Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsrekurswerberin übersieht, daß aus der vorliegenden Ausfertigung des Exekutionstitels (Versäumungsurteil) in keiner Weise hervorgeht, in welchem Ausmaß die einheitlich zugesprochene Forderung durch ihre beiden Höchstbetragshypotheken (jeweils samt Nebengebührensicherstellung) gesichert ist. Der von ihr angesprochene Punkt 9. der Schuld- und Pfandbestellungsurkunden fehlt in den vorgelegten (unbeglaubigten) T... mehr lesen...
Norm: EO §210 IeO §210 IVCEO §224GBG §14 Abs2KO §21KO §26
Rechtssatz: Das einer Kredithypothek zugrundeliegende Rechtsverhältnis wird durch die Konkurseröffnung über das Vermögen des Kreditnehmers von Gesetzes wegen beendet. Entscheidungstexte 3 Ob 36/97h Entscheidungstext OGH 23.04.1997 3 Ob 36/97h 8 Ob 271/98f Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: EO §213 IIIEO §224
Rechtssatz: Ist das einer Kredithypothek zugrundeliegende Rechtsverhältnis auf Grund des Gesetzes (hier: Konkurseröffnung) beendet, bedarf es keines Widerspruches um zu verhindern, daß der nicht ausgenützte Teil des Höchstbetrages zinstragend angelegt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 36/97h Entscheidungstext OGH 23.04.1997 3 Ob 36/97h ... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Verlassenschaft des am 14.7.1993 verstorbenen Peter Leopold S***** wurde am 1.3.1995 zu 6 S 391/95g des Handelsgerichtes Wien der Konkurs eröffnet. Die Masseverwalterin beantragte gemäß § 119 KO die Versteigerung der in die Konkursmasse der Verlassenschaft fallenden Liegenschaft EZ ***** KG W*****. Die Masseverwalterin beantragte gemäß Paragraph 119, KO die Versteigerung der in die Konkursmasse der Verlassenschaft fallenden Liegenschaft EZ ***** KG... mehr lesen...
Norm: EO §171 Abs3EO §211 Abs1EO §224GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Die
Begründung: von Höchstbetragshypotheken ist über die im § 14 Abs 2 GBG genannten Fälle hinaus für alle künftigen Forderungen zulässig, wenn außer der Person des Berechtigten und des Schuldners auch der genau umrissene Rechtsgrund, aus dem die Forderung entstehen könnte, feststeht. Die Sicherung von Pachtzinsforderungen aus einem bestimmten Pachtverhältnis durch eine Höchstbetragsh... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVDEO §210 IVEEO §211EO §224
Rechtssatz: Ein firmenmäßig gezeichneter Computerausdruck über die Bewegungen eines Kreditkontos ist in Verbindung mit der Krediturkunde und Pfandurkunde im Sinn des § 210 EO zum Nachweis der angemeldeten Forderung im Rahmen einer Höchstbetragshypothek ausreichend. Entscheidungstexte 3 Ob 151/94 Entscheidungstext OGH 07.09.1994 3 Ob 151/94 ... mehr lesen...
Norm: EO §224GBG §112
Rechtssatz: Bei der Lastenfreistellung einer von mehreren simultan haftenden Liegenschaften handelt es sich nicht um eine Verwertung des Pfandrechtes, selbst wenn die Einwilligung in die Pfandrechtslöschung entgeltlich erfolgt, etwa gegen Zahlung an den Gläubiger aus dem erlösten Kaufpreis. Entscheidungstexte 3 Ob 26/92 Entscheidungstext OGH 26.02.1992 3 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verteilte das bei der Versteigerung der Liegenschaft EZ ***** KG B***** und des Hälfteanteils der Liegenschaft EZ ***** KG B***** erzielte Meistbot von S 360.000 sowie die Meistbotszinsen und wies der betreibenden Sparkasse, deren Pfandrecht mit dem Höchstbetrag von S 650.000 simultan auf den Versteigerungsobjekten einverleibt ist, in der bücherlichen Rangordnung zur teilweisen Berichtigung ihrer höheren Forderung das gesamte Meistbot zu. Die weiteren Pfa... mehr lesen...
