RS Vwgh 2005/5/25 2003/17/0237

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Veröffentlicht am 25.05.2005
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Index

23/01 Konkursordnung
23/04 Exekutionsordnung
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

EO §1 Z13;
GEG §6 Abs1;
GEG §7 Abs1;
KO §10;
KO §6;
KO §7;

Rechtssatz

Der Zahlungsauftrag stellt einen mit Berichtigungsantrag bekämpfbaren Bescheid und Exekutionstitel im Sinne der Exekutionsordnung dar. Durch die Schaffung eines Exekutionstitels wird aber noch nicht darüber entschieden, ob dieser Exekutionstitel während des anhängigen Konkursverfahrens auch vollstreckt werden kann (Hinweis E 19. März 1990, 90/18/0031).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003170237.X04

Im RIS seit

27.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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