Norm
EO §216 Abs2 IIIhRechtssatz
Als Tag der Erteilung des Zuschlags ist bei der freihändigen Veräußerung im Konkurs der Tag der konkursgerichtlichen Genehmigung des Kaufvertrags anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115420Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008