lesen...
Norm: EO §224EO §229EO §231
Rechtssatz: Wurde das Bestehen der Forderung, die aus dem Höchstbetrag zu berichtigen ist, festgestellt, so ist in gleicher Weise vorzugehen, wie bei anderen Pfandforderungen. Das Gericht hat sich im Falle des Widerspruchs im Meistbotsverteilungsbeschluß nicht in eine Würdigung von Tatsachen einzulassen, sondern den Widerspruch des Verpflichteten auf den Rechtsweg zu verweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IIIEO §210 VBEO §224
Rechtssatz: Für den - infolge unterbliebener oder nicht gehöriger Anmeldung oder Anmeldung geringerer Ansprüche - nicht ausgenützten Teil einer Nebengebührensicherstellung kann eine Zuweisung im Sinne des § 224 Abs 2 EO nicht vorgenommen werden. Damit ist aber nicht gesagt, daß gesicherte Nebengebühren (insbesondere Zinsen), die erst nach der Verteilungstagsatzung bis zur endgültigen Ausfolgung des Zuweisungsb... mehr lesen...
Norm: EO §210 VBEO §216 IIIhEO §224GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Die Nebengebührensicherstellung ist keine selbständige Höchstbetragshypothek. Für die durch eine Nebengebührensicherstellung gesicherten Nebengebühren gilt daher ebenso wie für die im § 216 Abs 2 EO angeführten Nebengebühren im Verteilungsverfahren der Grundsatz § 210 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 79/82 Entscheidungstext OGH 15... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte das im gegenständlichen Zwangsversteigerungsverfahren für die 1434/10 000 Anteile des Verpflichteten an der Liegenschaft EZ 86 KG V erzielte Meistbot. Es ließ die von der G-Bank im Rahmen der Nebengebührensicherstellung angemeldete Forderung von 85 153.63 S ("Förderung aus Konto 12606970-0") sowie die angemeldete Forderung an "Zinsen inclusive Zinseszinsen, Verzugszinsen und erhöhten Zinsen" von insgesamt 185 745.37 S wegen nicht gehöriger Anmeldung unberücks... mehr lesen...
Die am 9. Feber 1977 gemeinsam versteigerten und Dipl.-Kfm. R um das Meistbot von 4 510 000 S zugeschlagenen Hälfteanteile der Liegenschaften EZ 44 und 45 KG W sind mit dem Simultanpfandrecht des Erstehers für einen Höchstbetrag von 2 220 000 S zur Sicherstellung aller Forderungen, die "aus dem Titel des Schadenersatzes wegen Nichtbezahlung des Benützungsentgeltes" entstehen können, belastet (COZ 43 in EZ 44 und COZ 41 in EZ 45). Zur Meistbotsverteilung meldete der Ersteher in der büc... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVGEO §210 VBEO §211EO §224
Rechtssatz: Wenn der im Grundbuch einverleibte Höchstbetrag durch die bereits entstandenen Forderungen, die ordnungsgemäß angemeldet und bescheinigt wurden, nicht ausgeschöpft wird, so ist nach § 224 Abs 2 EO vorzugehen. In einem solchen Fall ist der Differenzbetrag zwischen der angemeldeten Forderung und dem Höchstbetrag, soweit dieser im Meistbot Deckung findet, zur zinstragenden Anlegung z... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIIEO §224
Rechtssatz: Das Erlöschen des Rechtsverhältnisses (hier Kautionshypothek) ist bei der Meistbotsverteilungstagsatzung mit Widerspruch geltend zu machen. Entscheidungstexte 3 Ob 111/78 Entscheidungstext OGH 26.09.1979 3 Ob 111/78 SZ 52/141 3 Ob 36/97h Entscheidungstext OGH 23.04.1997 3 Ob 36/97h Einschrä... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVEEO §210 VFEO §211EO §224KO §21
Rechtssatz: Aus der Tatsache der Konkurseröffnung über das Vermögen des Höchstbetragshypothekarschuldners kann nicht der Schluß gezogen werden, daß das Kreditverhältnis erloschen ist (vgl ZBl 1930/196). Entscheidungstexte 3 Ob 42/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 3 Ob 42/76 3 Ob 7/84 ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVDEO §224ZPO §405 DIIIf
