Norm: DHG §6
Rechtssatz: Fügt ein Dienstnehmer seinem Dienstgeber anlässlich seiner Dienstleistung einen Schaden zu, so wird der für die Anwendbarkeit des DHG geforderte Zusammenhang zwischen der Schadenszufügung und der Dienstleistung nicht dadurch aufgehoben, dass ein erlaubtes, übliches oder sozialadäquates Verhalten (hier: Rauchen), das mit der eigentlichen Dienstleistung unmittelbar nichts zu tun hat, als unmittelbare Schadensursache anzus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war als Angestellter für eine GmbH tätig und arbeitete am 12. 3. 2002 für diese Angebote in deren Büroräumen aus. Ihm war das Rauchen während der Dienstverrichtung grundsätzlich gestattet. Die letzte von drei Zigaretten rauchte er an diesem Nachmittag um ca 17:30 Uhr. Um ca 17:50 Uhr verließ er das Büro. Kurz danach brach ein Brand aus, der zu erheblichem Sachschaden im Vermögen seines Dienstgebers führte. Die Klägerin leistete als Sachversicherer a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1952 geborene Kläger war ab 1973 bei der C***** AG (in der Folge immer: Dienstgeber) als Croupier beschäftigt. Während des Dienstverhältnisses kam es öfters zu Problemen wegen mangelnder Dienstauffassung des Klägers, wie zB Zuspätkommen, mangelnde Dienstleistungsbereitschaft und Alkoholgenuss. In einem Gespräch zwischen dem Kläger und dem örtlichen Direktor des Dienstgebers in Salzburg im Juni 1999, bei dem auch der Betriebsratsvorsitzende des Angestellten... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde 1990 bei einem Verkehrsunfall, an dem auch ein bei der Beklagten haftpflichtversicherter PKW beteiligt war, verletzt. In einem seit 1995 rechtskräftig beendeten Vorprozess wurde ihm ausgehend von einer Verschuldensteilung von 2 : 1 zu seinen Lasten ein Betrag von S 75.131,90 zugesprochen; sein Feststellungsbegehren wurde abgewiesen, weil künftige Schäden nicht zu erwarten seien. Nunmehr begehrt der Kläger in seiner am 13. 4. 2001 eingebrachten Klage ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Aufrechnungsvereinbarung zwischen den Streitteilen zutreffend nur im Sinne des § 2 DHG als wirksam angesehen. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Aufrechnungsvereinbarung zwischen den Streitteilen zutreffend nur im Sinne des Paragraph 2, DHG als wirksam angesehen. Es reicht... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014DHG §6
Rechtssatz: Für Ansprüche nach § 1014 ABGB gilt § 6 DHG nicht; auch eine analoge Anwendung scheidet aus. Entscheidungstexte 9 ObA 184/95 Entscheidungstext OGH 08.11.1995 9 ObA 184/95 Veröff: SZ 68/212 8 ObA 15/97g Entscheidungstext OGH 13.03.1997 8 ObA 15/97g ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da sich der Beklagte im Verfahren erster Instanz auf die Verfallsbestimmungen des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs (im folgenden: KV) berufen hat, hatte sowohl das Erstgericht als auch das Berufungsgericht gemäß § 43 Abs 3 ASGG den Inhalt dieser
Norm: von Amts wegen zu ermitteln. Da die rechtliche Beurteilung des B... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith und Dr.Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Peter Scheuch und Eduard Giffinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ö***** W***** KG, ***** vertreten durch *****, Rechtsanwälte ***** wider d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Peter Scheuch und Eduard Giffinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei I*****versicherungs AG, ***** vertreten durch *****, Rechtsanwalt ***** wid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu Punkt I. des Spruches: Rechtliche Beurteilung Soweit sich die - insoweit als Rekurs zu behandelnde - Revision gegen den Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes richtet (die beklagte und widerklagende Partei) - im folgenden beklagte Partei - beantragte auch eine Sachentscheidung im Sinne einer Abweisung des Begehrens der klagenden und widerbeklagten Partei - im folgenden klagende Partei), ist unzulässig, da das Berufungsgericht kein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war beim Kläger als Kraftfahrer beschäftigt. Er wurde am 1. April 1986 wegen Verdachts der Veruntreuung entlassen. Mit Bescheid des Einigungsamtes Graz vom 10. Dezember 1986 wurde zu dieser Entlassung nachträglich die Zustimmung erteilt, weil der Beklagte - der Mitglied des Arbeiterbetriebsrates war - mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 2. Dezember 1986, 3b E Vr 9600/86-21 des Vergehens der Veruntreuung nach § 3... mehr lesen...
