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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
MSchG 1979 §5 Abs1;Rechtssatz
Auf die Tatsache der Beschäftigung der Mutter während des Zeitraumes von acht Wochen vor der Entbindung kann es nach dem Wortlaut und Sinn des Gesetzes nicht ankommen, weil dieses die
Verlängerung nur von der Verkürzung der achtwöchigen Schutzfrist vor der Entbindung abhängig macht, um einen Ausgleich für eine durch unrichtige Prognose des Entbindungstermines insgesamt verminderte Schutzfrist zu gewährleisten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990120090.X02Im RIS seit
27.11.2001