Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt in der am 17.11.1983 eingebrachten Klage vom Beklagten, ihrem ehemaligen Arbeitnehmer, (zuletzt) die Zahlung eines rechnerisch unbestrittenen Betrages von S 43.225,20 s.A. aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes. Zur
Begründung: führt sie aus, der Beklagte habe am 13.10.1982 einen der klagenden Partei gehörigen LKW dadurch beschädigt, daß er ohne Beachtung einer Höhenbeschränkung eine für den Aufbau des LKWs ungeeignete Bahnunterführun... mehr lesen...
Norm: DHG §6
Rechtssatz: Die zu § 1489 ABGB entwickelten Grundsätze, daß die Möglichkeit der Schadensermittlung genüge und für den Beginn der Verjährungsfrist nicht entscheidend sei, ob sich der Anspruchsberechtigte subjektiv in einem Irrtum befunden habe, sondern ob ihm objektiv alle für das Entstehen des Anspruches maßgebenden Tatbestände bekannt gewesen seien, sowie, daß für den Beginn der Verjährung genüge, wenn der Verletzte solche Umständ... mehr lesen...
Norm: DHG §6
Rechtssatz: Es ist nicht erforderlich, daß der Geschädigte in jedem Fall einer rechtswidrigen Handlung sofort vorsorglich eine Feststellungsklage einbringt, um der Verjährung eines Schadenersatzanspruches entgegenzuwirken, so lange mit künftigen Schäden nicht mit Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist (so schon SZ 48/27). Entscheidungstexte 3 Ob 638/82 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: DHG §6
Rechtssatz: Die Ausschlußfrist des § 6 DHG beginnt erst dann, wenn der Schade wirklich entsteht oder doch mit Sicherheit voraussehbar ist. Entscheidungstexte 3 Ob 638/82 Entscheidungstext OGH 01.12.1982 3 Ob 638/82 8 ObA 78/02g Entscheidungstext OGH 08.08.2002 8 ObA 78/02g Auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IDHG §6VersVG §67
Rechtssatz: Für einen Rückgriffsanspruch im Sinne des § 67 VersVG läuft keine eigene Verfallsfrist (so schon JBl 1970,527; Arb 7488; Dirschmied; DHG, 111). Bei leichter Fahrlässigkeit erlischt daher auch der Rückgriffsanspruch des Versicherers gegen den Arbeitnehmer binnen sechs Monaten. Entscheidungstexte 4 Ob 121/81 Entscheidungstext OGH 01.12.198... mehr lesen...
Norm: DHG §3DHG §6
Rechtssatz: Die Frist des § 6 DHG zur Geltendmachung eines Vergütungsanspruches gemäß § 3 DHG wird durch den aufrechten Bestand des Dienstverhältnisses nicht gehemmt. Entscheidungstexte 4 Ob 2/80 Entscheidungstext OGH 25.03.1980 4 Ob 2/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0054892 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BDHG §2DHG §5DHG §6
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 5 DHG stehen der Gültigkeit eines Vergleiches oder eines konstitutiven Anerkenntnisses, mit dem nach Schadenseintritt ein Betrag versprochen wird, der über dem durch eine richtige Mäßigung (§ 2 DHG) gemilderten liegt, grundsätzlich nicht entgegen. Die Bestimmung des § 6 DHG soll die Vertragsteile keineswegs zwingen, das Gericht anzurufen, und einer gütlichen Einigung nicht ... mehr lesen...
Der bei der Klägerin pensionsversicherte Karl K wurde bei einem Verkehrsunfall als Mitfahrer in dem von ihm gehaltenen und vom Beklagten, der bei ihm beschäftigt war, gelenkten PKW getötet. Die Klägerin begehrte zuletzt den Ersatz der von ihr in der Zeit vom 5. November 1969 bis 30. April 1972 an Adele K bezahlten Witwenpension von 2125 S und an minderjährigen Alfred K bezahlten Waisenpension von 5572.20 S insgesamt daher 7697.20 S samt Anhang, gemäß § 109 GSPVG. Außerdem erhob sie ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162aABGB §1162dDHG §2DHG §6
Rechtssatz: Der Ersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Dienstvertrages infolge unbegründeten Austrittes ist nicht auf das DHG stützbar; er verfällt gegebenenfalls nicht nach § 6 DHG, sondern nach § 1162 a ABGB. Entscheidungstexte 4 Ob 69/75 Entscheidungstext OGH 18.11.1975 4 Ob 69/75 Veröff: EvBl 1976/179 S 354 = Arb 9422 = IndS 197... mehr lesen...
Norm: DHG §6
Rechtssatz: Gerichtliche Geltendmachung durch Aufrechnungseinrede im Sinne des § 391 Abs 3 ZPO setzt eine Aufnahme in das Verhandlungsprotokoll voraus. Entscheidungstexte 4 Ob 2/75 Entscheidungstext OGH 08.04.1975 4 Ob 2/75 Veröff: SZ 48/39 = SozM IA/e, 1125 = ZAS 1976,53 (Anmerkung von Koziol) = Arb 9381 4 Ob 46... mehr lesen...
In seiner am 9. Mai 1974 beim Erstgericht überreichten Klage hatte der klagende Baumeister vom Beklagten zunächst die Zahlung von 41.776 S samt Anhang verlangt. Er habe den Beklagten im Feber 1973 zur Entlastung des Poliers aufgenommen und ihm unter anderem die Bedienung, Wartung und Versorgung des auf den Baustellen des Klägers verwendeten Traktors mit Kompressor und Heckbagger übertragen. Am Nachmittag des 31. Oktober 1973 habe es der Beklagte trotz ausdrücklicher Weisung des Polier... mehr lesen...
