Norm
EO §200 Z1Rechtssatz
Bei der Verhandlung über den Übernahmsantrag ist lediglich festzustellen, ob die Ansprüche der auf das Meistbot gewiesenen Personen im Übernahmspreis volle Deckung finden. Es ist jedoch nicht zu prüfen, ob dies auch bei einer Versteigerung der Fall wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0002960Dokumentnummer
JJR_19750902_OGH0002_0030OB00178_7500000_001