Die betreibende Partei brachte am 7. April 1977 einen Übernahmsantrag (§ 200 Z. 1 EO) ein. Ein weiterer Übernahmsantrag wurde am folgenden Tag beim Erstgericht von Josef und Gisela E eingebracht. In letzterem Antrag wurde um 5000 S mehr geboten als im Antrag der betreibenden Partei. Bei der Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung über die beiden Übernahmsanträge erklärte die betreibende Partei, dem Übernahmsantrag des Josef und der Gisela E zu widersprechen, die mit einem wesentlichen... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z1
Rechtssatz: Bei Vorliegen mehrerer Übernahmsanträge wird derjenige zu genehmigen sein, der das günstige Anbot enthält. Dieses wird in der Regel das höchste sein. Es darf demnach kein Übernahmsantrag genehmigt werden, der von einem nach den Bestimmungen des § 200 Z 1 EO hiezu Berechtigten abgelehnt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 86/77 Entscheidungstext OGH 13.09.19... mehr lesen...
Die betreibende Partei brachte am 7. April 1977 einen Übernahmsantrag (§ 200 Z. 1 EO) ein. Ein weiterer Übernahmsantrag wurde am folgenden Tag beim Erstgericht von Josef und Gisela E eingebracht. In letzterem Antrag wurde um 5000 S mehr geboten als im Antrag der betreibenden Partei. Bei der Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung über die beiden Übernahmsanträge erklärte die betreibende Partei, dem Übernahmsantrag des Josef und der Gisela E zu widersprechen, die mit einem wesentlichen... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z1
Rechtssatz: Bei Vorliegen mehrerer Übernahmsanträge wird derjenige zu genehmigen sein, der das günstige Anbot enthält. Dieses wird in der Regel das höchste sein. Es darf demnach kein Übernahmsantrag genehmigt werden, der von einem nach den Bestimmungen des § 200 Z 1 EO hiezu Berechtigten abgelehnt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 86/77 Entscheidungstext OGH 13.09.19... mehr lesen...
Norm: EO §200EO §206 Abs1
Rechtssatz: Bei einer Mehrheit von Verpflichteten kann im Regelfall nur jeder Verpflichtete die Einstellung, Einschränkung oder Aufschiebung der gegen ihn gerichteten Exekution beantragen, nicht aber auch der gegen andere Verpflichtete gerichteten Exekutionen. Entscheidungstexte 3 Ob 14/76 Entscheidungstext OGH 27.04.1976 3 Ob 14/76 ... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z1
Rechtssatz: Sowohl für die Entscheidung über den Übernahmsantrag als auch für das Rekursrecht des Übernahmswerbers ist es unerheblich, ob der dem Übernahmsantrag widersprechende Hypothekargläubiger im Falle einer Versteigerung mit seinen Ansprüchen zum Zuge käme. Entscheidungstexte 3 Ob 178/75 Entscheidungstext OGH 02.09.1975 3 Ob 178/75 ... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z1
Rechtssatz: Bei der Verhandlung über den Übernahmsantrag ist lediglich festzustellen, ob die Ansprüche der auf das Meistbot gewiesenen Personen im Übernahmspreis volle Deckung finden. Es ist jedoch nicht zu prüfen, ob dies auch bei einer Versteigerung der Fall wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 178/75 Entscheidungstext OGH 02.09.1975 3 Ob 178/75 ... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z1
Rechtssatz: Sowohl für die Entscheidung über den Übernahmsantrag als auch für das Rekursrecht des Übernahmswerbers ist es unerheblich, ob der dem Übernahmsantrag widersprechende Hypothekargläubiger im Falle einer Versteigerung mit seinen Ansprüchen zum Zuge käme. Entscheidungstexte 3 Ob 178/75 Entscheidungstext OGH 02.09.1975 3 Ob 178/75 ... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z1
Rechtssatz: Bei der Verhandlung über den Übernahmsantrag ist lediglich festzustellen, ob die Ansprüche der auf das Meistbot gewiesenen Personen im Übernahmspreis volle Deckung finden. Es ist jedoch nicht zu prüfen, ob dies auch bei einer Versteigerung der Fall wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 178/75 Entscheidungstext OGH 02.09.1975 3 Ob 178/75 ... mehr lesen...
Auf Grund des Versäumungsurteiles des Landesgerichtes 1 wurde der betreibenden Gläubigerin mit Beschluß des Erstgerichtes vom 31. Jänner 1973, E 1/73-2, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 169.415.19 S samt Anhang die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 243 II KG P bewilligt. Die betreibende Gläubigerin trat dem zugunsten der Firma T zu E 19/72 eingeleiteten Zwangsversteigerungsverfahren bei. Am 30. Mai 1973 wurde die Zwangsversteigerung E 19/72 gemäß § 200 Z 3 EO... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z3EO §205 Abs1EO §207 Abs1EO §208 Abs1
Rechtssatz: Das Unterbleiben der im § 205 Abs 1 EO zwingend vorgeschriebenen Verständigung der betreibenden Gläubigerin von den ihr nach § 208 Abs 1 EO zustehenden Befugnissen hemmt nicht den Beginn der Frist des § 207 Abs 1 EO, da das Gesetz eine solche Sanktion nicht enthält. Die im Gesetz nicht vorgesehene und überflüssige Aufnahme des Beisatzes "unter Aufrechterhaltung des Pfandrechtes" i... mehr lesen...