Norm: DHG §6
Rechtssatz: Die Frist des § 6 DHG als Ausschlußfrist verlängerbar (hier im Hinblick auf Vergleichsverhandlungen während des Fristenlaufes). Entscheidungstexte 4 Ob 2/75 Entscheidungstext OGH 08.04.1975 4 Ob 2/75 Veröff: SZ 48/39 = EvBl 1975/295 S 659 = SozM IA/e,1125 = ZAS 1976,53 (Anmerkung von Koziol) = Arb 9381 4 ... mehr lesen...
Der bei der Klägerin pensionsversicherte Karl K wurde bei einem Verkehrsunfall als Mitfahrer in dem von ihm gehaltenen und vom Beklagten der bei ihm beschäftigt war, gelenkten PKW getötet. Die Klägerin begehrte den Ersatz der von ihr in der Zeit vom 5. November 1969 bis 30. April 1972 an Adele K bezahlten Witwenpension von 12.893.50 S und der an den minderjährigen Alfred K gezahlten Waisenpension von 7865.90 S, insgesamt also von 20.759.40 S samt Anhang gestützt auf § 109 GSPVG. Überd... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 aABGB §1489 IDHG §6
Rechtssatz: Die Hinterbliebenen sind von der Frist des § 6 DHG nicht betroffen, weil sich die Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche selbständig nach § 1489 ABGB bestimmt. Entscheidungstexte 2 Ob 137/74 Entscheidungstext OGH 17.10.1974 2 Ob 137/74 Veröff: JBl 1975,264 = RZ 1975/67 S 155 = SZ 47/111 = Arb 9307 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 aDHG §2DHG §6
Rechtssatz: Das DHG ist auch auf die Schadenersatzansprüche der Hinterbliebenen des Dienstgebers anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 137/74 Entscheidungstext OGH 17.10.1974 2 Ob 137/74 Veröff: JBl 1975,264 = SZ 47/111 = Arb 9307 2 Ob 279/75 Entscheidungstext OGH 29.01.1976 2 Ob 279/75 ... mehr lesen...
Norm: DHG §6
Rechtssatz: Die Frist des § 6 DHG ist eine auch von Amts wegen wahrzunehmende Ausschlußfrist. Entscheidungstexte 4 Ob 42/74 Entscheidungstext OGH 09.07.1974 4 Ob 42/74 Veröff: Arb 9257 = SozM IA/e,1085 4 Ob 14/78 Entscheidungstext OGH 06.06.1978 4 Ob 14/78 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: DHG §6
Rechtssatz: Für die gerichtliche Geltendmachung der Ersatzansprüche genügt auch eine Erklärung im Strafverfahren, sich als Privatbeteiligter dem Verfahren anzuschließen. Diese Erklärung ist schon in der Strafanzeige und im Vorverfahren zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 42/74 Entscheidungstext OGH 09.07.1974 4 Ob 42/74 Veröff: Arb 9257 = SozM IA/e,1085 ... mehr lesen...
Norm: DHG §6
Rechtssatz: Die Sechsmonatsfrist beginnt auch zu laufen, wenn Schädiger und Schaden, nicht aber dessen Höhe bekannt sind. Entscheidungstexte 4 Ob 96/73 Entscheidungstext OGH 20.11.1973 4 Ob 96/73 Veröff: ZAS 1974,141 = Arb 9168 4 Ob 42/74 Entscheidungstext OGH 09.07.1974 4 Ob 42/74 Veröff: Arb 9257 = Soz... mehr lesen...
Norm: DHG §6
Rechtssatz: Die Sechsmonatsfrist beginnt nicht erst mit dem Einlangen von Rechnungen über die Schadensbehebung zu laufen, also von einem Ereignis, dessen Eintritt der schädigende Arbeitnehmer nicht beeinflussen konnte. Entscheidungstexte 4 Ob 96/73 Entscheidungstext OGH 20.11.1973 4 Ob 96/73 Veröff: ZAS 1974,141 = Arb 9168 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1302 BDHG §3DHG §4DHG §6
Rechtssatz: Der Rückgriffsanspruch entsteht erst nach Ersatzleistung des Dienstgebers an den Dritten. Solange der Dienstgeber dem Dritten den Schaden nicht ersetzt hat, steht ihm ein Rückgriffsanspruch gegen den Dienstnehmer daher nicht zu. Daraus folgt, daß die im § 6 DHG festgelegte Frist von sechs Monaten nicht vor diesem Zeitpunkt zu laufen beginnt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DHG §4 Abs2DHG §6
Rechtssatz: Die Prozeßkosten und Exekutionskosten brauchen nur "erwachsen", nicht "geleistet" sein. Dennoch beginnt die Frist zur Geltendmachung nicht vor dem Hauptanspruch, auf dem sich die Kosten als Nebenforderung beziehen. Der Zeitpunkt der Bezahlung der dem Dienstgeber selbst "erwachsenen" Prozeßkosten und Exekutionskosten ist für den Lauf der Frist zur Erhebung des Rückgriffsanspruches unwesentlich. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1302 BDHG §2DHG §6
Rechtssatz: Es muß unterschieden werden, ob der Dienstgeber selbst den Schaden erlitt und daher von ihm gegen den Dienstnehmer ein Schadenersatzanspruch im Sinne des § 2 DHG erhoben wird, oder ob einem Dritten ein vom Dienstnehmer zugefügter Schade ersetzt wurde und diese Ersatzleistung durch einen Rückgriff im Verhältnis zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer im Sinne des DHG ausgeglichen werden soll. ... mehr lesen...