Begründung: Verwiesen wird auf die Vorentscheidungen 3 Ob 322/04f und 3 Ob 318/05v. Das Gericht zweiter Instanz wies der - die Zwangsversteigerung zweier Liegenschaften des Verpflichteten betreibenden - Bank Kosten der Forderungsanmeldung von 971,57 EUR (statt wie durch das Exekutionsgericht 1.003,68 EUR) und Kosten der Teilnahme an der Versteigerungstagsatzung vom 8. Jänner 2002 von 3.909,16 EUR im 1. Rang der Höchstbetragshypotheken CLNR 4 bzw. 3 (statt wie im erstinstanzlichen Me... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehegatten Otto und Erna T***** waren je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, die im Rahmen des jeweils am 7. 2. 2000 über ihr Vermögen eröffneten Schuldenregulierungsverfahrens freihändig um ATS 7,5 Mio (EUR 545.046,26) verwertet wurde. Für die Rechtsvorgängerin der Klägerin war ein Höchstbetragspfandrecht aufgrund der Pfandurkunde vom 10. 12. 1993/15. 3. 1994 einverleibt, für weitere Banken mehrere im Rang nachgehende Pfandrechte und schließlich für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ehegatten waren je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, die im Rahmen des jeweils am 7. Februar 2000 über ihr Vermögen eröffneten Schuldenregulierungsverfahrens freihändig verwertet wurde. Für die Rechtsvorgängerin der klagenden Partei war ein Höchstbetragspfandrecht aufgrund der Pfandurkunde vom 10. Dezember 1993/15. März 1994 einverleibt, für weitere Banken mehrere im Rang nachgehende Pfandrechte und schließlich für die beklagte Partei ein nachrangiges ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Verteilung des Meistbots nach Versteigerung einer Liegenschaft, die je zur Hälfte im Eigentum der beiden Verpflichteten stand. Im Revisionsrekursverfahren ist nur die Berücksichtigung einer durch das damalige Finanzamt Korneuburg (jetzt Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln; Standort Korneuburg; im Folgenden nur Behörde) als Vertreter des Bundes angemeldeten Abgabenforderung des Bundes von 503.979 S = 36.625,58 j strittig, für die zu ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Ob der - im vorliegenden Rechtsmittelverfahren allein interessierenden - burgenländischen Liegenschaft EZ 1131 ... sind zu Gunsten der Revisionsrekurswerberin in C-LNr 1a und 4a und zu Gunsten des Landes Burgenland ("Wohnbauförderung") in C-LNr 2a folgende Pfandrechte (als Festbetragshypotheken in S) einverleibt: 1a Schuldschein und Pfandurkunde 27. 4. 1998 S 350.000 s 6 % Z, 11 % VZ, 7 % ZZ, NGS S 70.000 2a Schuldschein 23. 4. 1999 S 800.000 3 % Z, 10 % VuZZ, NGS S 16... mehr lesen...
