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23/01 KonkursordnungNorm
EO §1 Z13;Rechtssatz
Der Zahlungsauftrag stellt einen mit Berichtigungsantrag bekämpfbaren Bescheid und Exekutionstitel im Sinne der Exekutionsordnung dar. Durch die Schaffung eines Exekutionstitels wird aber noch nicht darüber entschieden, ob dieser Exekutionstitel während des anhängigen Konkursverfahrens auch vollstreckt werden kann (Hinweis E 19. März 1990, 90/18/0031).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003170237.X04Im RIS seit
27.07.2005Zuletzt aktualisiert am
23.07.2009