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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
MSchG 1979 §3 Abs1;Rechtssatz
Daß das Übereinkommen der ILO über den Mutterschutz (Nr 103) keine Regelung für den Fall enthält, daß sich die Schutzfrist vor der Entbindung verkürzt, weil diese vor dem angenommenen Zeitpunkt erfolgt, läßt entgegen der Rechtsmeinung des OGH noch nicht den Schluß zu, es verbiete sich nicht, den wegen Krankheit der Frau gebührenden Urlaub auf die Mindestdauer des Mutterschaftsurlaubes anzurechnen. Eine solche Auslegung widerspräche wohl dem offenbaren Schutzgedanken des Übereinkommens, der Mutter jedenfalls und unabhängig von allfälliger Krankheit einen besonderen Mutterschaftsurlaub zu gewährleisten (Hinweis OGH 4.7.1989, 10 Ob S181/89).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990120090.X03Im RIS seit
27.11.2001