Norm: EO §224
Rechtssatz: Wurde im Meistbotsverteilungsbeschluss einer Pfandgläubigerin die teilweise Berichtigung einer durch Höchstbetragspfandrecht besicherten Forderung durch Übernahme des entsprechenden Meistbotsrestes durch den Ersteher zugewiesen, dann stehen der Einverleibung der Teillöschung der Höchstbetragshypothek keine rechtlichen Hindernisse entgegen. Eine (teilweise) Umwandlung der Höchstbetragshypothek in eine Festbetragshypothe... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Zwangsversteigerungsverfahren wurden zwei Liegenschaften des Verpflichteten der Ersteherin zugeschlagen, die eine um das Meistbot von 2,741.600 S und die andere um ein solches 120.650 S. Ob diesen Liegenschaften ist ua ein simultanes Höchstbetragspfandrecht über 1,2 Mio S zu Gunsten der nunmehrigen N***** AG einverleibt. Nachdem sich diese Pfandgläubigerin mit der Übernahme des Pfandrechts bzw des entsprechenden Meistbotsrestes durch die Ersteherin unte... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Exekutionsverfahrens ist die Zwangsversteigerung des Hälfteanteils des Verpflichteten an einem Superädifikat. Auf das Verfahren sind gemäß Art III Abs 1 EO-Nov 2000 bereits die Vorschriften der EO idF EO-Nov 2000 anzuwenden, weil der Exekutionsantrag nach dem 30. September 2000 bei Gericht einlangte. Gegenstand des Exekutionsverfahrens ist die Zwangsversteigerung des Hälfteanteils des Verpflichteten an einem Superädifikat. Auf das Verfahren sind gemäß A... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf das vor dem 30. September 2000 eingeleitete Exekutionsverfahren ist - was die betreibende Partei bei ihren Rechtsausführungen verkennt - gemäß Art III Abs 1 der EO-Nov 2000 die EO idF vor der EO-Nov 2000 anzuwenden. Nach dem maßgeblichen Grundbuchsstand bei Schluss der Meistbotsverteilungstagsatzung (3 Ob 46/95 = SZ 68/92) am 4. Dezember 2001 war zu CLNR 8d das (Festbetrags-)Pfandrecht für die S***** GmbH bereits einver... mehr lesen...
Begründung: Anlässlich ihrer Ehescheidung schlossen Rudolf und Renate K***** beim Bezirksgericht Kremsmünster am 29. 5. 2001 einen Vergleich, in dem sich die Frau zur Übereignung ihres Hälfteanteils an der Liegenschaft EZ ***** an den Mann gegen eine Ausgleichszahlung von S 450.000,-- verpflichtete. Die Geldforderung sollte auf der dann im Alleineigentum des Mannes stehenden Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt und zudem noch wertgesichert werden. Die diesbezügliche Vertragskl... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 665.000 S aus der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, wobei die Zuweisung an die beigetretene betreibende Gläubigerin strittig ist. Für diese ist zu C-LNR 1 aufgrund der Pfandurkunde vom 8. 8. 1991 ein Höchstbetragspfandrecht zur Sicherung einer Forderung von 488.000 S einverleibt. Die Hypothekarklage (29 Cg 40/00a des Landesgerichts Klagenfurt) ist angemerkt. Nach dem in C-LNR 5 einverleibten Pfandrecht für eine Forder... mehr lesen...
Begründung: Die im vorliegenden Zwangsversteigerungsverfahren versteigerte Liegenschaft wurde um ein Meistbot von S 5,001.000 zugeschlagen. In C-LNR 1, 2 und 5 dieser Liegenschaft sind zugunsten einer Bank, die ausdrücklich keine Zuweisung aus dem Meistbot begehrt, Höchstbetragspfandrechte von insgesamt S 2,110.000 einverleibt. In C-LNR 3 ist ein Pfandrecht für die Forderung von S 130.200 und eine Nebengebührensicherstellung von S 26.100 für die R***** GmbH einverleibt. Dieses Pfand... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der am 16. 12. 1999 eingebrachten Klage, ihrem bei der Verteilungstagsatzung vom 10. 11. 1999 im Zwangsversteigerungsverfahren 8 E 1053/98s des Erstgerichtes erhobenen Widerspruch Folge zu geben und auszusprechen, dass die im Meistbotsverteilungsbeschluss vom 15. 11. 1999 vorgenommene Zuweisung an die Beklagte aus der zu C-LNR 11 angemeldeten Forderung in Höhe von S 180.399 nicht zu Recht bestehe. Zu C-LNR 11 ist für die (nunmehrige) Beklag... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde (unter anderem) die Zwangsversteigerung einer je zur Hälfte im Eigentum der beiden Verpflichteten stehenden Liegenschaft auf Grund eines Versäumungsurteils zur Hereinbringung von S 500.000 samt Anhang bewilligt. In C-LNR 2 ist auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 16. 7. 1996 das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 900.000 und in C-LNR 3 auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 2. Jänner 1997 das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag vo... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde am 26. 3. 1999 das Konkursverfahren eröffnet. Mit seinem am 25. 11. 1999 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz ON 51 beantragte der Masseverwalter die Genehmigung eines Kaufvertrages vom 28. 10./4. 11. 1999 über die Veräußerung einer zur Konkursmasse gehörigen Liegenschaft um S 55,200.000.-. Gegen diesen Verkauf erhobene Widersprüche von Absonderungsberechtigten wurden vom Konkursgericht mit Beschluss vom 1. 2. 2000... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots aus der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft. Hierauf ist in CLNR 3a ist für das Land Vorarlberg aufgrund der Pfandurkunde vom 6. 8. 1991 das Pfandrecht für die Forderung von S 468.000 samt 4 % Zinsen, 12 % Verzugszinsen sowie eine Nebengebührensicherstellung von S 46.800 einverleibt. Die Pfandgläubigerin meldete zur Meistbotsverteilungstagsatzung eine Forderung von S 459.177 an Kapital, S 276,96 an Zinsen und S 160 an M... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 6.5.1992 der Konkurs eröffnet wurde, war Eigentümerin einer Liegenschaft, ob derer folgende Pfandrechte verbüchert waren: a) unter L-NR 2a und b auf Grund des Kaufvertrags vom 30.11.1978 zu Gunsten der Aurelia S***** das Pfandrecht für die Forderung von S 27 Mio samt 12 % Verzugszinsen und einer Nebengebührensicherstellung von S 5 Mio; b) unter C-LNR 2e bis l die Übertragung des Pfandrechts hinsichtlich Forderungen vo... mehr lesen...
Begründung: K***** Z***** schenkte der Beklagten, seiner Ehegattin, mit Schenkungsvertrag vom 2.2.1989 die unbelastete klagsgegenständliche Liegenschaft EZ *****, KG S*****. Die Klägerin räumte der W***** GmbH & Co KG (in der Folge GmbH & Co KG) mit Kreditverträgen vom 14. 11. 1988 und 5. 6. 1989 Kontokorrentkredite über S 600.000 und S 200.000 ein. Zu beiden Kreditverhältnissen unterfertigte K***** Z***** ein Blankoakzept der GmbH & Co KG als Bürge für die Bezogen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei am 17. 6. 1997 zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 500.000 sA die Zwangsversteigerung von 3/16-tel Anteilen des Verpflichteten an der Liegenschaft EZ 603 GB Z***** und des Hälfteanteils des Verpflichteten an der Liegenschaft EZ 122 GB D*****. Für die erstgenannten Anteile wurde ein Meistbot von S 770.000 und für den zweitgenannten Anteil ein solches von S 300.000 erzielt. Was die 3/16-tel Antei... mehr lesen...
Norm: EO §224AnfO §8AnfO §11
Rechtssatz: 1. In die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Exekutionsführung auf eine Liegenschaft nach § 8 AnfO ist nicht nur die Einbringlichkeit der vollstreckbaren Forderung sondern auch die Einbringlichkeit noch nicht titulierter Forderungen einzubeziehen, die auf der Liegenschaft hypothekarisch sichergestellt sind. 2. Ein Geschenkgeber, der sich im Schenkungsvertrag ein Veräußerungsverbot und Belastungsverbot a... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte hatte seiner Ehegattin (der Zweitbeklagten) mit Schenkungsvertrag vom 27. 8. 1997 die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** und den Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** geschenkt und sich im Schenkungsvertrag ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu seinen Gunsten einräumen lassen. Der Schenkungsvertrag wurde bücherlich durchgeführt. Die Ehe wurde geschieden. Im Scheidungsvergleich vom 5. 12. 1997 übertrug der Erstbeklagte seine... mehr lesen...