Auf Grund des Versäumungsurteiles des Landesgerichtes 1 wurde der betreibenden Gläubigerin mit Beschluß des Erstgerichtes vom 31. Jänner 1973, E 1/73-2, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 169.415.19 S samt Anhang die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 243 II KG P bewilligt. Die betreibende Gläubigerin trat dem zugunsten der Firma T zu E 19/72 eingeleiteten Zwangsversteigerungsverfahren bei. Am 30. Mai 1973 wurde die Zwangsversteigerung E 19/72 gemäß § 200 Z 3 EO... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z3EO §205 Abs1EO §207 Abs1EO §208 Abs1
Rechtssatz: Das Unterbleiben der im § 205 Abs 1 EO zwingend vorgeschriebenen Verständigung der betreibenden Gläubigerin von den ihr nach § 208 Abs 1 EO zustehenden Befugnissen hemmt nicht den Beginn der Frist des § 207 Abs 1 EO, da das Gesetz eine solche Sanktion nicht enthält. Die im Gesetz nicht vorgesehene und überflüssige Aufnahme des Beisatzes "unter Aufrechterhaltung des Pfandrechtes" i... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z3EO §282
Rechtssatz: Durch die Einstellung des Verkaufsverfahrens nach §§ 200 Z 3, 282 EO werden sämtliche im betreffenden Exekutionsverfahren zur Durchführung des Verwertungsverfahrens (Verkaufes) bereits bewilligten Anordnungen aufgehoben und alle noch unerledigten Verwertungsanträge gegenstandslos. Entscheidungstexte 3 Ob 136/73 Entscheidungstext OGH 28.08.1973 3 ... mehr lesen...
Norm: EO §65 CEO §200 Z3EO §280 Abs2
Rechtssatz: Beschlüsse auf Einstellung des Verkaufsverfahrens sind nur dann anfechtbar, wenn sie bereits formell nicht durch § 280 Abs 2 EO gedeckt und daher vom Rechtsmittelausschluß des 6. Satzes dieser Gesetzesstelle nicht erfaßt sind, hingegen trotz Fehlerhaftigkeit unanfechtbar und rechtswirksam - also eine Verwertung innerhalb der Frist des § 200 Z 3 EO ausgeschlossen - wenn sie formell als Beschlußfas... mehr lesen...
Norm: EO §65 EEO §200 Z3EO §282ZPO §514 B
Rechtssatz: Kein Rechtsschutzinteresse des betreibenden Gläubigers an der Abweisung eines Verwertungsantrages, selbst wenn das Verkaufsverfahren erst nach der Einbringung des Rekurses eingestellt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 136/73 Entscheidungstext OGH 28.08.1973 3 Ob 136/73 European Case ... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z3EO §280 Abs2
Rechtssatz: Die deklarative, also feststellende Bedeutung eines Einstellungsbeschlusses (§ 280 Abs 2 4. Satz EO) manifestiert die einhellige Auffassung, daß die 6-Monatefrist des § 200 Z 3 EO nicht mit dem Einstellungsbeschluß, sondern mit Fristlauf zu laufen beginnt (vgl Heller-Berger-Stix 1842, Knapp in ÖJZ 1955,439 f). Entscheidungstexte 3 Ob 137/73 Ents... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z3EO §282
Rechtssatz: Durch die Einstellung des Verkaufsverfahrens nach §§ 200 Z 3, 282 EO werden sämtliche im betreffenden Exekutionsverfahren zur Durchführung des Verwertungsverfahrens (Verkaufes) bereits bewilligten Anordnungen aufgehoben und alle noch unerledigten Verwertungsanträge gegenstandslos. Entscheidungstexte 3 Ob 136/73 Entscheidungstext OGH 28.08.1973 3 ... mehr lesen...
Norm: EO §65 CEO §200 Z3EO §280 Abs2
Rechtssatz: Beschlüsse auf Einstellung des Verkaufsverfahrens sind nur dann anfechtbar, wenn sie bereits formell nicht durch § 280 Abs 2 EO gedeckt und daher vom Rechtsmittelausschluß des 6. Satzes dieser Gesetzesstelle nicht erfaßt sind, hingegen trotz Fehlerhaftigkeit unanfechtbar und rechtswirksam - also eine Verwertung innerhalb der Frist des § 200 Z 3 EO ausgeschlossen - wenn sie formell als Beschlußfas... mehr lesen...
