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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Widersprüchliche ärztliche Atteste über die Schwangeschaft und über den in einem der Atteste ausgewiesenen voraussichtlichen - nach der tatsächlichen Entbindung liegenden - Geburtstermin bieten noch keinen Anhaltspunkt dafür, im Rahmen eines amtswegigen Ermittlungsverfahrens die Frage einer allfälligen Frühgeburt - im Hinblick auf die damit verbundene Verlängerung der Schutzfrist - zu prüfen.
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998120238.X02Im RIS seit
21.05.2002