RS Vwgh 1990/4/23 90/12/0090

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Veröffentlicht am 23.04.1990
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

MSchG 1979 §5 Abs1;

Rechtssatz

Auf die Tatsache der Beschäftigung der Mutter während des Zeitraumes von acht Wochen vor der Entbindung kann es nach dem Wortlaut und Sinn des Gesetzes nicht ankommen, weil dieses die

Verlängerung nur von der Verkürzung der achtwöchigen Schutzfrist vor der Entbindung abhängig macht, um einen Ausgleich für eine durch unrichtige Prognose des Entbindungstermines insgesamt verminderte Schutzfrist zu gewährleisten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990120090.X02

Im RIS seit

27.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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