Norm: EO §224
Rechtssatz: Der Fall, daß der Pfandgläubiger bereits aus dem Meistbot durch Versteigerung einer der simultan mit der Kredithöchstbetragshypothek belasteten Liegenschaften teilweise befriedigt wurde und daher bei der späteren Versteigerung der anderen Liegenschaften nur mehr die Zuweisung des Restbetrages verlangen kann (Rsp 1932/364 = ZBl 1932/241), liegt nicht vor, wenn nach der Einverleibung der Löschung des Simultanhöchstbetrag... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 50 KG Brugg der Verpflichteten, über deren Vermögen am 22. August 1985 zu 4 S 99/85 des Handelsgerichtes Wien der bisher nicht beendete Konkurs eröffnet worden war, wurde am 20. Juni 1986 um das Meistbot von S 970.000,- versteigert. Auf der Liegenschaft hafteten folgende Lasten: COZ 1 Pfandbestellungsurkunde vom 27. September 1979: Pfandrecht für die R*** E*** registrierte Genossenschaft m.b.H. bis zum Kredithöchstbetrag von............ mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies nach Befriedigung zweier nicht strittiger Vorzugsposten den gesamten Meistbotrest von 804.763,70 S an die Revisionsrekurswerberin für ihr Höchstbetragspfandrecht von 1,8 Mio S zu COZ 5 = CLNR 2 zu. Den Antrag der Revisionsrekurswerberin, ihr "hinsichtlich des Pfandrechtes von 1,8 Mio S" ob einer simultan haftenden, jedoch nicht versteigerten anderen Liegenschaft die Einverleibung einer Ersatzhypothek zu bewilligen, wies das Erstgericht mit der Begr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verteilte mit Beschluß vom 9.Mai 1990 das Meistbot für die versteigerte Liegenschaft und wies unter anderem nach § 224 Abs 2 EO der Pfandgläubigerin C***-B***, für die auf der Liegenschaft das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 1,000.000 einverleibt ist, diesen Barbetrag aus der Verteilungsmasse zu und verfügte, daß der Betrag zinstragend anzulegen sei. Es wies die Zinsen den aus der Verteilungsmasse nicht mehr zum Zug kommenden Gläubigern nach der R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte stand mit Leopold P*** in Geschäftsverbindung und gewährte ihm Kredite. Zur Sicherstellung aller Forderungen der Beklagten aus den ihm bereits gewährten Krediten und künftig zu gewährenden Geld-, Haftungs- und Garantiekrediten bestellte Leopold P*** der Beklagten folgende Simultanhypotheken: a) Auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 26. Juni 1980 im Höchstbetrag von S 1,000.000,- auf den ihm gehörigen 10/12-Anteilen an der Liegenschaft EZ 487 K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Als Karl Heinz S*** die beklagte Partei im Jahre 1980 um Gewährung eines Kredites ersuchte, hielt diese die ihr angebotene Sicherstellung auf der Liegenschaft E 3.659 KG Klosterneuburg, die im Eigentum des Karl Heinz S*** stand, für unzureichend. Maria S***, die Mutter des Karl Heinz S***, war einverstanden, auch ihre Liegenschaft EZ 1420 KG Klosterneuburg zu verpfänden. Die beklagte Partei räumte daraufhin am 20.November 1980 Karl Heinz S*** einen Kredit von ... mehr lesen...
Norm: EO §209EO §211 Abs1EO §224EO §236 Abs1
Rechtssatz: Vor der Verfügung über den angelegten Barbetrag (§ 224 Abs2 EO) ist eine Nachtragsverteilung nach den Vorschriften der §§ 209 ff EO durchzuführen. Es ist daher eine Tagsatzung anzuberaumen, zu der allerdings neben dem Verpflichteten nicht alle Buchberechtigten, sondern nur jene zu laden sind, die Anspruch auf diese Verteilungsmasse erheben könnten. Die Auszahlung an den Berechtigten darf ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluß vom 8. September 1983 in der Fassung des Beschlusses des Rekursgerichtes vom 2. März 1984 wurden die Meistbote für eine Liegenschaft und einen Liegenschaftsanteil der verpflichteten Partei samt Zinsen verteilt. Die erstbetreibende Partei erhielt aus dem Meistbot S 2,247.563,44, S 1,300.000,- und S 2,400.000,- zur Berichtigung von drei pfandrechtlich sichergestellten Forderungen durch Barzahlung. Weiters wurden ihr für ihre durch ein Höchstbetragspfandr... mehr lesen...
Begründung: Auf der in Exekution gezogenen Liegenschaft EZ 50 KG Brugg sind unter COZ 2 auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 24. August und 4. September 1981 das Pfandrecht für einen Kredithöchstbetrag von S 240.000,-- und unter COZ 4 auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 24. November und 3. Dezember 1981 das Pfandrecht für einen Kredithöchstbetrag von S 500.000,-- jeweils für die Ö*** L*** AG einverleibt. Mit Schriftsatz ON 37 teilte die Ö*** L*** AG zum Versteigerungste... mehr lesen...
