Index
60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
ASVG §162;Rechtssatz
Aus § 14 MSchG und § 162 ASVG kann wohl der gesetzgeberische Grundgedanke ersehen werden, eine Dienstnehmerin soll durch die Mutterschaft keinen Entgeltverlust erleiden. Dieser Gedanke erscheint zwar im GehG im Hinblick auf die im § 15 Abs 5 zweiter Satz getroffene Regelung - danach ruhen pauschalierte Nebengebühren in diesem Fall - nicht voll verwirklicht, doch stehen den Beamten erhöhte Leistungen auf sozialversicherungsrechtlichem Gebiet gegenüber
(Hinweis E 12.2.1979, 2854/77, VwSlg 9767 A/1979).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990120326.X01Im RIS seit
16.11.2000