Begründung: Am 1. Juni 2007 nahm das Erstgericht ein für die zunächst am 25. April 2007 versteigerte Liegenschaft des Verpflichteten abgegebenes Überbot an. Am 4. September 2007 fand die Verteilungstagsatzung statt. Im Lastenblatt der versteigerten Liegenschaft ist unter C-LNR 4a aufgrund des zwischen dem Verpflichteten und dem Reallastberechtigten (seinem Vater) am 9. Jänner 1991 abgeschlossenen Übergabsvertrags - in dem sich der Übernehmer (nun Verpflichteter) der Liegenschaft m... mehr lesen...
Begründung: Der Masseverwalter beantragte unter Vorlage eines Genehmigungsbeschlusses des Gläubigerausschusses beim Erstgericht am 24. 7. 2006 die Genehmigung eines Kaufvertrages, mit der eine Liegenschaft des Gemeinschuldners an den nunmehrigen Rechtsmittelwerber verkauft werden sollte. Dieser Kaufvertrag wurde unter einem „Genehmigungsvorbehalt" geschlossen, wonach der Vertrag zu seiner Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Gläubigerausschusses und des Konkursgerichtes im Sinne d... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 22./23. 6. 2005 veräußerte der Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der grundbücherlichen Eigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaften diese an die Antragstellerin. Dieser Kaufvertrag wurde vom Konkursgericht rechtskräftig genehmigt. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte die Antragstellerin, auf Grund dieses Kaufvertrages, mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 4. 7. 2005 zu 23 S 88/04t genehmigt, der Amtsbestätig... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit sich der Beklagte dagegen wendet, dass in der Berufungsverhandlung eine weitere Beweisaufnahme hinsichtlich einer Sachverhaltsdarstellung in einem Strafverfahren nicht vorgenommen wurde und geltend macht, dass aus dieser die Feststellung zur mangelnden Kenntnis der beklagten Partei über die Unrichtigkeit der Quartalsausweise widerlegt hätte werden können, ist er schon darauf zu verweisen, dass die Berufung eine Bekäm... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs2 IIIg
Rechtssatz: Der Begriff "Prozesskosten" in § 216 Abs 2 EO bezieht sich nicht auf die Kosten eines Anfechtungsprozesses, sondern nur auf jene Kosten, die im Titelprozess gegen den Primärschuldner aufgewendet und gerichtlich bestimmt wurden. Entscheidungstexte 3 Ob 186/02b Entscheidungstext OGH 18.07.2002 3 Ob 186/02b ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde mit rechtskräftigem Urteil des LGZ Wien vom 6. 4 1999 als Beklagte eines Verfahrens nach der AnfO schuldig erkannt, dem nunmehrigen beklagten Masseverwalter 508.918,40 S samt 9,75 % Zinsen seit 9. 3. 1994 und 17.720,37 S an Kosten sowie die mit 144.628,20 S bestimmten Prozesskosten bei sonstiger Exekution in die vormals ihrem Onkel (Schuldner des Anfechtungsgläubigers) gehörende und der Klägerin geschenkten Liegenschaft - ungeachtet des zu d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nunmehrige Gemeinschuldner (in der Folge: Gemeinschuldner) war ab 1993 für ein Unternehmen des Beklagten tätig. Er war außerdem persönlich haftender Gesellschafter einer im selben Gebäude untergebrachten OEG. Über das Vermögen dieser OEG wurde mit Beschluss vom 25. 3. 1997 der Konkurs eröffnet, der am 16. 2. 1999 mangels Kostendeckung gemäß § 166 KO aufgehoben wurde. Der Gemeinschuldner, dessen Verbindlichkeiten überwiegend aus seiner persönlichen Haftung f... mehr lesen...
Begründung: Die Ehegattin des Klägers kaufte unter Inanspruchnahme eines bereits 1982 pfandrechtlich sichergestellten Darlehens einer Sparkasse (später Bank AG, hier nur Sparkasse), wofür der Kläger die Mithaftung übernommen hatte, eine Liegenschaft, auf der ein nur zum Teil ausgebautes, nie parifiziertes Wohn- und Geschäftshaus errichtet wurde. Für die Wohnungen im Anbau gab es nicht einmal eine Baubewilligung, so dass auch kein Parifizierungsgutachten erstellt werden konnte; es ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger betreiben - als Ehegatten gemeinsam - seit 1970 den Campingplatz "B*****" in S*****. Die betreffende Liegenschaft gehörte der Mutter des Klägers Maria N*****, die mit diesem im Jahr 1970 übereinkam, dass er den Campingplatz bis zu ihrem Ableben unentgeltlich betreiben könne. Die Beklagte ist eine von mehreren Schwestern des Erstklägers. Ihr wurde mit Übergabsvertrag vom 30. 10. 1978 (ua) die betreffende Liegenschaft von der Mutter auf den Todesfall hin ü... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs2 IIIhEO §216 Abs2 IKO §117KO §120 Abs2
Rechtssatz: Als Tag der Erteilung des Zuschlags ist bei der freihändigen Veräußerung im Konkurs der Tag der konkursgerichtlichen Genehmigung des Kaufvertrags anzusehen. Entscheidungstexte 8 Ob 271/00m Entscheidungstext OGH 11.06.2001 8 Ob 271/00m Veröff: SZ 74/104 8 Ob 132/02y... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 6.5.1992 der Konkurs eröffnet wurde, war Eigentümerin einer Liegenschaft, ob derer folgende Pfandrechte verbüchert waren: a) unter L-NR 2a und b auf Grund des Kaufvertrags vom 30.11.1978 zu Gunsten der Aurelia S***** das Pfandrecht für die Forderung von S 27 Mio samt 12 % Verzugszinsen und einer Nebengebührensicherstellung von S 5 Mio; b) unter C-LNR 2e bis l die Übertragung des Pfandrechts hinsichtlich Forderungen vo... mehr lesen...
