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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
BDG 1979 §50b;Rechtssatz
Tritt während der Zeit einer Teilzeitbeschäftigung nach § 50b BDG 1979 infolge einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot nach dem MSchG 1979 ein, stehen der Beamtin gem § 13 Abs 10 GehG für die Zeit des Beschäftigungsverbotes die vollen Bezüge zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990120326.X03Im RIS seit
16.11.2000