A) Sachverhalt Die Beschwerdeführerin wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1995 zur Assistenzärztin an der Universitätsklinik für Anästhesie der Universität Graz ernannt. Mit Wirkung vom 1. Jänner 2001 wurde ihr Dienstverhältnis gemäß §§ 176 f BDG 1979 in ein solches auf unbestimmte Zeit umgewandelt. Unbestritten ist, dass die Beschwerdeführerin für Journaldienste eine Journaldienstzulage bezog, jedoch ab 4. Dezember 2002 gemäß § 3 Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes 1979, BGBl. Nr. 221 ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3LE3L E05202010E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof59/04 EU - EWR60/02 Arbeitnehmerschutz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: 11957E119 EWGV Art119;11992E119 EGV Art119;11997E141 EG Art141 Abs1;11997E141 EG Art141 Abs2;11997E234 EG Art234;31975L0117 Entgelts-RL Art1;31992L0085 Arbeitnehmer-RL Sicherheit Gesundheitsschutz 10te Art11 Z1;31992L0085 Arbeitnehmer-RL Sicherheit Gesundheitsschutz 10te Art11 Z2 litb;31992L0085 Arbeitnehmer-RL Sicherhe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im beschwerdegegenständlichen Zeitraum (1995) wurde sie an der österreichischen Botschaft in Moskau (in der Folge kurz: Botschaft) verwendet. Die Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist dem hg. Erkenntnis vom 27. September 2005, Zl. 2000/12/0062, zu entnehmen. Daraus ist festzuhalten, dass die Beschwerdeführerin im Hin... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a idF 1966/109;GehG 1956 §21 Abs5 idF 1992/314;MSchG 1979 §14 idF 1995/434;MSchG 1979 §3 Abs1;MSchG 1979 §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im hg. Erkenntnis vom 29. September 1999, Zl. 98/12/0140, VwSlg 15240 A/1999 (Folgeerkenntnisse: vom 19. Dezember 2000, Zl. 2000/12/0245, und vom 9. April 2002, Zl. 2001/06/0168) dargelegt, ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse hat mit Bescheid vom 22. Dezember 1997 festgestellt, "daß die per 1.9.1997 von der (Zweitmitbeteiligten) als Physiotherapeutin zur Pflichtversicherung angemeldete (Erstmitbeteiligte) ab 1.9.1997 nicht der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt. Die von der (Zweitmitbeteiligten) per 1.9.1997 vorgenommene Anmeldung der (Erstmitbeteiligten) zur Pflichtversicherung wird daher abgelehnt." In der Begründung: gab die beschwe... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AngG §8 Abs4;MSchG 1979 §14;MSchG 1979 §3 Abs1;MSchG 1979 §5 Abs1;
Rechtssatz: Besteht kein Anspruch auf Wochengeld während der Schutzfristen des § 3 Abs. 1 und des § 5 Abs. 1 MSchG, dann besteht - ungeachtet § 14 MSchG - ein Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 8 Abs. 4 AngG für die Dauer von sechs Wochen ab der Niederkunft (Hinweis OGH 13.4.1988, 9 O... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft. Unbestritten ist, dass die Beschwerdeführerin am 25. Juni 1998 ihrer Dienststelle eine von Dr. C, Facharzt für Gynäkologie, am diesem Tag ausgestellte Bestätigung vorlegte, wonach sie in der 36. Woche gravid sei; voraussichtlicher Geburtstermin sei der 22. Juli 1998. Dieser Bestätigung war - wie den vorgel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §37;DVG 1984 §8 Abs1;MSchG 1979 §5 Abs1 idF 1992/833;
Rechtssatz: Widersprüchliche ärztliche Atteste über die Schwangeschaft und über den in einem der Atteste ausgewiesenen voraussichtlichen - nach der tatsächlichen Entbindung liegenden - Geburtstermin bieten noch keinen Anhaltspunkt dafür, im Rahmen eines amtswegigen Er... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §3 Abs1;MSchG 1979 §3 Abs2;MSchG 1979 §3 Abs4 idF 1992/833;MSchG 1979 §5 Abs1 idF 1992/833;
Rechtssatz: § 5 Abs. 1 zweiter Satz MSchG spricht ausdrücklich von einer Verkürzung der Achtwochenfrist vor der Entbindung, die zu einer Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindung im Ausmaß dieser Verkürzung, höchstens jedoch auf 16 Wochen führt. Davon abweichend sieht ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Botschaftsrätin im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Soweit vorliegendenfalls erheblich, wurde sie an der österreichischen Botschaft in Bonn verwendet. In diesem Zusammenhang richtete die belangte Behörde an die Beschwerdeführerin ein Dienstrechtsmandat vom 24. November 1992, in welchem zunächst eine Feststellung über die Gebührlichkeit eines Gruppenpauschales für Üb... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/02 Arbeitnehmerschutz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art140;GehG 1956 §21 Abs5 idF 1992/314;MSchG 1979 §14 idF 1995/434;MSchG 1979 §3 Abs1;MSchG 1979 §5 Abs1;