Norm: DHG §6
Rechtssatz: Voraussetzungen für die Annahme eines minderen Grades des Versehens eines Arbeitnehmers (Ermöglichen der Entwendung eines unversperrbaren und ohne Zündschlüssel in Betrieb zu setzenden Bootes). Entscheidungstexte 9 ObA 18/88 Entscheidungstext OGH 16.03.1988 9 ObA 18/88 Veröff: Arb 10734 European Case Law... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und Anton R*** sind zu 35 % und 65 % Miteigentümer einer Segelyacht (Trimaran mit Hilfsmotor). Das Boot wurde von ihnen im Sommer 1984 in der Adria eingesetzt und hiebei teils von den Eigentümern benützt, teils verchartert. Die Charterverträge schlossen die Eigentümer ab; auch die Einnahmen aus diesen Verträgen flossen den Eigentümern direkt zu. Während des gesamten Einsatzes des Bottes im Jahre 1984 wurde der Beklagte als Schiffsführer gegen ein En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Der Vorwurf, das Berufungsgericht habe es unterlassen, den Inhalt der handgeschriebenen Provisionsaufstellung des Klägers (Beilage 34) zu erörtern und daraus entsprechende Feststellungen zu treffen, richtet sich in Wahrheit gegen die im Revisionsverfahren unanfechtbare Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes. Das in der Revision genannte B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, reicht es aus, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend sei bemerkt, daß aus der Einordnung der Verfallsklausel in Art. XI des Kollektivvertrages (Auflösung des Dienstverhältnisses) für sich allein noch nicht zu folgern ist, daß die eine generelle Regelung für die Geltendmachung von Ansprüchen des Arbeitnehmers und Schadenersatzanspr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 26. September 1980 mit dem von ihm gelenkten LKW Sattelzug Volvo seines damaligen Dienstgebers, der W*** Transport- und Obsthandels Gesellschaft mbH in Wien 23., auf jugoslawischem Staatsgebiet einen Unfall, bei dem der Lenker eines entgegenkommenden PKW getötet wurde und an dem bei der klagenden Partei kaskoversicherten LKW Sattelzug ein Schaden von S 116.069 entstand, den sie dem Dienstgeber des Beklagten ersetzte. Der Beklagte w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger (und Widerbeklagte, im folgenden nur mehr: Kläger) war seit September 1982 im beklagten Transportunternehmen als Kraftfahrer beschäftigt. Am 16. November 1982 trat an dem von ihm gelenkten LKW ein technisches Gebrechen auf. Beim anschließenden Abschleppen des LKW's entstand ein schwerer Getriebeschaden. Der Kläger begehrte Zahlung von S 10.902,20 sA an Arbeitslohn und Barauslagen. In der Folge wurde sein Anspruch der Höhe nach mit S 7.000,-- außer S... mehr lesen...
Norm: DHG §6
Rechtssatz: Neben der rechtzeitigen (Eventualeinrede) Aufrechnungseinrede im Prozeß ist auch die - nach herrschender Ansicht nur unbedingt zulässige außergerichtliche Aufrechnung mit einer Schadenersatzforderung während der Frist des § 6 DHG wirksam, weil sie wie die Zahlung wirkt und die Hauptforderung für den Fall des Rechtsbestandes der eingewendeten Gegenforderung zum Erlöschen bringt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DHG §6
Rechtssatz: Mit der Präklusivfrist des § 6 DHG soll das im Arbeitsleben wünschenswerte Ziel erreicht werden, daß über das allfällige Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen möglichst rasch Klarheit geschaffen wird. Dieser Gesetzeszweck wäre vereitelt, wenn es der Arbeitgeber in der Hand hätte, auch nach Ablauf der Frist des § 6 DHG durch eine zu beliebiger Zeit abgegebene Aufrechnungserklärung die Aufrechnung von Lohnforderungen... mehr lesen...
Norm: DHG §6
Rechtssatz: Ist eine Gegenforderung im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung infolge Ablaufs einer Ausschlußfrist erloschen, kann sie auch dann nicht mehr aufgerechnet werden, wenn die Präklusion erst nach der Aufrechnungslage eingetreten ist. Die gegenteilige Meinung, die von Ehrenzweig und Peter Bydlinski (DRdA 1984,246 f unter verfehlter Berufung auf Gschnitzer), sowie in den Entscheidungen GlUNF 1155 und Arb 6632 vertreten wird, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. Jänner bis 14. Mai 1984 (oder: lt. Außerstreitstellung bis 18. Mai 1984) beim beklagten Masseverwalter der S*** Gesellschaft mbH in Wels, über deren Vermögen am 27. Oktober 1982 der Konkurs eröffnet worden war, als Fernfahrer beschäftigt. Auf der Rückfahrt von einem Ferntransport nach Teheran hatte der Kläger in Griechenland einige Tage vor der Rückkunft nach Österreich am 4. Mai 1984 mit dem von ihm gelenkten Sattelfahrzeug der Gemeinsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IDHG §6
Rechtssatz: Ein Anerkenntnis oder ein Vergleich unterbricht die Fallfrist des § 6 DHG gemäß dem § 1497 ABGB (so schon Arb 9702 mit weiteren Hinweisen). Entscheidungstexte 4 Ob 45/85 Entscheidungstext OGH 23.04.1985 4 Ob 45/85 Veröff: RdW 1985,219 = Arb 10448 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IVBDHG §2DHG §6
Rechtssatz: Ein bloß deklaratives Anerkenntnis unterbricht entsprechend den Umständen - ebenso wie ein konstitutives - den Lauf der Fallfrist des § 6 DHG im Sinne des § 1497 ABGB; die Anwendung des richterlichen Mäßigungsrechtes im Sinne des § 2 DHG wird dadurch aber nicht ausgeschlossen. Entscheidungstexte 4 Ob 45/85 Entscheidungstext OGH 23.04.19... mehr lesen...