RS Vwgh 1998/10/21 96/09/0078

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Veröffentlicht am 21.10.1998
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §14a Abs1 idF 1992/475;
AuslBG §15 Abs1;
AuslBG §2 Abs2;
MSchG 1979 §15 Abs1;
MSchG 1979 §5 Abs1;
MSchG 1979 §5 Abs2;

Rechtssatz

Bei Beurteilung der anrechenbaren Beschäftigungszeiten zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis nach dem AuslBG sind nicht nur solche Zeiten zu berücksichtigen, in denen der Ausländer TATSÄCHLICH der Arbeit beim Arbeitgeber nachgeht. Karenzurlaubszeiten nach dem MSCHG 1979 innerhalb eines Dienstverhältnisses sind daher als anrechenbare Beschäftigungszeiten anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996090078.X01

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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