Norm: EO §210 VBEO §216 IIIhEO §224GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Die Nebengebührensicherstellung ist eine selbständige Höchstbetragshypothek im Sinn des § 14 Abs 2 GBG. Damit kann aber auch aus der nicht gesondert sichergestellte Nebengebühren betreffenden Bestimmung des § 216 Abs 2 letzter Satz EO kein zwingendes Argument gegen die Anwendung des § 224 Abs 2 EO auch auf Nebengebührensicherstellungen abgeleitet werden. Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Die G***** (Bezeichnung richtiggestellt mit Beschluss des Erstgerichtes vom 14. 7. 1999) trat dem bereits eingeleiteten Verfahren auf Zwangsversteigerung der mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteile der Verpflichteten auf Grund eines über S 1,238,114 sA ergangenen Wechselzahlungsauftrages bei. Auf der Liegenschaft ist für sie im ersten Rang zu CLNR 11a auf Grund der Pfandurkunde vom 8. 11. 1994 das Pfandrecht für S 1,200.000,-- samt 7,25 % Zinsen und 5 %... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Einbringungsvertrages vom 22. 1. 1999 sowie des Übergabevertrages vom 12. 4. 1999 haben die Antragsteller mit ihrem Eintragungsgesuch vom 1. 6. 1999 zwar (rechtskräftig) die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Franz M***** GmbH an den Liegenschaften EZ ***** sowie zweier Simultanpfandrechte an den genannten Liegenschaften für monatliche Leibrentenforderungen des Franz Josef M***** im Betrag von S 35.000,-- samt 10 % Verzugszinsen und der Charlotte M*... mehr lesen...
Begründung: Die beiden je 437/1694 Liegenschaftsanteile der verpflichteten Parteien wurden am 28. 7. 1997 versteigert, das Meistbot betrug S 6,065.000. Ob diesen Anteilen ist (jeweils) zu C-LNr 10a eine Höchstbetragshypothek im Ausmaß von S 10,950.000 zugunsten von Johann Christoph W***** eingetragen. Auf diese Höchstbetragshypothek sind jeweils Afterpfandrechte einverleibt, und zwar zugunsten der betreibenden Partei im Höchstbetrag von S 2,600.000 (C-LNr 10e), zugunsten der R... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage einer Pfandbestellungsurkunde vom 19. 5. 1998, in der festgehalten ist, daß die Antragstellerin gegen Hermann J*****, "aus dessen Tätigkeit für die Antragstellerin Schadenersatzforderungen aufgrund von Handlungen zum Schaden der Antragstellerin hat", begehrte die Antragstellerin "zur Sicherstellung aller Schadenersatzforderungen aus Haupt- und Nebenansprüchen aller Art bis zum Höchstbetrag von S 3,500.000,-- die der Antragstellerin gegen Hermann J*****,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auszugehen ist davon, daß der Masseverwalter weder den Factoring-Vertrag noch die auf seiner Grundlage erfolgten Zessionen angefochten hat und er vom Vertrag auch nicht gemäß § 21 KO zurückgetreten ist. Er begehrt vielmehr den Klagsbetrag mit der
Begründung: , daß der Factoring-Vertrag mit Konkurseröffnung ex lege gemäß § 26 KO erloschen sei und der Factor daher nicht mehr berechtigt sei, von Schuldnern vereinnahmte Beträ... mehr lesen...
Begründung: D***** AG trat einem bereits eingeleiteten Verfahren auf Zwangsversteigerung einer Liegenschaft zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderungen aufgrund eines Wechselzahlungsauftrags von S 1,275.710,98 bei. Auf der versteigerten Liegenschaft ist im ersten Rang für die beigetretene betreibende Gläubigerin aufgrund des Schuldscheins vom 17.9.1991 ein Pfandrecht für S 600.000 samt 9,75 % Zinsen, 14 % Verzugs- und Zinseszinsen sowie eine Nebengebührensicherstellung vo... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots für die am 4.5.1995 den Erstehern Josef R***** und Andrea R***** um S 5,350.000,-- zugeschlagene Liegenschaft EZ 440 GB ***** E*****. Im Grundbuch sind für die erstbetreibende Partei R***** GmbH in CLNr 9 aufgrund von Schuldschein und Pfandurkunde vom 28.12.1989 ein Pfandrecht von S 1,575.000,-- mit einer Nebengebührensicherstellung von S 393.000,-- je im Rang der zu CLNr 2 eingetragenen Rangordnung für ein Pfandrecht im ... mehr lesen...