Rechtssatz: Ist das Begehren auf sofortige Zuweisung gerichtet, stellt der Erlag gemäß § 224 Abs 2 EO ein minus dar. Entscheidungstexte 3 Ob 109/76 Entscheidungstext OGH 24.09.1976 3 Ob 109/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0003092 Im ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IIEO §210 IVDEO §210 V'BEO §224
Rechtssatz: Die Unterlassung der Anmeldung oder Bescheinigung einer durch Kredit- oder Kautionshypothek sichergestellten Forderung bewirkt keinen Rechtsverlust. Entscheidungstexte 3 Ob 189/75 Entscheidungstext OGH 14.10.1975 3 Ob 189/75 Veröff: EvBl 1976/82 S 157 3 Ob 109/76 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVEEO §213 VEO §219EO §224EO §234
Rechtssatz: Wird eine durch eine Kredit- oder Kautionshypothek sichergestellte Forderung durch Barzahlung berichtigt, obwohl sie nicht bescheinigt ist (§ 210 EO) steht das Rekursrecht auch den Berechtigten zu, die zur Teilnahme an der Nachtragsverteilung des richtigerweise zinstragend anzulegenden Barbetrages berechtigt sind. In einem solchen Fall ist es nicht unbedingt erforderlich, da... mehr lesen...
Norm: EO §224GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Es ist nicht einzusehen, warum bei Änderung der Person auf der Kreditgeberseite die Übertragung der Höchstbetragshypothek im Sinne des Jud 234 zulässig sein sollte, nicht aber bei Änderung der Person auf der Kreditnehmerseite. Entscheidungstexte 3 Ob 100/62 Entscheidungstext OGH 07.09.1962 3 Ob 100/62 EvBl 1962/497 S 634 ... mehr lesen...
Norm: EO §161EO §224GBG §14
Rechtssatz: Der Gläubiger, zu dessen Gunsten ein Pfandrecht bis zu einem Höchstbetrag einverleibt ist, braucht sich bei der Meistbotsverteilung vom Höchstbetrag nicht abziehen zu lassen, was er aus den Erträgnissen einer Zwangsverwaltung derselben Liegenschaft erhalten hat. Entscheidungstexte 3 Ob 54/62 Entscheidungstext OGH 27.04.1962 3 Ob 54/62 E... mehr lesen...
Norm: EO §224GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Bei der Kredithypothek darf die sichergestellte, aus dem eingeräumten Kredite erwachsene Forderung aus dem Meistbote keinesfalls über den einverleibten Höchstbetrag hinaus befriedigt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 168/38 Entscheidungstext OGH 08.03.1938 2 Ob 168/38 Veröff: SZ 20/66 3 Ob 74/67 ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVEEO §210 VBEO §211EO §224
Rechtssatz: Ist ein Pfandrecht für einen Höchstbetrag eingetragen, so ist bei der Meistbotsverteilung gemäß § 224 EO vorzugehen, soweit nicht gemäß § 210 EO dargetan ist, daß das Pfandrecht wirksam geworden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 573/29 Entscheidungstext OGH 10.07.1929 3 Ob 573/29 SZ 11/155 7 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §224
Rechtssatz: Hypothekarzinsen können vom Gläubiger, auch wenn er Ersteher ist, nur bis zum Tage des Zuschlages, nicht aber bis zum Tage der Meistbotsverteilung begehrt werden. Ein Kontoauszug muß nicht zum Beweise der Forderung genügen. Entscheidungstexte 1 Ob 820/28 Entscheidungstext OGH 14.11.1928 1 Ob 820/28 SZ 10/263 ... mehr lesen...
Norm: EO §222 bEO §224GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Eine simultan haftende Kredithypothek kann vom Gläubiger, solange er nicht vollständig befriedigt ist, zur Gänze ein Anspruch genommen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 1158/27 Entscheidungstext OGH 20.11.1927 1 Ob 1158/27 SZ 9/307 3 Ob 123/85 Entscheidungstext OGH 28.05.1986 3 Ob... mehr lesen...