Begründung: Die beiden verpflichteten Parteien waren Alleineigentümer je einer Liegenschaft, welche beide (in Parzellengruppen, welche teilweise Grundstücke aus beiden Liegenschaften umfassten) im gegenständlichen Zwangsversteigerungsverfahrens versteigert wurden. Zwei Parzellengruppen wurden der führenden betreibenden Partei als Meistbieterin zugeschlagen, darunter auch die Bauflächen mit dem Haus, in dem nach der Aktenlage auch die Zweitverpflichtete wohnt. Zwei Parzellengrupp... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs2 IIIhGBG §14GBG §16GBG §17GBG §53
Rechtssatz: Wird bei Ausnutzung einer Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung mit einem Höchstbetrag nur das Kapital einer Festbetragshypothek um eine Nebengebührensicherstellung im Rahmen der Rangordnung, die vertraglichen Zinsen, Verzugszinsen und Zinseszinsen aber im laufenden Rang einverleibt, genießen zwar die Prozeßkosten und Exekutionskosten den gleichen Rang wie das Kapital nicht... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots für die am 4.5.1995 den Erstehern Josef R***** und Andrea R***** um S 5,350.000,-- zugeschlagene Liegenschaft EZ 440 GB ***** E*****. Im Grundbuch sind für die erstbetreibende Partei R***** GmbH in CLNr 9 aufgrund von Schuldschein und Pfandurkunde vom 28.12.1989 ein Pfandrecht von S 1,575.000,-- mit einer Nebengebührensicherstellung von S 393.000,-- je im Rang der zu CLNr 2 eingetragenen Rangordnung für ein Pfandrecht im ... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs2 IIIg
Rechtssatz: Bei der Verteilung der Verteilungsmasse im Zwangsversteigerungsverfahren genießen die gerichtlich bestimmten Prozeßkosten und Exekutionskosten, die durch die Geltendmachung eines der in § 216 Abs. 1 Z 2 bis 4 EO angeführten Ansprüche entstanden sind, gemäß § 216 Abs. 2 EO den gleichen Rang mit dem Kapital. Entscheidungstexte 3 Ob 98/92 Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin sowie Johann M*** und Brigitta M*** errichteten am 20./23. Oktober 1989 eine Pfandurkunde folgenden wesentlichen Inhaltes: 1. Die Antragstellerin hat Johann und Brigitta M*** ein Darlehen von restlich S 141.000,-- gewährt. 2. Zur Sicherstellung des Darlehenskapitals samt Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen sowie aller im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung übernommenen Verbindlichkeiten verpfänden Johann M*** und Brigitta M*** der Antragstellerin ... mehr lesen...
Begründung: Am 7.5.1985 wurde die im Eigentum des Otto M*** stehende Liegenschaft EZ 151 II KG Radfeld dem Ersteher Franz A*** um das Meistbot von 16,5 Mill S zugeschlagen. Mit Verteilungsbeschluß des Bezirksgerichtes Rattenberg vom 11.3.1986, E 108/83-141, wurden nicht strittige Vorzugsposten von 17.470 S und 57.042 S, zusammen 74.512 S zugewiesen, ferner in der bücherlichen Rangordnung 1. dem betreibenden Gläubiger Dr.Werner S*** (= beklagte Partei) a... mehr lesen...
