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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
AuslBG §14a Abs1 idF 1992/475;Rechtssatz
Bei Beurteilung der anrechenbaren Beschäftigungszeiten zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis nach dem AuslBG sind nicht nur solche Zeiten zu berücksichtigen, in denen der Ausländer TATSÄCHLICH der Arbeit beim Arbeitgeber nachgeht. Karenzurlaubszeiten nach dem MSCHG 1979 innerhalb eines Dienstverhältnisses sind daher als anrechenbare Beschäftigungszeiten anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090078.X01Im RIS seit
18.02.2002