RS OGH 2002/7/18 3Ob186/02b

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Veröffentlicht am 18.07.2002
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Norm

EO §216 Abs2 IIIg

Rechtssatz

Der Begriff "Prozesskosten" in § 216 Abs 2 EO bezieht sich nicht auf die Kosten eines Anfechtungsprozesses, sondern nur auf jene Kosten, die im Titelprozess gegen den Primärschuldner aufgewendet und gerichtlich bestimmt wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116627

Dokumentnummer

JJR_20020718_OGH0002_0030OB00186_02B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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