Norm: EO §65 EEO §200 Z3EO §282ZPO §514 B
Rechtssatz: Kein Rechtsschutzinteresse des betreibenden Gläubigers an der Abweisung eines Verwertungsantrages, selbst wenn das Verkaufsverfahren erst nach der Einbringung des Rekurses eingestellt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 136/73 Entscheidungstext OGH 28.08.1973 3 Ob 136/73 European Case ... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z3EO §280 Abs2
Rechtssatz: Die deklarative, also feststellende Bedeutung eines Einstellungsbeschlusses (§ 280 Abs 2 4. Satz EO) manifestiert die einhellige Auffassung, daß die 6-Monatefrist des § 200 Z 3 EO nicht mit dem Einstellungsbeschluß, sondern mit Fristlauf zu laufen beginnt (vgl Heller-Berger-Stix 1842, Knapp in ÖJZ 1955,439 f). Entscheidungstexte 3 Ob 137/73 Ents... mehr lesen...
Norm: EO §142EO §200 Z1EO §204
Rechtssatz: Zur Überprüfbarkeit eines Übernahmsantrages bedarf es einer Ermittlung und Feststellung des Schätzwertes. Entscheidungstexte 3 Ob 137/72 Entscheidungstext OGH 07.12.1972 3 Ob 137/72 RPflSlgE 1974/125 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0002710 ... mehr lesen...
Norm: EO §142EO §200 Z1EO §204
Rechtssatz: Zur Überprüfbarkeit eines Übernahmsantrages bedarf es einer Ermittlung und Feststellung des Schätzwertes. Entscheidungstexte 3 Ob 137/72 Entscheidungstext OGH 07.12.1972 3 Ob 137/72 RPflSlgE 1974/125 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0002710 ... mehr lesen...
Norm: EO §16EO §200 Z3EO §46
Rechtssatz: Das Exekutionsverfahren hat, sofern nicht einer der im Gesetz erschöpfend angeführten Ausnahmefälle vorliegt, ohne Unterbrechung seinen Fortgang zu nehmen. Nur durch einen dem Gesetz entsprechenden Einstellungsantrag kann ein betreibender Gläubiger die Aufhebung der Exekution herbeiführen, nicht jedoch durch weniger weitgehende Erklärungen, etwa durch die Äußerung, mit der Absetzung des Verkaufstermins o... mehr lesen...
Norm: EO §16EO §200 Z3EO §46
Rechtssatz: Das Exekutionsverfahren hat, sofern nicht einer der im Gesetz erschöpfend angeführten Ausnahmefälle vorliegt, ohne Unterbrechung seinen Fortgang zu nehmen. Nur durch einen dem Gesetz entsprechenden Einstellungsantrag kann ein betreibender Gläubiger die Aufhebung der Exekution herbeiführen, nicht jedoch durch weniger weitgehende Erklärungen, etwa durch die Äußerung, mit der Absetzung des Verkaufstermins o... mehr lesen...
Mit Versäumungsurteil des LG Linz wurde Franz S schuldig erkannt, den nunmehrigen Beklagten den Betrag von S 21.666.- sA zu bezahlen. Sie erwirkten mit Beschluß des BG Urfahr-Umgebung vom 21. 4. 1969 die Bewilligung der Fahrnisexekution, die am 6. 5. 1969 durch Anschlußpfändung vollzogen wurde. Unter Berücksichtigung eines am 26. 8. 1969 geleisteten Betrages von S 9969.- meldeten sie ihre Restforderung von S 14.876.71 zur Verteilung an. Mit Verteilungsbeschluß vom 26. 2. 1970 wurde ih... mehr lesen...
Bei der am 23. Jänner 1970 in der Auktionshalle des EG Wien stattgefundenen Versteigerung von Fahrnissen, deren Überstellung dorthin von dem als Exekutionsgericht einschreitenden Erstgericht auf Antrag der betreibenden Gläubigerin bewilligt worden war, konnte eine Reihe von Pfandgegenständen mangels eines Interessenten nicht verkauft werden, weshalb hinsichtlich derselben mit erstgerichtlichem Beschluß vom 25. Februar 1970 das Verkaufsverfahren gemäß § 200 Z 3/§ 282 EO eingestellt wur... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z1EO §294 K
Rechtssatz: Erklärt A, die von ihm gemäß § 200 Z 1 EO erlegte Sicherheit dem B zur Verfügung zu stellen, wenn dessen Übernahmsantrag stattgegeben wird, so bleibt A im Falle der Zurückweisung des Übernahmsantrages des B über die Sicherheit verfügungsberechtigt. Die Sicherheit ist daher A auszufolgen. Ein Gläubiger des B kann nicht darauf Exekution führen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z1EO §294 K
Rechtssatz: Erklärt A, die von ihm gemäß § 200 Z 1 EO erlegte Sicherheit dem B zur Verfügung zu stellen, wenn dessen Übernahmsantrag stattgegeben wird, so bleibt A im Falle der Zurückweisung des Übernahmsantrages des B über die Sicherheit verfügungsberechtigt. Die Sicherheit ist daher A auszufolgen. Ein Gläubiger des B kann nicht darauf Exekution führen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §36 AdEO §200 Z3
Rechtssatz: Die Gesetzwidrigkeit der Bewilligung der Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens, weil in im § 200 Z 3 EO genannte Frist noch nicht abgelaufen ist, kann nicht mit Klage nach § 36 EO geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 121/67 Entscheidungstext OGH 29.09.1967 3 Ob 121/67 European ... mehr lesen...