RS OGH 1975/9/2 3Ob178/75

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Veröffentlicht am 02.09.1975
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Norm

EO §200 Z1

Rechtssatz

Sowohl für die Entscheidung über den Übernahmsantrag als auch für das Rekursrecht des Übernahmswerbers ist es unerheblich, ob der dem Übernahmsantrag widersprechende Hypothekargläubiger im Falle einer Versteigerung mit seinen Ansprüchen zum Zuge käme.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 178/75
    Entscheidungstext OGH 02.09.1975 3 Ob 178/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0002971

Dokumentnummer

JJR_19750902_OGH0002_0030OB00178_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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