Begründung: Für die betreibende Partei sind auf der Liegenschaft EZ 436 der KG Götzens ein Pfandrecht für 170.000 S sA sowie Pfandrechte für Höchstbeträge von 450.000 S und 850.000 S eingetragen. Im Rang nach den beiden zuerst genannten Pfandrechten und im gleichen Rang mit dem zuletzt genannten Pfandrecht wurde das Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten von zwei Berechtigten einverleibt. Die betreibende Partei stellte den Antrag, ihr auf Grund des Versäumungsurteils des Lan... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist Eigentümerin der mit Wohnungseigentum am GR 5 verbundenen 35/2371 Anteile der Liegenschaft EZ 2071 KG Leibnitz. Auf diesen Anteilen ist unter anderem in CLNR 46a auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 3.Dezember 1980 das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 375.000,-- für die betreibende Partei und in CLNR 55a das vertragliche Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten Francesco S*** einverleibt. Die betreibende Partei beantragte, ihr zur He... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs2 IIIh
Rechtssatz: Einer betreibenden Partei ist eine sofortige Exekutionsführung zur Hereinbringung von höheren Vertragszinsen über den Zuschlagstag hinaus ohne Beweis der Höhe eines Ausfalles nicht zu gestatten, wenn der Exekutionstitel darauf gar nicht Bezug nimmt und mit einer Ausfallshaftung auch gar nichts zu tun hat. Entscheidungstexte 3 Ob 131/85 Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei schuldete der beklagten Partei auf Grund eines gewährten Darlehens den Betrag von S 238.810,-- samt 16 % Zinsen seit 16.September 1981, über welche Forderung die beklagte Partei das Versäumungsurteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 15.Oktober 1981, 10 Cg 424/81, erwirkt hatte. Zur Sicherung dieser Forderung war auf der seinerzeit im Eigentum des Klägers stehenden Liegenschaft EZ.287 Katastralgemeinde Laa ein Pfandrecht bis ... mehr lesen...
Norm: EO §211 Abs1EO §216 Abs2 IIIe
Rechtssatz: Daß Ansprüche auf rückständige Reallastleistungen zur Meistbotsverteilungstagsatzung anzumelden sind, weil der Ersteher nur das Bezugsrecht selbst übernimmt und für die wiederkehrenden Leistungen erst vom Tage der Zuschlagserteilung an aufzukommen hat, während eine Befriedigung hinsichtlich der rückständigen Leistungen nur aus dem Meistbot stattfindet, entspricht der ständigen Rechtsprechung des O... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs2 IIIe
Rechtssatz: Für die Zuweisung rückständiger Leistungen aus einer verbücherten Reallast gilt gem § 216 Abs 2 EO, dass nur für die letzten drei Jahre vor dem Tag der Erteilung des Zuschlages der Rang des Bezugsrechtes zusteht. Das bedeutet, dass die Sachhaftung erlischt, wenn die Versteigerung (Zuschlag) nicht innerhalb dreier Jahre durchgeführt wird. Die Einbringung einer Klage auf solche rückständigen Reallastleistungen ... mehr lesen...
Begründung: Am 20.12.1983 wurde u.a. die Liegenschaft EZ 362 Kat.Gem. Predlitz versteigert, bei der in COZ-Zl 6 die Reallast der lebenslänglichen Rente für Siegmunde D einverleibt war. Gegenstand des Verfahrens in dritter Instanz ist nur mehr der Umfang der an diese Reallastberechtigte aus dem Meistbot zuzuweisenden Beträge für rückständige Reallastleistungen. Ab dem Zuschlagstag sind die Ansprüche der Reallastberechtigten von der Ersteherin zu tragen, da diese die Reallast in Anrec... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIiEO §216 Abs2 IIIh
Rechtssatz: Verpflichtet sich der Darlehensnehmer "für den Fall der nicht pünktlichen Zahlung "der Zinsen" zur Leistung von 10 % Verzugszinsen", so ist diese Formulierung im Zweifel dahin zu verstehen, daß die allfälligen rückständigen Zinsen - und nur diese - zu verzinsen sind, weshalb Zinseszinsen vorliegen. Entscheidungstexte 3 Ob 55/82 Entsche... mehr lesen...
Auf der durch kridamäßige Versteigerung nach § 119 KO verwerteten Liegenschaftsanteile des Anton K an der Liegenschaft EZ 1563 KG sind für Darlehensforderungen der G-Bank (im folgenden Rekurswerberin) folgende Pfandrechte einverleibt: In COZ 27/31 für restliche 515 235 S, in COZ 30 für 440 265 S und in COZ 32 für 73 500 S, je samt 7% Zinsen und 8 % Verzugs- und Zinseszinsen sowie einer entsprechenden Nebengebührensicherstellung. Die Rekurswerberin hat ihre Forderungen aus diesen Dar... mehr lesen...
Norm: EO §135EO §216 Abs2 IIIeEO §307 Abs1
Rechtssatz: Das Befriedigungsrecht des betreibenden Gläubigers gemäß § 135 EO erstreckt sich auch auf die von der Exekutionsbewilligung erfaßten länger als drei Jahre rückständigen Zinsen. Entscheidungstexte 3 Ob 162/78 Entscheidungstext OGH 17.01.1979 3 Ob 162/78 SZ 52/8 1 Ob 201/01t ... mehr lesen...