RS OGH 1976/4/27 3Ob14/76

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Veröffentlicht am 27.04.1976
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Norm

EO §200
EO §206 Abs1

Rechtssatz

Bei einer Mehrheit von Verpflichteten kann im Regelfall nur jeder Verpflichtete die Einstellung, Einschränkung oder Aufschiebung der gegen ihn gerichteten Exekution beantragen, nicht aber auch der gegen andere Verpflichtete gerichteten Exekutionen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 14/76
    Entscheidungstext OGH 27.04.1976 3 Ob 14/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0002957

Dokumentnummer

JJR_19760427_OGH0002_0030OB00014_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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