Rechtssatz: § 21 Abs 5 GehG erscheint auch nicht deshalb rechtswidrig in Bezug auf höherrangige Rechtsnormen, weil darin nicht eine weitere Ausnahme für den hier gegenständlichen Fall - Dienstverhinderung auf Gr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Jänner 1996 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 29. November 1995 auf Ausstellung einer Arbeitserlaubnis nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 14a Abs. 1 AuslBG abgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde nach Darlegung des Verfahrensverlaufes und der maßgebenden Rechtslage im wesentlichen au... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a Abs1 idF 1992/475;AuslBG §15 Abs1;AuslBG §2 Abs2;MSchG 1979 §15 Abs1;MSchG 1979 §5 Abs1;MSchG 1979 §5 Abs2;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der anrechenbaren Beschäftigungszeiten zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis nach dem AuslBG sind nicht nur solche Zeiten zu berücksichtigen, in denen der Ausländer TATSÄCHLICH de... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberkommissärin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Österreichische Patentamt. Am 21. März 1989 beantragte die Beschwerdeführerin gemäß § 50b BDG 1979 die Herabsetzung ihrer Wochendienstzeit auf die Hälfte, um ihre am 13. Juni 1988 geborene Tochter nach Ablauf des gemäß § 15 des Mutterschutzgesetzes 1979 (MSchG) in Anspruch genommenen Karenzurlaubes betreuen zu können. Mit Bescheid vom 6. Juni 19... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §50b;GehG 1956 §13 Abs10;MSchG 1979 §3 Abs1;MSchG 1979 §5 Abs1;
Rechtssatz: Tritt während der Zeit einer Teilzeitbeschäftigung nach § 50b BDG 1979 infolge einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot nach dem MSchG 1979 ein, stehen der Beamtin gem § 13 Abs 10 GehG für die Zeit des Beschäftigungsverbotes die vollen B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §50b;BDG 1979 §50e;GehG 1956 §13 Abs10;MSchG 1979 §3 Abs1;MSchG 1979 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Tatsache einer abermaligen Schwangerschaft während der Zeit einer Teilzeitbeschäftigung nach § 50b BDG 1979 stellt eine solche neue Tatsache dar, die zu einer nachträglichen Abänderung e... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §162;BDG 1979 §50b;BKUVG §79;GehG 1956 §13 Abs10;GehG 1956 §15 Abs5;MSchG 1979 §14;MSchG 1979 §3 Abs1;MSchG 1979 §5 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 14 MSchG und § 162 ASVG kann wohl der gesetzgeberische Grundgedanke ersehen werden, eine Dienstnehmer... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Am 21. April 1988 brachte die Beschwerdeführerin ihre Tochter Lisa zur Welt. Der ärztlich vorausberechnete Entbindungstermin war der 7. Mai 1988. Die Achtwochenfrist des § 3 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes 1979 (MSchG) war daher um 16 Tage verkürzt. Vom tatsächlichen Tag der Entbindung ausgehend, bestand allerdings während der Achtwochenfrist bereits vorher ein Beschäf... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §5 Abs1;
Rechtssatz: Auf die Tatsache der Beschäftigung der Mutter während des Zeitraumes von acht Wochen vor der Entbindung kann es nach dem Wortlaut und Sinn des Gesetzes nicht ankommen, weil dieses die Verlängerung nur von der Verkürzung der achtwöchigen Schutzfrist vor der Entbindung abhängig macht, um einen Ausgleich für eine durch unrichtige Prognose des Ent... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz69/02 Arbeitsrecht
Norm: MSchG 1979 §3 Abs1;MSchG 1979 §3 Abs3;MSchG 1979 §5 Abs1;Übk Nr103 Mutterschutz;VwRallg;
Rechtssatz: Daß das Übereinkommen der ILO über den Mutterschutz (Nr 103) keine Regelung für den Fall enthält, daß sich die Schutzfrist vor der Entbindung verkürzt, weil diese vor dem angenommenen Zeitpunkt erfolgt, läßt entgegen der Rechtsme... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: B-VG Art7 Abs1;MRK Art14;MSchG 1979 §3 Abs1;MSchG 1979 §3 Abs3;MSchG 1979 §5 Abs1;StGG Art2;
Rechtssatz: Es entspricht durchaus dem Gleichheitsgebot, eine Verkürzung der Schutzfrist vor der Entbindung nach deren vorzeitigem Eintritt durch eine entsprechende Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §3 Abs1;MSchG 1979 §3 Abs3;MSchG 1979 §5 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die wörtlich grammatikalische Auslegung führt ebenso wie die systematische Auslegung der Bestimmung des § 5 Abs 1 3. Satz MSchG zu dem Ergebnis, daß es für die Verlängerung der achtwöchigen Frist nach der Entbindung nur auf das Ausmaß der Verkürzung der Achtwochenfrist ... mehr lesen...