Begründung: Zu verteilen ist das Meistbot für die am 25.3.1986 versteigerte Liegenschaft EZ 203 Grundbuch Ligist von 1,2 Mio S. Strittig ist, wieviel der Pfandgläubigerin S*** V***-KÖFLACH für ihre im besten Rang C-LNR 1 bis 3 einverleibten Höchstbetragshypotheken von S 101.250,--, S 243.000,-- und S 54.000,--, das sind zusammen S 398.250,--. zuzuweisen ist. Die S*** V***-KÖFLACH meldete den vollen Betrag von S 398.250,-- an. Die betreibende Partei R*** L*** ST.J*** erhob Widerspr... mehr lesen...
Norm: EO §215EO §216 IEO §224
Rechtssatz: An den Meistbots- und Fruktifikatszinsen nimmt ein Pfandgläubiger nicht teil, wenn seine Forderung derzeit nicht bar zu berichtigen ist, nicht "tatsächlich zur Auszahlung gelangt" (Zuweisung nach § 224 Abs 2 EO). Entscheidungstexte 3 Ob 4/86 Entscheidungstext OGH 18.06.1986 3 Ob 4/86 E... mehr lesen...
Begründung: Ob der noch nicht versteigerten Liegenschaft EZ.73 Katastralgemeinde Rehberg als Haupteinlage und den am 9.Juli 1984 versteigerten Liegenschaften EZ.76, 89, 90, 91 und 541 und den ebenfalls noch nicht versteigerten Liegenschaften EZ.92 und 498 und der schon verwerteten Liegenschaft EZ.804 derselben Katastralgemeinde ist im jeweils besten Rang auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 12.August 1955 das Simultanpfandrecht für einen Kredithöchstbetrag von S 5,400.000,-- ... mehr lesen...
Norm: EO §224
Rechtssatz: Durch die rechtskräftige Zuweisung erlischt zwar das Höchstbetragspfandrecht, nicht aber ein durch diese Zuweisung nicht getilgter Rest der Forderung aus dem Kreditverhältnis, für den der Gläubiger weiterhin Befriedigung suchen kann. Entscheidungstexte 3 Ob 123/85 Entscheidungstext OGH 28.05.1986 3 Ob 123/85 Veröff: BankArch 1986,633 = JBl 1987,112 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Tagsatzung des BG Schwechat vom 20.8.1984, E 27/82, über die Verteilung des Meistbots der am 8.9.1983 um 4,300.000,--- S zugeschlagenen Liegenschaft EZ 1347 KG Himberg erhob der Kläger, für dessen vollstreckbare Forderung von 31.812,60 S samt 8,5 % Zinsen seit 1.10.1978 und Kosten von 1.516,16 S unter CLNR 27 und für dessen vollstreckbare Forderung von 119.575,44 S samt 8,5 % Zinsen seit 1.10.1978 und Kosten von 36.611,79 S und 4.627,70 S unter CLNR 31 ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVDEO §210 IVEEO §210 VBEO §224GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Bei einer Maximalhypothek ist es nicht nötig, daß der Kreditgeber in der Anmeldung anführt, daß seine Gesamtforderung teilweise kurzfristig auf den Bürgen übergegangen war und dann unmittelbar anschließend an diesen gesetzlichen Übergang der Forderung wieder ihm zurückgefallen war. Entscheidungstexte 3 Ob 19/86 Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährte dem Kläger Hermann S*** mit Kreditvertrag vom 20./21.März 1973 (Beilage 7) einen Kredit von S 600.000,--. Zur Sicherung bestellte der Kläger einerseits seine Liegenschaft EZ 553 KG Deutschfeistritz zum Pfand, auf der auf Grund des Pfandbestellungsangebotes vom 20.März 1973 und des Annahmeschreibens vom 21.März 1973 zugunsten der beklagten Partei zu COZ 2 (bester bücherlicher Rang) ein Höchstbetragspfandrecht von S 700.000,-- nebst ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVBEO §210 IVEEO §210 VBEO §211EO §224
Rechtssatz: Für die Zuweisung im Rahmen einer Höchstbetragshypothek folgende Grundsätze: 1.) Eine Zuweisung durch sofortige Ausfolgung aus dem Meistbot erfolgt nur, wenn spätestens bei der Verteilungstagsatzung der Bestand der gesicherten Forderung in einer bestimmten Höhe nachgewiesen wird. 2.) Meldet der Gläubiger seine Forderung überhaupt nicht an, oder ist seine Anmeldung samt ... mehr lesen...